GraKa Retoure mit suspekter Begründung abgelehnt

charras schrieb:
genau so sieht es, Mindfactory sind die ersten die wenn es um Gewährleistung geht, nach 6 Monaten ein Gutachten vom Käufer fordern. Diesmal haben sie den Bock aber abgeschossen,indem sie die Beweislast vor den 6 Monaten dem Kunden aufbürden. ...

nein, sie kehren gar ncihts um, oder bürden dem Kunden irgendwas auf, sie sagen es gibt einen Mechanisch von aussen hinzugefügten Schaden) Ob der nun von mindfactory selber ist, das ist dann wieder ein anderes Thema.
 
Elmers schrieb:
nein, sie kehren gar ncihts um, oder bürden dem Kunden irgendwas auf, sie sagen es gibt einen Mechanisch von aussen hinzugefügten Schaden) Ob der nun von mindfactory selber ist, das ist dann wieder ein anderes Thema.

Ist ja nicht so, dass die den TE dafür verantwortlich machen und ihm entgegen zur gesetzlichen Regelung aurfbürden das Ding zu behalten xD
 
ist ja nicht so, das man schon öfters auch gebrauchte Ware von MF bekommt (aber nein, das kann nie stimmen und ist immer ein Einzelfall :D )

Somit kann sich jeder selbst sein Bild von MF machen (auch wenn ich dort nach wievor öfters bestelle).
 
Denke dass Händler besonders bei Grafikkarten zur Zeit viel hinnehmen müssen und sie sich dass nicht mehr so einfach gefallen lassen wollen. Ließt man ja auch oft hier im Forum wo eine neue Grafikkarte als OC-Krüppel bezeichnet wird nur weil sie nicht weit über Hersteller Angaben weiter übertaktet werden kann.
(Hat jetzt nichts mit diesem Thema zu tun... :) )

Habe gestern im Forum von MF das Anliegen von unserem Themenstarter gefunden.
Dort hat er dass selbe eingestellt wie hier auch.

Hätte aber dass ganze etwas anders als hier vorgetragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr seht doch was hier rauskommt, es wird seitenweise diskutiert und der Tenor lautet "das können die nicht machen". Fakt ist, sie machen es aber trotzdem und ohne rechtliche Schritte wird Mindfactory hier nicht einlenken. Wenn man jetzt überlegt, dass man die Grafikkarte mit vielleicht 30€-50€ Verlust auch so verkaufen kann, dann ist es hier doch sonnenklar, dass jede weitere Diskussion vollkommen sinnlos ist.
 
Also Leute. Danke für die vielen Antworten. Ich kann mit hundertprozentiger Sicherheit sagen dass keine "äußerlichen Schäden" (und davon reden die ja) durch mich entstanden sind. Ich habe Check24 geschrieben von dem lüfterproblem. Es kam eine weitergeleitete Antwort von MF, dass ich das Ding doch einfach zurückschicken soll. Ohne weitere Hinweise. Ich habe bis jetzt auf meine Antwort im OP noch keine Rückantwort. Man wird sehen was die sich einfallen lassen.

Das ist die erste Antwort von MF:

"wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Nachricht.

bitte lassen Sie uns den Artikel zukommen.
Wir bearbeiten Ihr Anliegen sobald der Artikel bei uns eintrifft.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Mindfactory Service Team

Patrick Hoppe"
 
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Das können die zwei Helden jetzt drehen und wenden wie sie wollen. Mindfactory stört sich nicht am schleifenden Lager, sondern dass sie einen Artikel wegen eines Mangels zurücknehmen sollen, der darüberhinaus noch andere Beschädigungen aufweist.

@charras: Nein, ich bin nicht Jesus, UND DU AUCH NICHT. Also wirf gefälligst nicht mir vor mehr zu wissen, wenn gerade du hier diesen Anschein erweckst.
 
@4RN0
In der Rückantwort im Beitrag von MF wurde ein Bild dieser besagten Mechanischen Beschädigung mit eingefügt. Für mich sieht es nach Schleifspuren aus. Konnte jedoch wegen der Stellung im Bild gezeigtem Lüfter nicht ersehen ob dieses sogar nicht von dem Mangel herstammen könnte was du beschrieben hast. Dazu müsste man schon den Lüfter weiter drehen so dass ggf. ersichtlich werden kann ob der Lüfter über diese Stelle schleifen kann.

Vom Einbau oder Ausbau können diese Schleifspuren nicht entstehen, da diese sich zwischen dem zwei Lüfter auf dem Kühlkörper befinden. Hierzu würde selbst ein Ausbau des Kühlkörpers nicht dazu führen. Daher sieht es eher danach aus als wenn es sich um eine Schleifspur aus der Produktion handelt oder falls doch der Lüfter an diese Stelle dran kommt.

