Handelt mein Händler rechtens?

padix

Ensign
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Hallo

Ich habe eine grundsätzliche Rechtsfrage. Vor ca. einem Jahr habe ich gerne und viel bei einem Computerladen namens MC-Computer http://www.mc-marketing.com/ in Hannover gekauft. Also direkt im Laden. Nun kommt es ja öfters mal vor das eine Hardware vor Ablauf der Garantiezeit, den Geist auf gibt. Doch jedesmal wenn ich eine defekte Hardware reklamiere, die älter als 6 Monate ist, muss ich Versandkosten in Höhe von 10€ zahlen. Also die Kosten zum Hersteller und zurück. Letztes Beispiel meine alte 6800gt. Der Lüfter fing an mich anzuschreien. Ich also hin, 10€. Davor ein DVD Brenner von LG. 10€. Davor eine Maxtor HDD wieder 10€. Nun fängt mein DVD Rom an mätzchen zu machen, aber ich bin es ehrlich gesagt leid schon wieder die Versandkosten zu tragen. Was sich beim einem DVD Laufwerk ja ohnehnin nicht lohnt.

Daher meine Frage ist das überhaupt zulässig?
 
Ich denke ja.
Der Händler muss 2 Jahre Gewährleistung gewähren. Nach 6 Monaten musst du dem Händler leider beweisen, dass der Defekt von Anfang an da war ( war er aber wohl nicht).
Jedenfalls:
Du willst also das Teil reklamieren und bringst es zum Händler. Damit ist die Sache für dich erstmal gelaufen. Wie gesagt innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler das Ding umtauschen, oder dir beweisen, dass der Defekt beim Kauf noch nicht da war (kann er wohl schlecht). Was der Händler dann mit dem Teil macht ist ganz allein seine Sache!
Dafür darf er dir nix berechnen.

Nach den 6 Monaten willst du wohl die Garantieleistung des Herstellers in Anspruch nehmen (da du dem Händler nicht beweisen kannst, dass der Defekt von Anfang an da war). Die Garantieabwicklung übernimmt der Händler als Service, dafür kann er Portoerstattung oder eine Gebühr verlangen. Du kannst die Graka auch allein beim Hersteller einschicken, der sollte eigentlich die Versandkosten zurückerstatten (wenn er es nicht sogar muss). Die 10€ würde im Falle der Rückerstattung der Händler aus "Aufwandsentschädigung" nehmen.

Also ich meine, der Händler mach alles korrekt, aber ich bin kein Anwalt, sondern Schüler :D.
 
Aber als kulanten Kundenservice kann man das dann wohl nicht bezeichnen. Jedenfalls hab ich das vorher noch nie erlebt. Der besagte Laden liegt in einer "Computermeile" und bei der Konkurrenz wird nach 6 Monaten keine Versandkostenpauschale erhoben. Werde ich also künftig woanders kaufen. Trotzdem danke für die Info. Mein DVD LW werde ich dann wohl in die Tonne kicken und mich bei künftigen Serviceangelegenheiten, jenseits der 6 Monate, direkt an den Hersteller wenden... jedenfalls Thanks
 
Joa...Kulanz is bei vielen Händlern inzwischen Mangelware.
Ich kauf, auch was Computerteile angeht, inzwischen so viel wie möglich bei Amazon. Is zwar nicht immer der billigste aber an den Service wenn mal was dran is kommt kein mit bekannter Händler ran.
Mein Beispiel...MP3 Player, 1,5 Jahre alt, Festplatte defekt, Garantie abgelaufen (nicht mit Gewährleistung verwechseln). Innerhalb einer Woche (4 Werktage) nach abschicken des Players voller Kaufpreis erstattet obwohl das gleiche Gerät neu inzw bei Amazon gut 65€ weniger gekostet hätte.
 
Das unterscheidet einen billigen Händler von einem günstigen Händler. Da gibts nur eins, aus der Erfahrung lernen und die nächste Anschaffung gut durchdenken.
Auf der anderen Seite muss der Händler ja auch kalkulieren. Eine rechnen das gleich beim Kauf mit drauf und sind dann eben 10 € teurer. Das Geld musst du dann auch bezahlen wenn du keine Reklamation hast.
 
Werde meinen Händler in Zukunft mit bedacht wählen. Ich habe aus Interesse nochmal im BGB unter den Rechten des Käufers nachgeschlagen.

