Grenzabstand Obstbäume

log11

Captain
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Moin zusammen,

wir wohnen in Thüringen und haben ein Grundstück mit EFH.
Unsere neuen Nachbarn haben auf dem direkt angrenzenden Nachbargrundstück vor kurzem neue Bäume gepflanzt. An sich ne gute Idee, wie ich finde.
Der Blüte nach zu urteilen sind es Apfelbäume. Einer davon ist allerdings nur knapp 1,5m von unserer Grundstücksgrenze entfernt.
Frage: Im Thüringer Nachbarrechtsgesetz sind die Grenzabstände geregelt.
Zitat:
"Gemäß Thüringer Nachbarrechtsgesetz müssen sehr stark wachsende Bäume 4,00 m, stark wachsende Bäume 2,00 m und alle übrigen Bäume 1,50 m entfernt gepflanzt werden . Stark wachsende Sträucher brauchen 1,00 m, übrige Sträucher 0,50 m Abstand . Bei Hecken gilt eine gestufte Regelung nach Höhe, ganz ähnlich wie in RLP/Saarland:"

Die Frage ist, zu was zählen Apfelbäume? Ich würde sagen zu sehr stark wachsenden Bäumen.
Wie geht man als Nachbar da am geschicktesten vor?
Leider sind unsere neuen Nachbarn nicht sehr kommunikativ und kooperativ. Sie grüßen nicht und wenn man sie anspricht, gibt es kaum eine Antwort. Ich finde das immer schade, denn ich versuche mit der Nachbarschaft immer ein gutes Verhältnis zu pflegen. Mit den restlichen angrenzenden Parteien klappt das auch ausgezeichnet.

Danke Euch.
 
log11 schrieb:
Wie geht man als Nachbar da am geschicktesten vor?
Tja...
Was tust du? Du ärgerst dich jetzt schon und das wird die nächsten 30 Jahre so bleiben, bzw mehr werden. Je größer der Baum, je mehr Laub du rübergeweht bekommst... proportional halt.
Rübergewachsene Äpfel darfst du nicht pflücken, aber die faulen abgefallenen nicht zurückwerfen.
Also ärgersf du dich die nächsten 3 Jahrzehnte oder bist du bereit den Ärger zu teilen?
Weil Apfelbäume sind wie du richtig erkannt hast, keine Zwerg Gebüsche.

Eigene Erfahrung: Du kannst das ruhig 5-10X nett sagen. Passiert nichts. Beim mir waren es Baumarkt Koniferen die kaum 15 cm vor neuen Zaun ohne nachbarliche Beteiligung gesetzt wurden. Wachsen irgendwann über 18Meter, mit entsprechenden Dicke.
Schlussendlich habe ich halt die Kosten in Aussicht gestellt, wenn der Zaun beschädigt wird.
Doppelstab Matte Anthrazit gepulvert...war ihm zu heikel und vor allem zu teuer. Statt die Koniferen zeitnah umzusetzen hat der die nach >3/4 Jahr umgehackt. Da der wenn er was gesagt hat nur Scheiße bei rumkam, war es nicht so schade, dass er jetzt nicht mehr redet.
 
Vlt teilst Du Ihnen Deine Bedenken und wie Du Dich damit fühlst nochmal mit. Wenn Du super nett bist bietest Du Ihnen an beim möglichen Versetzen des Baumes zu helfen. Vlt bricht dass auch das Eis. Wenn Sie garnicht drauf eingehen weisst Du spätestens dann woran Du bist, und dann würde ich auf Dein Recht setzen und es auch durchsetzen. Meine Eltern haben damals alles rechtens und mit Absprache bepflanzt, wurden trotzdem Jahre später verklagt weil der Nachbar selbst nichts gepflanzt hat und seine Pflanzen nicht genug Licht bekämen. Haben erwartungsgemäss Gewonnen und sind trotzdem am Ende einen Kompromiss eingegangen. Das Verhältnis zum Nachbarn war dennoch futsch. Menschen sind verschieden, und manche Kombis sind einfach inkompatibel.
 
Also ich würde ein Apfelbaum nicht unter "stark wachsend" einordnen, sondern eher direkt unter "übrige Bäum". Obst Bäume sind ja sehr langsam wachsend und haben deshalb ein extrem festes Holz. (brennen somit auch länger)

Stark wachsend wäre für mich eher ne Birke - also Bäume die sehr schnell in die Höhe wachsen - alle Weichhölzer somit.

