Grafikkarte,Rechtsfrage b.z.w Garantie

Icebert

Lt. Junior Grade
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296
Hi alle zusammen

Habe folgendes Problem.Vor ca 2 Wochen hat sich mein Pc mit einem Flitsch und Blitz verabschiedet(mainboard defekt)
Komponenten waren zu diesem Zeitpunkt 9 Wochen alt:mad:
Beim ausbau meines Mainboard ist mir aufgefallen das bei meiner Grafikarte ein Kondensator lose b.z.w locker auf der Grafikkarte hing da in dem Bereich wo es gefunkt hat.Bin mit beiden Sachen nach dem Händler (Frechen)gefahren und ihm die Sachlage erläutert.Der Technicker meinte zu mir"Das Mainboard währe ein Garantiefall und bei der Grafikkarte müsste Er einen Kulanz Antrag stellen"Er verwies dabei auf die AGB seiner Firma das bei losen Teilen kein Garantie anspruch bestehen würde.(könnte ja beim Aus b.z.w einbau passiert sein (Was aber nicht der Fall ist)
Hallo?Ist das so rechtens wie er mir das erklärt hat????
Wie lautet den der Gesetzes Text bei solchen Fällen?Ich denke der Hersteller muß im Rahmen seiner Garantie Zeit doch für Eventuell Schäden (Produktion Fehler oder sonstiges)
haften.
Hat einer von euch einen Tip für mich wie Ich mich verhalten soll????Damit Ich die richtigen Argumente bringen kann damit sich die Lage schneller Aufklärt
Kulanzantrag hat eine bearbeitungs Zeit von 4-??????Wochen
Mainboard 2-6 Wochen
Das kann es doch wohl nicht sein.

Danke für eure Mühen und Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Grafikkarte,Rechtsfrage b.z.w Garantie????

Ja, ich habe einen Tip für dich. Lies dir mal unsere Forenregeln bezüglich multibler Satzendzeichen durch, das wäre immerhin mal ein Anfang.

Sei froh dass der Händler so kulant ist. Warum ist das Mainboard ein Garantiefall? Hast du es vom Händler oder einem anderen Fachmann einbauen lassen? Wer garantiert dem Händler, dass du nicht nur zu ungeschickt beim Reindrücken der Graka warst und selber den Kondensator abgerissen hast? Aus langjähriger Erfahrung kann ich dir mitteilen, dass ein Kondensator nicht so einfach von alleine abfällt, also muss er vorher schon lose gewesen sein.

Ich habe schon Leute gesehen, die haben unter dem Mainboard einen Abstandshalter rausgenommen und dieses dann direkt am Gehäuseboden angeschraubt und drei Kondensatoren verbogen, weil sonst das CD-Laufwerk nicht gepasst hätte. Hört sich immer alles ziemlich witzig an, aber nicht für den Händler, denn den kostet das im Zweifelsfall Bares.

Was erwartest du denn von Händler? Soll er dir gleich neue Teile mitgeben oder am Besten noch den vollen Kaufpreis zurückerstatten?
 
Huhu da hat einer aber schlecht geschlafen;)
Also mir ist schon klar das der Händler kein Geld zum verschencken hat ,ich habe auch net geschrieben das Ich Kaufpreis oder sonstiges zurück haben möchte.
Was verstehst du unter Fachman? Jemanden der in einem PC Shop arbeitet vieleicht erst 1/2 Jahr oder einen Laien der schon zich Pc,s zusammen geschraubt hat ,schwer zu definieren.
Zu ungeschickt nöh.
Warum das Mainboard ein Garantiefall ist?Würde sagen weil das Board ohne Probleme vorher gelaufen ist.
Alte Baureihen von Kondensatoren b.z.w Grafikkarten sind noch gut gelötet,neue Bauart nur noch geklebt.Das kommt selbst bei Kuka Robotern vor das die Platinen net gut geklebt sind haben bei uns Fachleute die damit ihr Geld verdienen.
Meine Frage war halt nur warum 1mal Garantie und 1 mal Kulanz.
Naja danke Dir trotzdem für deine Meinung

Gruß
 
Entschuldigung, hörte sich wahrscheinlich harscher an als es gemeint war.

