Grafikkartenverkauf! Nun wohl ein Schaden - Ideen?

Re: Grakaverkauf bei Ebay - nun wohl Schaden - Ideen?

Shiro <Kamui> schrieb:
Nene...es ist nen r360 drauf...also kann man flashen,aber wenn er zu dumm zum flashen ist?

Mein Fehler wäre es,wenn ich das geschrieben hätte und es wär nen r350 drauf/bzw. die Graka würde bei höheren Taktraten abkacken.

Du hast aber keinen Hinweis geschrieben, daß das Flashen der Karte riskant ist. Bzw das durch das falsche Bios die Karte kaputt gehen kann.
Also den Satz den jede Zeitschrift, Internetmagazin usw. unter solche Tipps schreibt. Also unerfahrener User kann ich das so auslegen, daß ich ja nicht wußte das da ein Risiko besteht. Und damit mußt du rechnen wenn es um 200 Euro geht, daß der jede Ausrede nimmt die irgendwie greifbar ist.
 
Re: Grakaverkauf bei Ebay - nun wohl Schaden - Ideen?

Dope4you schrieb:
Du hast aber keinen Hinweis geschrieben, daß das Flashen der Karte riskant ist. Bzw das durch das falsche Bios die Karte kaputt gehen kann.
Also den Satz den jede Zeitschrift, Internetmagazin usw. unter solche Tipps schreibt. Also unerfahrener User kann ich das so auslegen, daß ich ja nicht wußte das da ein Risiko besteht. Und damit mußt du rechnen wenn es um 200 Euro geht, daß der jede Ausrede nimmt die irgendwie greifbar ist.
Hallo?
Noch sind wir bei uns nicht so weit, daß wir den Leuten sagen müssen ihr eKatze nicht in die Microwelle zu stecken. :rolleyes:
Etwas weit hergeholt deine Argumentation.
 
Re: Grakaverkauf bei Ebay - nun wohl Schaden - Ideen?

Stewi schrieb:
Hallo?
Noch sind wir bei uns nicht so weit, daß wir den Leuten sagen müssen ihr eKatze nicht in die Microwelle zu stecken. :rolleyes:
Etwas weit hergeholt deine Argumentation.

Könnte aber auch etwas "blauäugig" sein zu glauben es läuft anders :)

Wenn du dir die ganzen Threads anschaust wo Hinz und Kunz Ihre Grafikkarte übertaktet haben und dann heulend zum Händler rennen mit dem Versuch irgendwie die Kohle wieder zu kriegen, dann gehe ich davon aus das bei einem Privatkauf der Käufer jedes Mittel einsetzt um sein Geld wieder zu kriegen.

Und da ja mehr Leute eine Rechtschutzversicherung haben, als wie eine Haftpflichtversicherung, gehe ich mal von den Argumenten der Gegenseite aus. Und da würde der erste Ansatz bei mir sein, das der Käufer ja gesagt hat das ich jederzeit das Bios aufspielen konnte, da stand ja nicht das das gefährlich sein könnte..........

Du glaubst garnicht wie erfinderisch manche bei 200 Euro werden können ;)
 
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