Ist aber nur eine Sicht - abgeleitet aus dem Feuerholzkauf. :D

PS ein Apfelbaum kannst du auch entsprechend beschneiden, damit dieser nicht so hoch wächst - aber dennoch viele Äpfel trägt ... einfach mal durchs alte Land fahren ... da sieht man dass bei weniger als 2m Höhe sehr gute Erträge erwirtschaftet werden
 
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Auf jeden Fall mal auf der Gemeinde nachfragen! Die kennen sich auch oft gut aus mit den Themen.
 
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_killy_ schrieb:
ein Apfelbaum kannst du auch entsprechend beschneiden, damit dieser nicht so hoch wächst - aber dennoch viele Äpfel trägt ... einfach mal durchs alte Land fahren ... da sieht man dass bei weniger als 2m Höhe sehr gute Erträge erwirtschaftet werden
So sehen diese zum Beispiel bei unserem Apfelbauern um die Ecke aus. Und die Höhe ist sicher nicht gewählt, um den Ertrag niedrig zu halten.

IMG_3063.jpeg
 
Ohne genau zu wissen um welche Sorte es sich handelt kann man da gar keine Einschätzung vornehmen. Mit stark wachsend ist sicher die mögliche Wuchshöhe gemeint und da gibt es auch Sorten die z.B. keine 3 Meter schaffen. Stark wachsend sind eher Bäume wie Ahorn, Esche, Buche oder Eiche. Aber ganz generell würde ich tunlichst davon abraten wegen so einer Lappalie einen Streit vorm Zaun zu brechen. Du weisst nicht wie die Nachbarn reagieren und ich habe oft erlebt das sowas vor Gericht endet und die Leute am liebsten nur noch wegziehen würden. 1,5 Meter finde ich schon ok.
Wir haben bei uns direkt am Zaun des Nachbarn eine 30 Meter hohe ausladende Eiche stehen. Bedeutet für uns 2-3 Anhänger voll Laub und Eicheln im Herbst zusammenkehren und zum Grünabfall bringen. Wenn der Baum irgendwann mal umfällt dann ist unser Haus platt. Aber er spendet im Sommer super Schatten.
 
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Mit "stark Wachsend" ist die maximale Wuchshöhe gemeint. Apfelbäume zählen nicht dazu. Die 1,50m sind sehr wahrscheinlich völlig korrekt gewählt und da es passt, gehe ich davon aus, dass sich dein Nachbar vorab auch informiert hat.
 
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Ich hab letztens einen alten Apfelbaum entfernt, der war ca. 35 Jahre alt und war ca. 2 Meter hoch. Also ich weiss nicht ob du daraus mehr machst, als notwendig ist.

Es ist natürlich von der Sorte abhängig, aber so ein Apfelbaum ist nichts das stark wächst. Ich kenne hier eine Streuobstwiese und da sind die tatsächlich annähernd 4 Meter hoch, aber die Bäume sind auch sehr alt und stehen seit meiner Kindheit. Ich bin kurz vor der 40.
 
Hmm, ein Standardapfelbaum kann bis zu 8m hoch werden und hat dann sicher auch ne ausladende Krone.
Die abgepflanzte genaue Sorte kenne ich.
Mir geht es darum, dass die Krone nicht auf unser Grundstück ragt und es geht mir auch um meine Dachrinne....die dann nicht mehr weit weg ist.
Ich will doch gar keinen Streit und das vernünftig klären.
Wenn es gesetzlich so ok ist, dann passt es ja.
Ergänzung ()

Warum ich mir da Gedanken mache?
1. Es gibt Fristen, nach der Zeit hat der Baum Bestandsschutz.
2. Die Nachbarn sind etwas "speziell ". Es werden keine Hecken geschnitten, such keine Bäume und der Rasen 2mal im Jahr gemäht. Von daher kann ich h mir gut vorstellen, dass der Apfelbaum auch nicht verschnitten wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
8m ist bei Bäumen halt keine Höhe. Zumal Apfelbäume zumeist geschnitten werden und die 8m beziehen sich auf normalen, unbeschnittenen Wuchs. Das die Krone auf dein Grundstück ragt, dagegen kannst du insofern etwas tun, dass du den Schnitt verlangen kannst und wenn das nicht getan wird, selber zurückschneiden. Äpfel, die am Ast hängen gehören übrigens nicht dir, auch wenn er über den Zaun ragt. Ist er abgefallen und liegt am Boden, ist er dein.

