Deine Frage ist imo halt leider nicht so einfach zu beantworten.
Es spielen dabei so viele Faktoren eine Rolle, daß deine Frage hier nicht entgültig beantwortet werden kann. Da müßte man sehr genau ins geschäftliche Detail gehen (benötigt wesentlich mehr Informationen deinerseits).
Abgesehen davon sehe ich mit einer Rechtsberatung im Detail hier Probleme.
Ich halte es für das Beste, das Minenfeld, das sich bei diesem Thema auftut, zu umgehen. 
Deshalb auch mein Tipp, den Händler zu fragen, ob du es dir an die Filiale liefern lassen kannst, und ob dabei auch das 14-tägige Rückgaberecht (gegen Geld) gilt. Geht er darauf ein, so ist alles in Ordnung. Will er nicht, so laß es dir nach Hause liefern.
Die 20 Euro sind zwar Geld, aber die Rechtssicherheit dafür wäre es mit wert. Im Streitfall bist du mehr los, als nur 20 Euro. Selbst wenn du irgendwann, vielleicht, irgendwie recht bekommen solltest.
Um auf deinen speziellen Vorgang hier nocheinmal einzugehen...
meine 0.02$ zu deinem Thema:
Wenn der Händler sein Handwerk versteht, und davon muß ich jetzt einmal ausgehen, so sehe ich nicht, daß du mit einem etwaigen Widerrufsrecht hier durchkommst.
Es also kein Vertrag ist, der unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist.
0.02$
Gruß