Das Problem ist doch folgendes, heutzutage meint jeder Depp, dass er seinen PC selber zusammenbauen kann. Da passieren dann schnell mal so Sachen, dass die Abstandshalter vergessen werden, die ElKos verbogen werden, oder beim Einau des Kühler rutscht man mal eben ab und kratzt über die Leiterbahnen. Die CPUs und RAM werden ohne Gnade übertaktet und wenns dann schief geht, dann heisst es wieder Garanitie oder Gewährleistung. So etwas nachzuweisen ist sehr schwer und aufwendig. Der Endkunde macht es sich einfach und geht zum Händler und schmeisst das Ding auf den Tresen und bekommt meistens Neuteile wieder mit. Der Händler bekommt, wenn er überhaupt etwas kriegt, nach 4 Monaten ein Ersatzboard, welches er in vielen Fällen nicht einmal wieder verkaufen kann, weil es repariert oder gebraucht ist.
Einziger Ausweg, die Teile einschicken, ohne dem Kunden gleich Neuteile zu geben. Wenn vorhanden bekommt der Kunde dann noch Leihweise ein anderes Board, Ein- und Ausbauzeit bleiben dann auch am Händler hängen.

Aber um endlich auch deine Frage zu beantworten, ja es ist rechtens wie der Händler sich verhalten hat.
 
Hmmm so hört sich das doch schon besser an;)
Ich bin mir keiner Schuld bewust beim ein oder ausbau etwas falsch gemacht zu haben.Was mich halt iritiert hat ist das mit der Garantie und Kulanz.
Bei Garantiefällen gibt es ja einen bestimmten Zeitrahmen den der Hersteller einhalten muß.
Bei einem Kulanzverfahren kann sich der Hersteller soviel Zeit lassen wie er meint.Habe schon gelesen das sich das teilweise bis zu 14 Wochen hingezogen hat.Solange wollte ich nicht ohne Pc sein das ich ihn teilweise für die Firma brauch.Wartezeiten sind ja Ok in einem angemessem Zeitraum.
Mfg Gruß
 
Eigentlich müsste man erst einmal unterscheiden, zwischen Garantie und Gewährleistung. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers, Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt immer zwei Jahre auf Neuteile.

<Spekulation>
Der Händler tauscht das MB aufgrund seiner Gewährleistungspflicht um, da er dir schlecht nachweisen kann, dass es dein Fehler war. Ausserdem sind die Chancen nicht schlecht, vom Distributor dafür irgendwann einmal Ersatz zu bekommen. Wie schon gesagt, der Nachweis über Eigenverschulden des Endverbrauchers ist sehr aufwändig und meistens lohnt es sich weder für Händler noch für den Hersteller diesen Aufwand zu betreiben.

Der Kondensator der Graka war aber mit Sicherheit nicht lose, als du diese gekauft hast, das wäre dir beim Einbau aufgefallen. Die Chancen, dass so ein Kondensator irgendwann einmal von alleine abfliegt sind eher gering. Hier geht der Händler anscheinend davon aus, dass es Eigenverschulden war. Sein Distributor wird ihm dafür auf keinen Fall Ersatz leisten, wenn er die Graka einschickt, so etwas muss gleich nach dem Wareneingang überprüft werden. Um sich lange Diskussionen mit dir zu ersparen, schlägt er eben vor die Karte einzuschicken und einen Kulanzantrag zu stellen. Geht der Hersteller diesem nach, ist er aus dem Schneider und du hast eine neue Graka. Weigert der Hersteller sich, teilt er dir dies mit, ist auch aus dem Schneider weil der Hersteller sagt, so etwas kann nur durch äussere Gewalteinwirkung passieren, und du hast keine neue Graka.
</Spekulation>

Jetzt findet sich folgende Rechtslage. In den ersten sechs Monaten ist der Händler verpflichtet den Nachweis zu erbringen, dass die Ware zum Übergabezeitpunkt in Ordnung war. Dieser ist dadurch erbracht, dass die Teile ja neun Wochen ohne Probleme liefen. Im Grunde müsstest du den Nachweis bringen, dass der Kondensator von alleine abgefallen ist, was dir aber sehr schwer fallen dürfte. Ist beim Hersteller der Karte aber vielleicht so ein Fehler bekannt, weil evtl. aus der gleichen Marge schon mehrere Karten zurückgekommen sind, dann bekommst du Ersatz, da fehlerhafte Produktion. Ist das nicht der Fall, bist du auf die Kulanz des Herstellers angewiesen. Wenn er sagt das seine Qualitätssicherungsmassnahmen so hoch sind, dass so etwas nicht passieren kann, dann siehts schlecht aus. Sagt er aber, ok kann mal passieren so etwas, dann kriegst du eine neue Graka.