Laut § 474, 476 heisst es da

Tritt bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb von 6 Monaten seit Übergabe der Sache ein Sachmangel auf, so wird vermutet, dass der Magel von Anfang an bestanden hat (Rückwirkungsvermutung). Der Verkäufer muss nun nachweisen, dass die Sache bei Übergabe in Ordnung war. Nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass die Sache von Anfang an fehlerhaft war (Grundsatz der Beweislastumkehr).

Also genau was kA von PCs schon wiedergegeben hat...
 
Bei manchen Händlern hat man dann das Gefühl nur 6 Monate Garantie zu haben.

Dannach bist du der Dumme.

Aber sei froh. Ich kaufte immer bei Winner-computer. Bis das Mainboard und das Netzteil verschmolzen.

Das Mainboard war ein AsRock und Winner wollte es nicht einschicken.

Thermalschaden von Garantie ausgeschlossen kamm als erstes. Dann als ich sagte das ich weder übertaktet noch sonst was gemacht habe, ging der "Chef (vom Service)" zur Beweislastumkehr über. Dann kamm der Spruch: "Beweisen Sie mir das der Mangel beim Kauf bestanden hat". Toll, ne

Also AsRock angeschrieben. Und siehe da: Nix mir Thermalschaden ausgeschlossen.

Also wieder zu Winner und die Mail gezeigt.
Antwort:
OK wir schickens ein. SIE müssen aber 15€ Versandkostenpauschale übernehmen.

Dann habe ich nur gesagt:
Mein mitgerauchtes Netzteil wurde von M&M ohne Probleme eingeschickt.
Nein, danke. Ich kaufe hier nix mehr bei so miesen Service.

Tschüss

Zeitdem habe ich mein PC Kram woanders gekauft.

MfG Herrmann
 
Herrmann schrieb:
Bei manchen Händlern hat man dann das Gefühl nur 6 Monate Garantie zu haben.

Dannach bist du der Dumme.
Herrman, hast du den Thread auch mal gelesen bevor du deine Leidensgeschichte hier gepostet hast? :rolleyes:
 
komisch solche probleme hatte ich bei meinem händler noch nich.
xp 2400+ kaputt gegangen(macht) und nach über 1 jahr hingegangen der hat das teil kostenlos eingeschickt zu amd 4 wochen später neue cpu da ohne was zu zahlen.

mainboard fietscht, hab den rechner hingeschafft das der mal nachgucken soll hat aber nix gehört da hab ich den das gezeigt dann hat er das gehört und hat die 15€ zerissen. auch nix bezahlt.

das gleiche board mit selben problem kurz vor der angst (fast 2 jahre alt) hingeschafft zum umtauschen in der hoffnung das das neue nich mehr fietscht. hat das teil einegschickt keine 2 wochen später neues board da und auch wieder nix bezahlt.
neues board fietscht auch. und das ganz neue nf4 baord machts auch :D

und dann noch meine neue 9500pro hat damals grafikkfehler gemacht. sofort umgetauscht hat immernoch fehler produziert. der typ meinte die andere karte is ok kann am bios liegen.
hat er neues bios drauf gemacht da ich das noch nich konnte und da hab ich ma 10€ bezahlt für.


so back to topic
also der händler hat schon recht damit nur is das wie ich meine nich gerade kundenfreundlich. wie man sieht geht es auch anders und bei online händlern hat man oft noch ein retoren schein wo das zurücksenden auch nich mal was kostet. und den versand zum hersteller und zurück nach hause bezahlt man in der regel auch nich. es sei denn der defekt geht von user aus wie oc und co.
die normalen händler um die ecke haben ja schon höhere preise die im schnitt 10-20€ über den von alternate liegen und da sollte das mit eingerechnet sein
 
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@Threadstarter

Zum einen hat die Beweislastumkehr nach den 6 Monaten nichts mit den Kosten zu tun, die dir in Rechnung gestellt werden.

Zum zweiten, hast du dir schonmal die AGBs der Firma angeschaut? Dort steht nichts davon, dass du die Versandkosten übernehmen musst.

Einzig ein Satz bereitet mir da ein wenig Kopfschmerzen. Er steht unter §9 Garantie für Arbeitsspeicher:

AGBs schrieb:
...a) Sofern ein Hersteller eine Garantie für Arbeitsspeicher gewährt, so entsteht daraus keine Verpflichtung der MC Marketing Company GmbH. Sofern die MC Marketing Company GmbH bei der Garantieabwicklung zum Hersteller Hilfe leistet, so geschieht dies aus Kulanz. ...

