Grünes Polizei T-Shirt !

André

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Hey Ho,

habe mir heute auf dem Stadtfest hier in KS ein grünes Polizei T-Shirt gekauft.
War danach ein wenig mit dem Bike meines Nachbarn unterwegs als ich einem Polizisten begegnet bin. Der schaute mich schon ein wenig komisch an **g**, hat aber weiter nix über mein T-Shirt verloren.

Nach hin und her lesen im Netz habe ich verschiedene Meinungen gehört.
Die einen sagen, ja es ist sogar eine Straftat, die anderen sagen widerrum, das das Wort "Polizei" in diesem Sinne auf dem T-Shirt nicht geschützt sei.

Meiner Ansicht nach, ist es doch keine Amtsanmaßung, dieses T-Shirt in der "Öffentlichkeit" zu tragen, oder sehe ich das falsch ?

Ist ja kein Wappen, Abzeichen etc drauf, was darauf hin deutet, das ich Polizist bin, oder ? Abgesehen von dem Polizei Pullover was man im Netz bekommt, mit Wappen und allem drum und dran.

Wie schaut das aus Jungs & Mädelz ?
Würde ich schon ganz gern wissen.
aNdRe
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich meine mich zu erinnern, daß die T-Shirts eigentlich nicht mehr erlaubt sind. Das Wort "Polizei" ist zwar nicht geschützt, aber die Amtsanmaasung könnte das Problem sein... ;)
 
stummerwinter schrieb:
Ich meine mich zu erinnern, daß die T-Shirts eigentlich nicht mehr erlaubt sind. Das Wort "Polizei" ist zwar nicht geschützt, aber die Amtsanmaasung könnte das Problem sein... ;)
Jupp, dasselbe hab ich auch gehört!

Nimm doch nächstes Mal einfach "POZILEI" - kommt irgendwie besser :D

Greets - SK
 
also die darfst du wegen amtsanmaßung nicht in der öffentlichkeit tragen.

hätten dir die verkäufer aber auch eigentlich sagen müssen. in diesen diversen versandkatalogen (closeup, emp) werden die t-shirts auch nur noch mit dem hinweis verkauft, dass das tragen in der öffentlichkeit nicht erlaubt ist.
 
Nen Kumpel von mir sagt, das es keine Amtsanmaßung sei, da ich mich ja nicht wie ein Cop verhalte. Also so handel, rede etc... hmm..
 
Hab auch schon gehört, dass man die in der Öffentlichkeit nicht tragen darf und wenn doch dann evtl. mit einer Strafe zu rechnen ist.
 
Es gab vor einiger Zeit einen Fall, ich bin mir nicht mehr sicher ob das Dlandweit in den Medien war oder nur hier Lokal. Da haben zwei Polizisten einen Jugendlichen vorläufig festgenommen, da er eben so ein T-Shirt getragen hatte.
 
lol

nicht mal die Polizei selber kann mir Auskunft darüber geben. grins.
Die haben da auch keinen Plan.
 
Um mal etwas klugzuschei**en:

§ 132 StGB
Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Danach ist das Tragen eines T-Shirts mit der Aufschrift "Polizei" allein nicht strafbar. Anders sieht es aus, wenn Du zusätzlich ein Landeswappen auf dem T-Shirt trägst.

Also ich würde dir deswegen keine Anzeige schreiben :p .

Gruß Lupus
 
Schattenkanzler schrieb:
Jupp, dasselbe hab ich auch gehört!

Nimm doch nächstes Mal einfach "POZILEI" - kommt irgendwie besser :D

Greets - SK


Wo gibts denn so ein POZILEI-T-Shirt?

Würd ich sofort kaufen! :D

Bestimmt cool! :cool_alt:
 
Das ist es ja Jungs, es gibt zwei Meinungen darüber.

Ich denke ich mache mich nicht strafbar, weil ich ja weder Handel noch so reagiere wie ein Polizist.

Die Polizei selber weiss ja nicht wie man damit umgehen soll.
Ein Fall ist glaube aufgetreten, wo die Cops einen Typ drauf angesprochen haben.
Dieser hat das nicht eingesehen, und dann ist es richtig teuer geworden. Was meint Ihr ?
Amtsgericht mal anrufen wie das ausschaut ?

Die einen sagen ja, jo kein Thema, damit laufen etliche rum, die anderen widerrum sagen es kann Ärger geben...

Hmm..
 
Desweiteren sieht es ja ziemlich ähnlich mit dem orig aus.

Also was passiert wenn ich morgen mit dem Teil Joggen gehe,
und mich eine Oma anlabert, sie ist bestohlen worden.

