Handyankauf-Shop zahlt/reagiert nicht, wie vorgehen?

Ich habe mir gerade nochmal die Urteilsbegründung vom LG Potsdam, NJW 2000, 3722 angeschaut.

Wenn ich es richtig verstehe kann der Briefträger dokumentieren was er möchte, da nie komplett ausgeschlossen werden kann das er einen Fehler gemacht hat. Dabei hat das Gericht berücksichtigt, dass dies nur sehr selten der Fall ist.

Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn – wie hier – anhand eines
Auslieferungsbelegs festgestellt werden kann, dass die zuzustellende
Postsendung jedenfalls die für die Zustellung an den Adressaten verantwortliche
Poststelle erreicht hat. Eine Fehlleitung der Postsendung
auch noch beim Vorgang des Einsortierens in die Zustellfächer – wie
ihn die Zeugin W. im Rahmen ihrer erstinstanzlichen Vernehmung
beschrieben hat – oder bei der Entnahme bzw. beim Zutrag selbst kann
nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Insoweit
fehlen bereits gesicherte Erkenntnisse darüber, wie häufig es noch in
der Postfiliale selbst beim Vorgang des Einsortierens oder beim
Vorgang der Entnahme von Post aus den Fächern zu Fehlern kommt.
Zum anderen ist auch ein Verlust von Postsendungen noch während
des Zustellvorgangs selbst nach der Lebenserfahrung nicht ausgeschlossen.
Auch hier kommt es, wie dies die Zeugin W. selbst eingeräumt
hat, durchaus dazu, dass Post etwa infolge des Zusammenklebens
von Briefen in den falschen Briefkasten eingesteckt wird.

Somit halte ich auch eine Zeugenbefragung des Briefträgers für nicht zielführend, da so ein Fehler meist unbewusst passiert und vom Zeitpunkt des Fehlers bis zur Befragung dieser noch einige Briefe einwerfen wird. Zumindest halte ich es für eine vage Aussage wenn ein Briefträger gefragt wird ob er vor einigen Monaten diesen einen Brief mit 100%iger Sicherheit korrekt eingeworfen hat. Wäre zumindest mutig.

Im Urteil vom 22.08.2006 – 11 C 432/05 des Amtsgericht Kempen kritisiert das Gericht, dass keine Daten des Zustellers, etc. vorliegen. Aber selbst wenn kann meiner Meinung nach der Zusteller keine andere Aussage treffen wie die Zeugin aus dem Urteil des LG Potsdam.

Es sei denn es hat sich etwas drastisch am System bei der Post verändert, so dass eine falsche Sortierung in die Briefkästen ausgeschlossen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da geht es doch stets darum, dass es eben gerade keinen Auslieferungsbeleg gibt, also der direkte Nachweis am Briefkasten. Das Fingieren dieses Beleges gelingt aber oft nicht, sofern er eben gerade nicht erstellt wurde.

Deshalb schicke ich einfach mehrere normale Briefe. Damit lässt sich der Anscheinsbeweis meiner Praxiserfahrung nach erbringen.
 
Idon schrieb:
So einfach ist das leider nicht. Normalerweise gibt es ja nicht nur einen Einlieferungsvermerk und einen Sendestatus, sondern auch einen Abgabe-/Einwurfvermerk - dieser wird erstmal zu >99% ausreichen, um den Anscheinsbeweis zu liefern.
Danke, das dachte ich mir. Kurz zu meinem Fall damals:
Ich hatte bei Ebay ein Sammlerstück ersteigert (was genau weiß ich nicht mehr, ist über zehn Jahre her). Der Verkäufer bot mir an, die Ware in einem gepolsterten Umschlag als Einwurfeinschreiben an mich zu schicken. Nach ein paar Tagen des Wartens fragte ich ihn, ob er die Ware schon versandt hätte, dies bejahte er und schickte mir per E-Mail den Sendungsbeleg. Gleichzeitig bot er an, bei der Post den Zustellstatus zu erfragen. Die Post teilte ihm mit, dass die Sendung zwei Tage nach Versand vom Zusteller zugestellt wurde. Er gab mir daraufhin noch die Vorgangsnummer und die Telefonnummer der Post, falls ich selbst nachfragen wollte. Dies tat ich dann auch. Die Post teilte mir am Telefon lapidar mit: "Laut AGB ordnungsgemäß zugestellt." Für die war der Fall damit erledigt.
Meine Vermutung war, dass der Zusteller nicht ins Haus kam, weil niemand anwesend war (Sechs-Parteien-Haus mit Briefkästen hinter der Haustür). Er hat daher die Sendung vor die Haustür gelegt (das kam bei Päckchen öfters vor) und als zugestellt quittiert. An einer belebten Hauptverkehrsstraße bleibt ein Umschlag vor der Haustür nicht unbemerkt und wird mitgenommen.

