Handelt mein Händler rechtens?

@AvenDexx

In die AGB´s hab ich natürlich zuerst geschaut und nach einer entsprechenden Klausel gesucht. Deshalb ärgere ich mich ja auch so maßlos...
 
Ja, dann versuch dich doch einfach mal auf §478 BGB zu stützen. Mal schauen, wie die dann argumentieren.
 
Mal schauen ob ich es diese Woche noch schaffe. Sind immerin rund 100km die zu fahren sind und allein schon deswegen ist der Aufwand größer als der Warenwert des DVD LW´s. Ganz zu schweigen von den 10€... Muss ich also mit anderen Erledigungen verbinden. Ich hab hier auch noch den defekten 256mb Mp3-Player meiner Frau liegen. Garantie läuft in 2 Monaten aus. Mal sehn wie kulant sich Saturn da zeigt. :evillol: Spätesttens dann werd ich mal bei MC anklopfen. :streiten:
 
Tips und Anregungen hast jetzt ja genug. Wünsche noch viel Glück.
 
@Lufkin Doch, der Hersteller muss 2 Jahre Gewährleistung geben (bei Neuwaren)

Hier mal was aus dem BGB:

Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.
Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.

Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.
 
Und steht da was von Hersteller...NEIN! ;)
Gewährleistung ->Händler ->Pflicht

Garantie ->Hersteller ->freiwillig

 
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