Re: Grakaverkauf bei Ebay - nun wohl Schaden - Ideen?
Moin!
Bei einem Verkauf von Privat kannst (und solltest) Du die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ausschließen, dann wärst/ bist Du hier fein raus. Ansonsten bist Du tatsächlich in der Beweispflicht, dass der Fehler nicht schon zum Zeitpunkt der Übergabe der Sache einen Defekt hatte. Da reicht es aber nicht, dass die Karte evtl. noch einmal (oder öfter/länger) funktioniert hat. Vielmehr musst Du tatsächlich beweisen, dass der Defekt erst hinterher - möglicherweise durch einen Eingriff des Käufers - aufgetreten ist.
MfG, HOMI!
Nachtrag:
Ein Hinweis auf ein Privatverkauf reicht alleine nicht! Die Gewährleistungsrechte müssen AUSDRÜCKLICH ausgeschlossen werden, da diese grundsätzlich bei allen Kaufverträgen gelten und nur bei Privatverkäufen ausgeschlossen werden können. Und dieser "EU-Hinweis" ist überhaupt vollkommen belanglos.
2. Nachtrag:
Mist! Doppelpost!
3. Nachtrag:
Mit dem Inhalt: "Bitte Beachten:Hierbei handelt es sich um eine PrivatAuktion,d.h.sie kaufen den Artikel "wie er ist"! Ich muss jegliche Gewährleistung|Garantie|Rückgabe ausschließen,allerdings ist die Karte in einwandfreiem Zustand ( keine Schäden!) und funktioniert ohne Probleme! ( siehe Bewertungen)" hast Du meiner Meinung nach die Gewährleistungsrechte wirksam ausgeschlossen. Wenn die Karte beim Käufer wenigstens einmal funktioniert hat, ist alles andere dessen Risiko.
4. und letzter Nachtrag:
Nach den interessanten Links, die -RGC-excoutor gepostet hat, sehe ich die Sache wieder anders. Wenn Du angibst, die Karte sei im einwandfreien Zustand, obwohl Du es besser weißt, ist das mehr als nur eine Schweinerei, sondern Betrug. Nimm die Karte zurück und decke den Mantel des Schweigens über die Angelegenheit.