Ätsch angeschmiert ? Ich bin gar kein Cop ? lol
Oder ich laufe ihm hinterher, verdiene mir einen Orden und ne Strafe...grins
 
Also nochmal,

wir sind ein freies Land: Wenn Du Dir ein T-Shirt mit der reinen Aufschrift "Bundeskanzler" anziehst ist das auch keine Amtsanmaßung.

Nach dem oben zitierten Gesetzeswortlaut kommt es auf die unberechtigte Ausübung eines öffentlichen Amtes oder einer Amtshandlung an.
Die Uniformteile (mit Ausnahme der Hosen und Socken) sind jeweils mit Landes- oder Bundeswappen versehen. Das unterstreicht die Amtseigenschaft.


Sofern Du beim Tragen des Shirts "kein dummes Zeug" redest und den Anschein eines Amtswalters erweckst übst Du Deine verfassungsrechtliche Freiheit aus.

-- Schließlich leben wir in einem freien Land ;) --

Tom
 
Ömerich schrieb:
Wo gibts denn so ein POZILEI-T-Shirt?

Würd ich sofort kaufen! :D

Bestimmt cool! :cool_alt:

Da :cool_alt:

EDIT: Mist, war icke wieder zu lahm :D
 
Zum Thema Legalität des Polizei-Tshirts!

Auszug aus einem Bericht des Düsseldorfer Innenministeriums:

...denn weder Symbole wie der Polizeistern noch der Begriff "Polizei" selbst sind markenrechtlich geschützt. Vielmehr sei "Polizei" ein Gattungsbegriff wie "Kühlschrank" oder Auto" und könne daher von jedem verwendet werden, heißt es bedauernd im Düsseldorfer Innenministerium...

Also kannst du dieses Tshirt ohne Bedenken (strafrechtliche) Tragen...moralisch musst du das mit dir selbst klar machen...immerhin gibt es bestimmt Leute, die dich bei bestimmtem Benehmen für einen Polizisten halten könnten.

Bleibt sauber... :D
 
Das gibt meiner Idee mir ein LEDschild mit der Aufschrift Polizei hinten ins Auto zu basteln ja völlig neue Chancen.

Wenn ich den Gedanken von oben jetzt weiter Spinne, so wäre auch das keine Straftat. Schließlich mache ich ja nichts, was verboten ist, nur weil ich ein Schild mit der Aufschrift Polizei hinten drinne hab ... Wenn die Drängler darauf reagieren sind sie selber schuld.

Ich spreche hier nur von dem Spruch "Polizei" nicht "Bitte folgen - Polizei". Ersteres wäre somit ja keine Amtsanmaßung ...


Denk aber mal, dass ich dafür schon einen auf den S.... bekommen würde, denn die reaktion des Autofahrers hinter mir ist ja abzusehen. Ich erwecke bewusst den Eindruck, dass ich Polizist sei.
Das Problem bei dem oben zitierten Paragraphen ist wohl, dass er im Falle der Polizei Auslegungssache ist.

Aufgabe der Polizei ist es auch Präsenz zu zeigen. Also nur die Anwesenheit eines Uniformierten an sich ist schon eine Ausübung des Amtes.
Wenn jetzt also jemand mit einem T-Shirt, welches der Amtskleidung nachempfunden ist in der Stadt rumläuft, so übt er eine Tätigkeit aus. Er zeigt Präsenz.
Das:
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf
Könnte also auch darauf zutreffen ...
 
selbst wenn es erlaubt ist, würde ich es nicht anziehen, da diesen bericht aus dem innenministerium best. die ganzen "dorfpolizisten" nicht kennen und dann auch nicht mit sich diskutieren lassen. und im zweifel ham die bullen immer erstmal recht.
die nehmen, dass einem dann einfach ab oder sonstwas. man bekommt es dann nachher bestimmt wieder, nur auf lange diskussionen hätte ich keine lust.

aber nochwas: habt ihr schonmal einen polizisten gesehen, der so ein normales grünes t-shirt mit dem aufdruck polizei anhatte und sonst in zivil war? ich noch nie.

@dr.pepper: haste mal nen link zu dem vollständigen bericht?
 
Das ist der Punkt, da hat Intruder vollkommen recht.

@ Der Deadalus
Zwar darfst du dir so ein Schild basteln und sogar in dein Auto einbauen, allerdings
darf es nach StVZO nicht für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar sein! (Bsp.:
Unterbodenbeleuchtung oder Leuchtantennen) Ausser zu Showzwecken darf dann
dein Zusatzlicht eingeknippst werden ;)
 
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