Wenn du auf deinen PC angewiesen bist, dann rede mit dem Händler über eine Leihgraka. In den meisten Fällen wird er dir irgendeine Billigkarte geben, die du dann einfach wieder mitbringst, wenn deine Karte vom Hersteller zurück ist.
 
So siehts aus, der Händler muss 2 Jahre Gewährleistung geben, darunter fallen die Schäden, die von Anfang an an dem Gerät sind. Der verkäufer muss dir in diesem zeitraum nachweisen, dass der Schaden nicht von Anfang an war, was natürlich sehr schwer wird, so tauschen sie das Gerät meistens aus. Nach Ablauf der 2 Jahre läuft das ganze umgekehrt.
Garantie muss wie gesagt kein Hersteller geben, wenn dann bezieht sich das nur auf nachträglich entstandene Schäden. Also hast du in erster Linie Gewährleistungsansprüche.
 
Gabe Walker schrieb:
....Der verkäufer muss dir in diesem zeitraum nachweisen, dass der Schaden nicht von Anfang an war, was natürlich sehr schwer wird, so tauschen sie das Gerät meistens aus. Nach Ablauf der 2 Jahre läuft das ganze umgekehrt....

Will mich nicht groß einmischen, aber die Beweislastumkehr greift nach 6 Monaten, nicht nach 2 Jahren. ;)
 
Stewi schrieb:
..., ja es ist rechtens wie der Händler sich verhalten hat.

Finde ich nicht. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler dir unsachgemäßen Umgang nachweisen, ansonsten wird angenommen das der Fehler bei Kauf bereits vorlag.

Von daher muss der Schaden am Garantiegerät behoben werden, ein Umtausch stattfinden oder Geld zurück wenns anders nicht geht.

Die Probleme des Händlers sind doch irrelevant, er handelt mit den Waren und die Kunden haben ihre Rechte.

Stewi schrieb:
...Spekulation>...
Der Kondensator der Graka war aber mit Sicherheit nicht lose, als du diese gekauft hast, das wäre dir beim Einbau aufgefallen. Die Chancen, dass so ein Kondensator irgendwann einmal von alleine abfliegt sind eher gering. ....

Genau, die Chancen sind gering, aber nicht Null.

Und nicht jedem Fällt ein loser Kondensator auf. Man rüttelt ja nicht überall herum, sonder verbaut die Karte vorsichtig.. Zur sofortigen Warenüberprüfung sind nur gewerbliche Händler verplfichtet (HGB Paragraph suche ich raus).

Ich würde mich nicht darauf einlassen. Solange der Händler nichts beweisen kann muss er umtauschen innerhalb der ersten 6 Monate.

Icebert schrieb:
...Er verwies dabei auf die AGB seiner Firma das bei losen Teilen kein Garantie anspruch bestehen würde...

Solche AGB sind IMO unzulässig, weil sie dein Recht auf Gewährleistung aushebeln. AGB dürfen nur dort ansetzen wo keine Regelung per Gesetz gegeben ist bzw. dispositive Rechte vorhanden sind. Das Gewährleistungsrecht ist aber kein solches und steht über jeder AGB.
 
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Fu Manchu schrieb:
Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler dir unsachgemäßen Umgang nachweisen, ansonsten wird angenommen das der Fehler bei Kauf bereits vorlag.

Aber doch nicht bei offensichtlich abgerissenen Bauteilen.
 
kisser schrieb:
... nicht bei offensichtlich abgerissenen Bauteilen.

Doch, denn der Händler kann nicht beweisen das dieser Schaden nicht auf einen Produktfehler beruht. Das Teil fiel z.B. ab weil es nicht richtig verlötet war. So eine Prüfung kann ein Käufer gar nicht vornehmen.