Wenn du ganz sicher sein willst, dann such die für dein Land zuständige Schlichtungsstelle und frage da nach, ob die 1,5m bei Apfelbäumen ausreichend sind. Du kannst bis zu 5 Jahre (keine Gewähr, ob das in allen Bundesländern gleich ist) nach Pflanzung die Beseitigung zu eng gesetzter Bäume verlangen. Danach nicht mehr, dann ist maximal der oben genannte Rückschnitt einforderbar.

Wie gesagt, ich denke, dass die 1,5m reichen. Das muss nicht zwingend korrekt sein und ich übernehme selbstverständlich keine Gewähr dafür. Ich würde mich an deiner Stelle erst informieren und dann ggf. den Nachbarn ansprechen.
 
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Frag doch nach bei der Gemeinde oder dem Landkreis was unter "stark wachsenden Bäume" etc. fällt - die haben sicherlich einen Kriterienkatalog. Wahrscheinlich fällt ein Apfelbaum aber nicht rein und der Nachbar hat nichts falsch gemacht.
Dann hast du zumindest eine Ausgangsbasis zur Diskussion. Auf der anderen Seite hast du die nächsten 20 Jahre eh kein Problem, weil der Baum nicht so schnell wachsen wird.
 
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Wenn man sich versucht offiziell zu erkundigen, stößt man oft auf taube Ohren.
zB wollte das Gartenbauamt mir keine Auskunft erteilen, weil man das als Befangenheit auslegen könnte.
So ziemlich alle drängten zum Schiedsmann. (Da habe ich abgelehnt)
Das Problem ist, wenn du Log11 nichts sagst, hast du das über Jahre akzeptiert und damit erledigt.
Die Frage ist: Wie sehr oder wie weit lässt man sich transanieren des "Friedens" wegen?
Vor allem durch Leute, die dir ungefragt ihre Toleranzgrenze aufbürden.
Geh da klingeln, erörtere deine Befürchtung und wie es sein müsste. Ich gehe davon aus, dass du dich korrekt informiert hast und eventuell der Nachbar ja nicht. Und wie man die Kuh vom Eis bekommt.
Viel Glück
 
Hier informier Dich erstmal über die Wuchshöhen von Apfelbäumen, damit Du Dir nicht allzu sicher bist:

Wuchshöhe Apfelbäume
 
Ein Blick ins Gesetz hätte alle Unklarheiten beseitigt.

ThürNG § 44 - Grenzabstände für Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke

Absatz 2

2.
mit Obstbäumen, und zwar

a)
Walnußsämlingen 4 m,

b)
Kernobstbäumen, auf stark wachsenden Unterlagen veredelt, sowie Süßkirschenbäumen und veredelten Walnußbäumen 2 m,

c)
Kernobstbäumen, auf schwach wachsenden Unterlagen veredelt, sowie Steinobstbäumen, ausgenommen Süßkirschenbäume 1,5 m;


Also ist auf den veredelten Untergrund abzustellen. Sowas wie hier: https://www.gruener-garten-shop.de/infos-zu-veredelungsunterlagen

Dann bitte Ausnahmen nach §46 prüfen. Nach §51 hat man bis zum Ablauf des fünften auf das Anpflanzen folgende Kalenderjahr Anspruch auf Beseitigung.
 
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In NRW muss man 50% der erwartbaren Wuchshöhe zum Nachbarn einhalten. Hab das aber nicht mehr so genau im Kopf. Dürfte bei durchschnittlichen Grundstück eng werden für viele Bepflanzungen.
Scheinbar dürfen die Apfelbäume ja dann stehen bleiben, bei 1,5Meter respektive 2,0Meter.
 
Fassen wir also zusammen:
  • 1,5m könnten durchaus ein angemessener Abstand sein.
  • Unter Umständen müssten es 2m sein.

Also mit 2m Abstand darf der Nachbar auf alle Fälle diesen Baum pflanzen. Wie viel bringen dem TE mögliche 0,5m und ist es unter Umständen einen Streit wert um das durchzusetzen?
 
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