händler erhöte den preis nach bestellung!? verboten?

azunutz

Lt. Commander
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Moin ich habe mir vor 2-3monaten die Zotac 8800GT amp bestellt für 206€
(per nachname)
dabei hatte ich noch eine festplatte bestellt, die ich auch schon bekommen habe!

so heute schrieb mein händler volgendes:
Bezüglich des Artikels VGA GeForce 8800GT AMP 512MB 2xDVI PCIe müssen wir Ihnen bedauerlicherweise mitteilen, dass sich der Preis des Artikels auf EUR 272,27 aufgrund gestiegener Einstandspreise geändert hat.

Als voraussichtlichen Liefertermin können wir Ihnen den 20.01.2008 nennen.

Bitte teilen Sie uns mit, wie wir mit Ihrer Bestellung weiter verfahren sollen.

ist das nicht gesetzteswidrig?
MfG
PS: der händler war:
"PrimusTronix" wo ich nie wieder bestellen werde
 
Hallo...

Hast Du nach Bestellung zu 206€ eine Bestellbestätigung bekommen? Wenn dann wurde ein Kaufvertrag geschlossen - zu den damaligen Konditionen versteht sich.

Schreib mal einfach zurück, dass Du auf Erfüllung des Kaufvertrages vom [Datum] zu den vereinbarten Konditionen (206 € brutto) bestehst. Mal gucken was dann kommt - werf auch mal einen Blick in die AGB des Anbieters.

Sollte der Anbieter sich quer stellen lohnt sich deshalb wohl keine gerichtliche Auseinandersetzung. Ich würde dann vom Kaufvertrag zurücktreten - selbstverständlich auch die Festplatte zurückschicken, falls diese Bestandteil des Kaufvertrages sein sollte - also mit der Grafikkarte zusammen bestellt wurde.

Grüße
StageZero
 
Ein Kaufvertrag entsteht meines Erachtens erst wenn das Ding bei dir ankommt.
Steht wohl in den AGBs der Anbieter. Ob das zulässig ist, kA, ist auch egal.

D.h. es existiert kein Kaufvertrag, also auch kein Anspruch auf die Graka zu dem Preis.
Zudem haben die ja angeboten zur stornieren.
Dem Käufer ist kein wirklicher wirtschaftlicher Schaden entstanden.
Da kann man nichts machen. Ist halt scheiße.. mehr nicht.
 
jo das ist gut mal gucken was er zurückschreibt^^
 
Ein Kaufvertrag gem. § 433 BGB kommt mit Angebot und Annahme zustande. Dein Angebot hast Du mit Bestellung abgegeben, die Annahme erfolgt normalerweise (s. AGB) mit Bestellbestätigung. Ab da kann der Verkäufer den Preis NICHT erhöhen. Er kann lediglich seine Willenserklärung anfechten, indem er sagt, sich im Erklärungsirrtum befunden zu haben, d.h., den Preis anfangs falsch angegeben zu haben. Hier sagt er aber, der Preis sei nun gestiegen, was auf Deinen Vertrag KEINE Auswirkungen hat. Du kannst also auf Erfüllung zu den vereinbarten Konditionen bestehen.

Gruß,
eatinginternet
 
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht! Alle Onlineshops sie ich kenne, verweisen in Ihren AGB's ausdrücklich darauf, dass der Kaufvertrag erst mit dem Versand der Ware zustande kommt. Das sollte auch in der "Bestätigungsmail" stehen. Wahrscheinlich steht da sogar drin, dass es sich nicht um eine Auftragsbestätigung handelt sondern nur um eine Bestätigung, dass Deine Bestellung dort eingegangen ist!
 
Deswegen sage ich ja "siehe AGB". Wollte nur mal die juristische Grundlage erläutern. Der Normalfall ist Annahme durch Bestätigung. Dass viele es bei Fernabsatzverträgen anders machen, ist mir klar.
 
eatinginternet schrieb:
Du kannst also auf Erfüllung zu den vereinbarten Konditionen bestehen.

