Girokonto überzogen (Dispo) - muss ich mit Schufa-Eintrag rechnen?

Snowi schrieb:
Aber Job? Dass ich meinem Vermieter eine Schufa Auskunft vorlegen soll verstehe ich, aber was geht meinen AG bitte eine Schufa Auskunft an? Ich hätte die Stelle auch nicht bekommen - nicht, weil die Schufa mir eine schlechte Beurteilung ausstellt, sondern weil ich mich geweigert hätte meinem zukünftigen AG eine Schufa Auskunft zu zeigen.
Diese Aussage lässt sich so nicht treffen.

Es gibt durchaus Fälle, in denen ein Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an einer Schufa-Auskunft haben kann. Dies ist besonders in Fällen größerer Verantwortung, zB Zugang zur Kasse, Kontoinformationen, kurzum besonderer Vertrauensstellung der Fall.

Denn bei der Schufa-Auskunft handelt es sich gerade um ein Hilfsmittel der Ermittlung der Vertrauenswürdigkeit eines AN.

Lesenswert hierzu:
https://karrierefragen.de/schufa-auskunft/

Auch andere Interessen können für den AG von Belang sein, obgleich die juristische Einstufung der Prüfung einer besonderen Vertrauenswürdigkeit hierbei nicht angezeigt und deshalb fragwürdig wäre:

Kein AG hat ein Interesse daran, spätere etwaige Lohnpfändungen des AN erdulden zu müssen. Dies bedeutet nämlich einen erheblichen buchhalterischen Mehraufwand und damit Kosten. Daneben können sich weitere Konsequenzen ergeben, wenn etwa eine beendete Lohnpfändung vom AG vermasselt und weiterhin auf das Gläubigerkonto statt an den AN gezahlt wird.

Also ein genereller Standpunkt, einen AG ginge die Schufa-Auskunft nichts an, ist falsch.
 
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