Bei dem Lüfter könnte es gut sein wenn dieser unwucht ist, was wiederum auch diese Schleifgeräusche erklären würde.
Jedenfalls lass dich nicht abspeisen und widerspreche ggf. wenn hier eine Rücknahme verweigert wird. Denn in der Beweislast stehen sie in erster Linie und nicht du.

In der selben Forum Ebene unter Reklamationen fand ich auch ein Thema wo mit selben Grund die Rücknahme eines Gehäuse verweigert wurde. Der Käufer widersprach dieses und am ende fanden sie doch noch eine gemeinsame Lösung mit Rückzahlung.

In diesem Sinn sehe ich es so an als wenn sie zunächst nur versuchen die Rücknahme zu verweigern, was sie Rechtlich gar nicht durch setzen können.
 
Würde Mindfactory jede berechtigte (und unberechtigte) Reklamation, Rücksendung etc. sofort und kommentarlos in voller Höhe erstatten, dann würden sie wohl kaum fast immer und überall den günstigsten Preis anbieten können.

Als TE könntest du außerdem wirklich mal auf die sinnvollen gestellten Fragen eingehen. Wann hast du den Kram gekauft und wann hast du ihn zurück geschickt? Und falls es innerhalb von 14 Tagen war, hast du deutlich gemacht, dass es sich um einen Widerruf handelt?


Edit:
Achso, im MF-Forum ankündigen, den Fall publik zu machen, obwohl der Händler offensichtlich nicht über Ruf und/oder Service verkauft, sondern Preis, und du nach Sperrung nun selbst wieder dort Kunde bist, hat so überhaupt keinen positiven Effekt für dein Anlagen.
 
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BernardSheyan schrieb:
Das können die zwei Helden jetzt drehen und wenden wie sie wollen. Mindfactory stört sich nicht am schleifenden Lager, sondern dass sie einen Artikel wegen eines Mangels zurücknehmen sollen, der darüberhinaus noch andere Beschädigungen aufweist.

Und?
1. Sollen sie nachweisen, dass die Karte beim Verpacken vollkommen fehlerfrei war.
2. Sollen sie nachweisen, dass die Karte nach dem Versand vollkommen unbeschädigt beim Kunden eintraf.
3. Sollen sie nachweisen, dass die Karte nicht im Rahmen der Rücksendung beschädigt wurde.

Das ist nicht möglich.
Gut, man könnte jetzt anbringen, dass es noch keine endgültige Klärung der Beweislast beim 14-tägigen Widerrufsrecht gibt, allerdings ist das auch relativ egal. Der Kunde kann jederzeit auf Gewährleistungsfall umschwenken und schon hat der Händler die Beweislast.

Dann hättest du zwar keinen Anspruch mehr auf die Rückerstattung des Geldes, allerdings immerhin auf eine neuwertige Karte.
 
Idon schrieb:
Würde Mindfactory jede berechtigte (und unberechtigte) Reklamation, Rücksendung etc. sofort und kommentarlos in voller Höhe erstatten, dann würden sie wohl kaum fast immer und überall den günstigsten Preis anbieten können.

Als TE könntest du außerdem wirklich mal auf die sinnvollen gestellten Fragen eingehen. Wann hast du den Kram gekauft und wann hast du ihn zurück geschickt? Und falls es innerhalb von 14 Tagen war, hast du deutlich gemacht, dass es sich um einen Widerruf handelt?


Edit:
Achso, im MF-Forum ankündigen, den Fall publik zu machen, obwohl der Händler offensichtlich nicht über Ruf und/oder Service verkauft, sondern Preis, und du nach Sperrung nun selbst wieder dort Kunde bist, hat so überhaupt keinen positiven Effekt für dein Anlagen.

Warum so negativ? Ich habe nicht gewusst dass ich bei MF kaufe wie gesagt. Meine Sperrung ist aus meiner Sicht ebenfalls ungerechtfertigt. Klaro ging die Karte innerhalb 14 Tagen nach Zustellung zurück. Ich sprach von einer Retoure. Und du sagst quasi ich soll deren Verhalten akzeptieren weil sie ja so günstig sind? Schon lustig. Ich tue halt was ich kann um die dazu zu bewegen mit mein Geld zurück zu geben. Ich bin Student und 185€ sind für mich kein Pappenstiel...
 