Der Händler hat auf Neuwaren 2 Jahre Gewährleistung zu geben. Hier schließt er sie zwar nicht aus, aber der Satz, dass er aus Kulanz handele ist schon etwas seltsam. Wenn mit dem Speicher was nicht stimmt, gebe ich ihn dem Händler. Der hat ihn dann zu prüfen und gegebenenfalls einzuschicken. Das hat nichts mit Kulanz zu tun.

Nunja, spielt ja auch nicht die entscheidene Rolle, da es sich da ja um Arbeitsspeicher handelt.

Auch nach ablauf der 6 Monate, wo dann die Beweislastumkehr greift, steht der Händler noch immer in der Gewährleistungspflicht. D.h. die Ware die defekt ist, wird zum Händler geschickt und zwar auf seine Kosten, wie es auch in seinen AGBs steht, und dieser prüft sie dann. So, nun stellt der Händler einen Fehler fest, wo du in der Beweilast liegst und dem Verkäufer beweisen musst, dass der Fehler schon im Vorfeld bestanden hat. Das kannst du zwar nicht, aber zumindest kann der Fachhändler auch schon im groben erkennen, ob der Defekt eventuell aus grober Fahrlässigkeit resultierte oder aber eben nicht. Wenn der Händler dann mit dem Produkt ein Problem hat, schickt er es ein, wobei dies dann auf seine Kosten geht, schließlich hat er ja auch die Gewährleistung zu tragen.

Wenn er dir dafür nun Geld abnimmt, sprich ihn doch mal darauf an, warum und dass in den AGBs unter §8 a-d nichts davon steht. Mal schauen, wie er dann reagiert.

Schließlich sind das Kosten des Betriebes, die er bei der Gewährleistung mit einzukalkulieren hat und auch dementsprechend als Betriebskosten ansetzen kann.

Sollte aber grobe Fahrlässigkeit, etc. nachgewiesen werden, dann hast du natürlich die Kosten zu tragen.
 
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Green Mamba schrieb:
Herrman, hast du den Thread auch mal gelesen bevor du deine Leidensgeschichte hier gepostet hast? :rolleyes:
ähm ja???
Hast du weitergelesen?

Weiter unten habe ich bestätigt das er nicht allein ist mit dem zahlen von Versandgebühren in der Garantie.
Noch mehr sogar. Ich schrieb das ich sogar 15€ blechen sollte. Und das in der Garantie.

Naja OK. Ich hätte ja noch schreiben können das es evtl. ind den AGB steht, die man beim Kauf aktzeptiert.

Und falls du nun im ernst auf Rechtsfrage hinzielst: Das kann >am Ende< nur ein Anwalt klären.


MfG Herrmann

Edit @AvenDexx
Also heist das jetzt das Versandkosten auf Kosten des Kunden nicht erlaubt sind?
 
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Nun, 100%-tig sicher kann ich es nicht sagen, aber so wie ich das ganze System verstehe ist es nicht rechtens, bzw. wenn er es macht, muss er es zumindest in den AGBs benennen, da da stehen ja auch die Rechten und Pflichten bei Inanspruchnahme der Gewährleistung. Steht dort nichts, handelt er gegen seine AGB und damit nicht rechtens. Da brauch er dann auch nicht mit Ausreden kommen, wie das es doch aber logisch sei, etc.

Habe Recht nur in der Bilanzbuchhalterschule gehabt, ist auch schon ein wenig her, seitdem habe ich mich damit weniger auseinandersetzen müssen, daher korrigiert mich, wenn ich wirklich falsch liegen sollte.

Edit:
So wie ich gerade erfahren habe, hat der Händler für alle Kosten die innerhalb der Gewährleistungszeit entstehen aufzukommen. Scheine es also doch noch richtig in Erinnerung zu haben.
 