Und genau ds kannst Du nicht sagen, ohne die AGB zu kennen bzw die Bestätigungsmail gelesen zuhaben!

eatinginternet schrieb:
Wollte nur mal die juristische Grundlage erläutern.

Dann aber bitte richtig! Ein Kaufvertrag kommt i.d.R. durch eine übereinstimmende Willenserklärung zustande!
 
die AGB´s der Händler stehen aber nicht über dem HGB oder BGB !!!
das war schon immer so .. und wird auch so bleiben. @ STEPHAN

Allgemein bleibt zu sagen .. einige haben sogar falsche Angaben bzw. Vorgaben in ihren AGB´s die rechtlich gar nicht haltbar sind ;-)

bzgl. thema kaufvertrag sehe ich das auch so. mit der bestätigung der bestellung
hat der verkäufer/händler erneut sein angebot bestätigt. sofern es eine auftragsbestätigung war.
es sei denn .. er hat dich darauf aufmerksam gemacht, dass der preis sich ggf. ändern kann.
jedoch selbst dann wäre eine rücksprache mit erneuter beidseitiger einwilligung vorausseetzung.

ob es nun aber lohnt hier große aktionen zu starten musst du selber wissen.
frage noch mal den verbraucherschutz oder deinen anwalt ..
und wenn die ebenfalls sagen du kannst auf erfüllung bestehen
lass das den händler wissen. wenn du glück hast macht er es ..
wenn nicht lässt er sich auf einen rechtsstreit ein.

auf jeden fall gilt für dein Recht in erster linie das BGB und HGB.
relevant ist also wie dort "willenserklärungen" und "Vertragsrechtsrecht" beschrieben sind.
die AGBs dagegen nicht ..


unterm strich .. wenn er ware anbietet und einen angesetzten preis nochmals mit einer bestellbestätigung erneut bestätigt ...
hast du auf jeden fall rücktrittsrecht. (was er ja wohl auch anbietet).
 
Zuletzt bearbeitet:
StageZero schrieb:
Hallo...

Hast Du nach Bestellung zu 206€ eine Bestellbestätigung bekommen? Wenn dann wurde ein Kaufvertrag geschlossen - zu den damaligen Konditionen versteht sich.

[...]

Grüße
StageZero

Diese Aussage ist schlicht und einfach FALSCH!
Wenn er eine Auftragsbestätigung bekommen hat, ist ein Kaufvertrag zustande gekommen - eine Bestellbestätigung reicht nicht, um einen Kaufvertrag zu schließen.

@azunutz
Interessant ist in Deinem Fall aber die Tatsache, dass bereits eine Teillieferung stattgefunden hat. Da es sich hier ja um einen Kaufvertrag handelt, der beide Produkte beinhaltet, würde ich auf Erfüllung des gesamten Vertrages bestehen oder komplett vom Vertrag zurücktreten. Evtl. mal einfach anrufen und freundlich nach einer Lösung fragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@stephan: 2 übereinstimmende Willenserklärungen bilden den Vertrag, hier Angebot und Annahme. Ich weiß schon, wovon ich reden.
@ X-sector: richtig (bzgl. AGB) !

So, aus den AGB von PrimusTronix:

"IV. Vertragsabschluss
1. Sämtliche Angebote der E-Logistics GmbH sind freibleibend. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch die E-Logistics GmbH. Der Kunde ist - soweit nicht anders vereinbart - 14 Tage an die Bestellungen gebunden."

Hast Du denn eine Auftragsbestätigung erhalten ?
Falls sie Dir keine Chance geben, Dich vom Vertrag zu lösen, kannst Du in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung widerrufen, was keine finanziellen Einbußen für Dich zur Folge hat.
Da bereits eine teillieferung erfolgt ist, liegt auch spätestens ab da der Vertragsschluss vor, wenn nicht wirklich schon früher, das erscheint sonst fast sittenwidrig. Wann genau erhöhten sie den Preis ? Nach der Teillieferung ?
 
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