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KlaasKersting schrieb:

1. Wenn die Karte bereits beschädigt angekommen ist - warum wurde sie angenommen und eingebaut?
2. Wenn die Karte auf dem Hinweg beschädigt wurde, was ihr in der Originalverpackung einigermaßen schwer fallen sollte, warum wurde das beschädigte Paket bzw. die augenscheinlich beschädigte Ware nicht sofort reklamiert, sondern erst wegen eines schleifenden Lüfters?
3. Wenn die Karte im Rahmen der Rücksendung beschädigt wurde, dann hat sie der TE, ganz hart gesagt, total beschissen verpackt.

Alles in allem wird hier nicht hinterfragt, sondern einfach mal dem Rücksender generell das Recht zugestanden den vollen Kaufpreis sofort zurückzuerhalten, egal in welchem Zustand die Karte zurückkam. Und genau DAS kann es nicht sein und wird auch merkwürdigerweise nirgends sonst verlangt. Nur Hardwarehändler haben alles zu machen.
 
Ausserdem glaube ich mich erinnern zu können ( ich hab jetzt keine Lust zu googeln) das es auch ein Gerichtsurteil gab das Ware direkt vom Hersteller und in ungeöffneter Originalverpackung als unbeschädigt gilt. Der Händler muss da kein Gutachten bringen das die keine äusserlichen Beschädigungen hatte als sie ausgeliefert wurde.
 
@4RN0

Der erste Absatz war allgemeiner gehalten, nicht nur an dich.

Ist Mindfactory denn tatsächlich dein Vertragspartner? Was steht dazu auf der Rechnung?

Retoure ist erneut ein unzureichend bestimmter Begriff. Hast du explizit den Widerruf erklärt? Oder explizit einen Gewährleistungsfall? Oder hast du Andeutungen in eine der beiden Richtungen gemacht?

Mindfactory jedenfalls nimmt wohl an, dass es sich um eine Gewährleistung handelt, während du sagst, für dich ist das Ganze ein Widerruf. Im Gegensatz zu anderen betreibe ich hier keine detaillierte Rechtsberatung im Einzelfall, aber dieser eklatante Unterschied in der Fall-Wahrnehmung der beiden Streitparteien ist doch völlig offensichtlich?

Und nein, ich habe natürlich nicht gesagt, dass du deren Verhalten akzeptieren sollst - ich habe erklärt, warum sich Mindfactory, zumindest aus der Sicht eines objektiven Dritten, so verhält. Und warum sich das wohl auch kaum ändern wird.


Ich kenne das Foto, welches hier angesprochen wurde, nicht - genau so wie andere Falldetails, die aus meiner Sicht wichtig für eine korrekte Einschätzung wären. Vor allem aber fehlt mir hier noch der wichtigste Punkt überhaupt: Was willst du erreichen? Eine Austauschkarte oder Geld? Den vollen Betrag oder wäre auch ein Abzug von z. B. 10% vertretbar für dich? Würdest du primär Geld wollen, wärst du dennoch mit einer einwandfreien Austauschkarte zufrieden?

Erst wenn das Ziel bzw. die Ziele klar sind bzw. bestimmte Optionen ausgeschlossen sind kann man doch erst überlegen, wie man diese Ziele am strategisch und taktisch Sinnvollsten erreicht.
 
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Das Urteil würde ich gerne sehen, denn die Ware kann auch beim Hersteller schon beschädigt worden sein. Der Händler kann das genauso wie der Endkunde über die Gewährleistung rückabwickeln, falls dem so ist.
 
@hallo7,... ich habe eben echt gescht ( wollte ich ja eigentlich nicht ) aber mir fällt auch partout nicht der passende Suchbegriff ein.

Ich bin mir aber recht sicher das gelesen zu haben.
 
Falls es ein derartiges Urteil eines oberen Gerichtes geben sollte, dann bezieht sich dies sicherlich auf einen äußerst speziellen Einzelfall.
 
Ihr sprecht wahrscheinlich davon, dass den Verkäufer regelmäßig keine Prüfpflicht obliegt, mit der Folge allerdings lediglich, dass ihm entgegen der normalen Beweislage diesbezüglich kein Verschulden zur Last fällt, wenn er aufgrund dessen mangelhafte Ware liefert. Das wiederum hat auch nur *bestimmte* Folgen, er ist also nicht gleich völlig aus dem Schneider. Das führe ich gern später noch mal aus.
 
hallo7 schrieb:
Das Urteil würde ich gerne sehen, denn die Ware kann auch beim Hersteller schon beschädigt worden sein.

Und weil dem so ist, baue ich als Kunde dann die beschädigte Karte ein und reklamiere nicht. Machst du das so?
 
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