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AvenDexx schrieb:
Der Hersteller hat auf Neuwaren 2 Jahre Gewährleistung zu geben. Hier schließt er sie zwar nicht aus, aber der Satz, dass er aus Kulanz handele ist schon etwas seltsam. Wenn mit dem Speicher was nicht stimmt, gebe ich ihn dem Händler. Der hat ihn dann zu prüfen und gegebenenfalls einzuschicken. Das hat nichts mit Kulanz zu tun.
Soweit falsch, dass der Hersteller gar nichts geben muß. Der Hersteller gibt, wenn er will (absolut freiwillig), eine Garantie. Wie lange und in welchem Umfang is dem Hersteller völlig selbst überlassen.
Der Händler muss laut Gesetz 2 Jahre Gewährleistung geben aber wie bereits erwähnt erfolgt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr. Von da an muss der Kunde dem Händler beweisen das der Fehler bereits bei Kauf vorlag, was in der Praxis meist unmöglich ist.
Der Händler kann nun sagen...OK, Ich schick es zum Hersteller wenn der Garantie gegeben hat wird es repariert oder getauscht. Sonst haste einfach pech.
Der Händler kann sich nach den 6 Monaten einfach auf die Beweislastumkehr berufen und is quasi von jeder Leistung befreit.
 
Der Händler kann Garantie geben, muss er aber nicht. Davon habe ich aber ja auch nichts geschrieben. Ich sprach von der Gewährleistung die ist gesetzlich vorgeschrieben, wie du auch selbst erwähnst, daher verstehe ich deinen ersten Satz deines Posts nicht.

Aber auch nach den & Monaten ist der Händler für alle Kosten aufzukommen. Da ist er noch lange nicht von den Kosten befreit. Er ist es erst dann, wenn er die Ware zum Hersteller eingeschickt hat und dann wirklich nachgewiesen werden kann, dass grobe Fahrlässigkeit vorlag. Dann kann der Händler wieder dan den Kunden herantreten und die entstandenen Kosten zurückverlangen.
 
Du hattest oben geschrieben das der Hersteller 2 Jahre Gewährleistung geben muss...falsch...der Hersteller kann Garantie geben, muss aber nicht. Der Händler muss Gewährleistung geben aber keine Garantie.
 
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Oh wie peinlich..... :(
 
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Eben Nicht!
Du schreibst, der Hersteller hat Gewährleistung zu geben.
Mit der Gewährleistung hat der Hersteller einer Ware nichts zu tut.. Dafür ist der Händler verantwortlich!
Garantie und Gewährleistung haben nichts miteinander zu tun.
Hats klick gemacht? :D
 
Jaaaaaaaaa, großes Sorry. Vertippt. Habe Hersteller geschrieben und meinte den Händler. Sorry, sorry, sorry, vielleicht sollte ich nochmal lesen. Wird korrigiert. Habe Händler und Hersteller gerade durcheinandergeschmissen.
Wie peinlich. :(

Edit:

Muss nochmal was richtig stellen:

§ 478 BGB: Wenn der Verkäufer eine fehlerhafte Sache von einem Verbraucher zurücknehmen muss, hat der Unternehmer einen Anspruch gegen seinen Lieferanten. Das war bisher auch so. Die Zwischenhändler brauchen ihren Lieferanten aber keine Frist zu setzten und der Hersteller der fehlerhaften Ware soll sämtliche Rückabwicklungskosten tragen.
 
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So, und da wären wir wieder bei der Beweislastumkehr. Nach 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, daß der Fehler von Anfang an bestand, kann er dies nicht, was in den meisten Fällen so sein dürfte, dann ist es auch kein Gewährleistungsfall. Zu diesem Zeitpunkt ist der Händler zwar noch nicht raus aus der Gewährleistung, aber er muss diese Leistung ja auch nur gewähren, wenn nachgewiesen wird, daß der Fehler schon seit Beginn des Kaufes bestand. Kann der Käufer das nicht, muss der Händler auch nicht in Leistung treten.
Wenn also keine Gewährleistungsfall vorliegt, weil eben nicht bewiesen werden kann das der Schaden von Anfang an war, dann muss der Händler auch nichts zahlen.
 
Sowas wird dann meistens durch einen Sachverständigen geklärt, im Notfall aber über den Hersteller direkt.

Das bedeutet dann, dass der Käufer die Ware nach Ablauf der 6 Monate zum Händler bringt, dieser die defekte Ware nun einzuschicken hat und wartet. Wird dann festgestellt, dass der Fehler auf den Endnutzer zurückzuführen ist, erst dann kann der Händler sich an den Käufer wenden und seine Kosten zurückverlangen. Stellt dich aber heraus, dass der defekt nicht durch den Käufer entstanden ist, greift wiederum §478 BGB.

Wäre ja auch sonst unsinnig, da sonst das Gewährleistungsgesetz ausser Kraft gesetzt wird, was nicht Sinn und Zweck des Gesetzes ist, denn auch wenn es umgeschrieben wurde, steht der Käufer immernoch unter dem Schutz des Gesetzes.
 
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