Ich gehe heute zu H&M und tausche eine Hose um, die einen Riss hat. Aber vor 3 Tagen gekauft. War der Riss schon da oder habe ich ihn verursacht? Tauschen sie um?
Ja! Weil Gewährleistung mit Beweislage beim Händler. Der Fehler war schon vorhanden, als Kunde bin ich nicht verpflichtet ein Produkt zu überprüfen, das sind nur gewerbliche. deshalb habe ich als privater Kunde ja die 6 Monate.
 
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kisser schrieb:
Ich habe das Gefühl ...

... das dieser Paragraph nicht in Bezug auf dieses Thema anzuwenden ist. Es heißt ja auch Beweislast und Beweislastumkehr und nicht Anschein und Anscheinsumkehr. ;)

Aber überzeuge mich, wurde der Anscheinsbeweis schon mal im Kaufrecht angewandt oder kann er darauf angewendet werden? Schiffskollision, Auffahrunfall, Arzthaftpflicht und Einschreibebrief sind hier nicht das Thema. ;).
 
Wird er ständig @Fu Manchu. Wenn das Produkt so offensichtlich durch unsachgemäße Handhabung beschädigt ist, wird es mit der Gewährleistung schwierig. Ist der Händler kulant, wickelt er das ganze trotzdem ab, ist er es nicht, macht er es eben nicht.

Der Kunde kann natürlich versuchen, seine "Rechte" gerichtlich einzufordern. Ob er in so einem Fall jedoch recht bekommt, stelle ich mal ganz stark in Frage.
 
Enolam schrieb:
Der Kunde kann natürlich versuchen, seine "Rechte" gerichtlich einzufordern. Ob er in so einem Fall jedoch recht bekommt, stelle ich mal ganz stark in Frage.

Das ist richtig. Aber ob das Gericht so oder so entscheidet sollte ja nicht davon abhalten die Gesetzeslage zu besprechen. Und die sieht eine Beweislast beim Händler (<=6 Monate) mit anschließender Nachbesserung (Umtausch, Reparatur, Geld zurück) und eine Beweislastumkehr bei >6 Monate, bei der der Kunde das nachsehen hat.

Enolam schrieb:
...Wenn das Produkt so offensichtlich durch unsachgemäße Handhabung beschädigt ist, ...

Und genau die muss der Händler ja beweisen.
Wenn ich mir meine Grafikkarte ansehe, dann bemerke ich, das alle Kondensatoren unter dem Kühlerblock versetckt sind. Wie soll ich da die korrekte Montage der Bauteile überprüfen? Kühler abnehmen?
Und wer von uns hier kann eine unsachgemäße Handhabung hier festlegen? Im Eingangsposting steht, das der Kondensator "lose b.z.w locker auf der Grafikkarte hing". Das kann ich bei meiner Karte z.B. nicht prüfen, es seidenn ich baue den Kühler ab. Und Wärmeentwicklung im Rechner kann auch defekte Lötstellen weiter beeinflussen.

Aber letzendlich liegt es am Händler wie er es beweist - und dann kann er IMO nur sehr schwer.
 
Fu Manchu schrieb:
Und wer von uns hier kann eine unsachgemäße Handhabung hier festlegen?

Genau das ist der Punktus Knacktus, das kann der Händler nämlich auch nicht... ;)
 
Nein, deshalb schickt er die Karte zum Hersteller, der ist nämlich dazu in der Lage.
 
Stewi schrieb:
Nein, deshalb schickt er die Karte zum Hersteller, ....

Ja. Denn Reparatur ist Bestandteil des Nachbesserns (alle anderen Optionen kamen danach); der Händler darf natürlich auch eine Reparatur veranlassen. Also warum nein? Ich habe Reparatur nicht ausgeschlossen.

Auf der anderen Seite darf dann der Kunde aber eine Frist setzen, die in beiderseitigem Interesse liegen muss. Ist klar das die Karte nicht innerhalb von einigen Tagen repariert ist, aber es müssen auch nicht Monate vergehen.
 
Dann verstehe ich nicht, was an meiner Aussage, dass der Händler rechtens gehandelt hat, falsch sein sollte.
 
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