Zusammengefasst:
- Gegen den Verkäufer vorgehen kann ich nicht, der hat alles richtig gemacht
- Gegen die Post vorgehen kann ich auch nicht, deren AGB schützt sie vor Fehlern
- Ich stehe da ohne Ware und mit ca. 50€ weniger in der Tasche

Was ich gelernt habe:
- Für den Absender sind Einwurfeinschreiben eine prima Sache, weil von der korrekten Zustellung in der Regel ausgegangen werden kann
- Den Empfänger können Einwurfeinschreiben in die Bredouille bringen, wenn die Post nicht sauber arbeitet
 
In diesem Fälle hatte man den Anscheinsbeweis erschüttern müssen, sofern der zuständige Richter denn von diesem ausgegangen wäre.

Das scheint mir hier auch gar nicht so schwierig - in einer meiner alten Nebenwohnungen habe ich knapp 100 Bilder im Verlaufe von zwei Jahren geschossen, die zeigen, dass DPD/Hermes/DHL Pakete, Päckchen und Warensendungen regelmäßig auf/neben/unter den Sammelbriefkasten gelegt haben.
Natürlich könnte man ohne Fotos hierfür auch einfach Aussagen der anderen Hausbewohner einholen.


Generell gibt es da einige Ansatzpunkte (Gefahrenübergang, Verkäufer muss liefern, Auswahl der Post sein Problem etc.), aber das führt dann doch zu weit.


Am Ende bleibt: Jede Form kann in jede Richtung gut oder schlecht laufen. Eine Patentlösung gibt es nicht, lediglich Overkill sichert im Notfall zu einem gewissen Grad ab. Leider.
 
Kurz mal zum aktuellen Sachstand:

Noch ehe ich dazu kam, ein Schreiben mit Fristsetzung wie auch immer zu verschicken, meldete sich doch per Mail der mir bekannte Mitarbeiter bei mir, als Reaktion auf das Kontaktformular. Nun die Überraschung: Eine Sendung mit der passenden Auftragsnummer liegt dort gar nicht vor. Seine Aussage von zuletzt, meine Sendung würde derzeit geprüft, beruhe wohl auf einer Verwechslung mit einer früheren Sendung von mir - schrieb er. Und er fragte nach der DHL-Sendungsverfolgungsnummer. Die hab ich ihm gegeben, da steht schließlich drin:

Status am Fr, 16.09.16 14:10 Uhr
Die Sendung wurde erfolgreich zugestellt.

Allerdings ist mir auch das aufgefallen:

Zugestellt an
andere anwesende Person

So... was soll ich davon nun halten? Hab seit Antwort meinerseits mitsamt der DHL-Sendungsverfolgungsnummer auch noch keine Antwort mehr bislang. Immer noch Frist setzen? Wenn die Sendung verloren ist, wer haftet? Aber sie ist ja zugestellt, ist sie also gar nicht verloren? Oder bedeutet "andere anwesende Person", ein Nachbar kann die Sendung statt der Firma angenommen haben? Hatte sowas noch nie, normalerweise beobachte ich immer nur Sendungen, die ich selbst erwarte.
 
Entweder die andere Person war vom Empfänger autorisiert, dann ist das das Problem des Empfängers. Oder DHL hat ohne Rechtsgrundlage deine Sendung an einen Dritten ausgehändigt, dann hat DHL Schuld.

Handelt es sich denn beim Empfänger nicht um eine Firma?
 
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