Da denke ich an meinen Schlaganfall zurück. Plötzliche heftigste Kopschmerzen, aufgestanden um mich auf die Couch zu legen, ein Schritt getan und zu Boden gegangen, weil ich linksseitig keine Kontrolle mehr über meine Muskeln hatte. Wäre ich bewusstlos gewesen, hätte die Uhr das wohl gerafft, und es wäre bitter, wenn die Uhr dann gesagt hätte "Ich kenne dich nicht, du bist kein Kunde (obwohl du mich erworben hast). Dir helfe ich nicht!".
Glücklicherweise bin ich bei Bewusstsein geblieben, habe meine Situation verstanden, und konnte mich auf die Couch ziehen, um selber Hilfe zu rufen. Hatte noch gehofft, dass es nur ein sogenanntes TIA ist (quasi die Demoversion eines Schlaganfalls), aber nö, war die Vollversion.
Wie dem auch sei, könnte man nicht argumentieren, dass Google u.U. die Hilfeleistung unterlässt, wenn eine medzinisch relevante Funktion ein Kundenkonto voraussetzt. Prinzipiell weiß Google ja, dass dem Träger der Uhr etwas passiert ist und könnte die Smartphone-Kopplung verwenden, um einen Hilferuf abzusetzen, tut es aber nicht., weil die Datenkrake nicht gefüttert wurde. Wahrscheinlich könnte man tatsächlich auf "unterlassene Hilfeleistung" argumentieren, nur fehlt vermutlich der Rechtsrahmen, um die Hersteller solcher Devices in die Pflicht zu nehmen.