Hardware getestet zurückschicken: kann Händler Nutzungsgebühr verlangen

freifacht

Lieutenant
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Hi Leute,
jetzt ist es mir doch passiert, dass ich bei meiner Bestellung (bei Mindfactory) zu vorschnell war und eine, oder eventuell zwei Komponenten (SSD und GraKa) nicht ganz optimal ausgesucht habe.
Stornieren geht leider nicht mehr.

Da ich kein Freund sinnloser Hin- und Herschieberei von Hardware bin, würde ich trotzdem ausprobieren wollen, ob ich mit den gewählten Komponenten nicht doch glücklich und zufrieden werde.
Dafür muss ich sie natürlich einbauen und in Betrieb nehmen.
Was ist nun, wenn ich merke, dass ich doch lieber andere Komponenten hätte?
Kann/darf der Händler in dem Fall eine Art (Ab-)Nutzungsgebühr abziehen?

Sorry, wenn ich mit so einer Pipifax-Frage komme, aber in den letzten Jahren hatte ich diesbezüglich keine Berührungspunkte und ich weiß nicht, wie dies z.Zt. gehandhabt wird.
 
Ich hatte kürzlich bei MF zweimal innerhalb der ersten 14 Tage etwas zurückgeschickt, es wird nur die Versandgebühr von 4,90 € von der Rückerstattung abgezogen.
 
danke,
und die Sachen hattest du ausgepackt und in Betrieb genommen, nehme ich an...
 
…ja, das Mainboard hatte ich in Betrieb genommen und mit dem MF-Retoure-Aufkleber wieder zurückgeschickt. Es sollte aber frei von Gebrauchsspuren sein und nicht vergessen alles mitzuschicken. Das Geld war innerhalb von 2 Tagen wieder auf meinem Konto, geht also ganz problemlos.
 
prima, dann kann ich die Teile unbesorgt ausprobieren.
:)
 
das ist klar:)
 
Der Händler kann durchaus einen Wertersatz fordern. Du darfst die Sache "so ausprobieren" wie in einem durchschnittlichen Fachgeschäft. Hier ist in der Regel auf die Verkehrsitte abzustellen. In einem Ladengeschäft wird man selten die Komponenten einbauen. Ob der Händler diesen Anspruch verfolgt ist aber fraglich, insbesondere wenn keine Beschädigungen o.ä. vorliegen.
 
Generell gilt aber bei online Kauf beim Händler, ein 14 tägires Rückgaberecht, ohne Angabe von Gründen. Ich sage meistens, läuft nicht auf meinem System
 
KraitES schrieb:
Aus versehen bestellt?, is klar.

OC Troll würde ich dir mal unterstellen.
was bist Du denn für ein Vogel?

Ich vermute mal, dass mit OC Overckocking gemeint ist.
Ja ne, ist klar, OC mit ner SSD...

PS: Wünsche Dir ebenfalls Frohe Weihnachten!
 
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Rein rechtlich können die nur was verlangen wenn deutliche Gebrauchsspuren vorhanden sind, dann ist es üblich etwas abzuziehen.
Wenn du also weder Kartons, noch die Hardware irgendwie beschädigst und das alles halbwegs ordentlich zurück schickst, passiert da auch nichts.
Was ich aber aus Erfahrung aus dem Freundeskreis sagen kann:
Man ist durchaus bei solchen Händlern bei mehrfacher Rücksendung unten durch, selbst Amazon kündigt teilweise Konten wenn man das zu oft macht.
Ich habe mir generell angewöhnt nur das zu kaufen, was ich auch benötige. Online sowieso, vermeide das wenns geht sogar.
 
freifacht schrieb:
was bist Du denn für ein Vogel?

Ich vermute mal, dass mit OC Overckocking gemeint ist.
Ja ne, ist klar, OC mit ner SSD...

PS: Wünsche Dir ebenfalls Frohe Weihnachten!

nein er meint dass du die cpus zum binnen bestellst und die krücken zurückschickst. :)

generell ist das FAG für das was du denkst nicht gedacht.

wenn du was falsch bestellt hast > lass es in OVP und schick es zurück. dann kann dir MF nicht wirklich böse sein.

MF sperrt gerne konten die ständig zeug zurückschicken. zurecht, wenn es sich um fälle wie dieser handelt.
 
Scrush schrieb:
nein er meint dass du die cpus zum binnen bestellst und die krücken zurückschickst. :)
da müsstest du mir erst mal erläutern, was "binnen" bedeutet.

Tja, und falls @KraitES tatsächlich "CPUs zum binnen" (was auch immer das heißt) meinen sollte, sollte er erst mal richtig lesen lernen, denn von CPUs habe ich an keiner Stelle gesprochen.
Ich finde, es ist ein ziemlich arschiger Charakterzug, Leuten, die man nicht ansatzweise kennt, einfach so irgendwelche unlauteren Absichten zu unterstellen...
 
Ich will für keine Seite Stellung beziehen, aber ich verstehe etwas nicht.

Wenn es noch original verpackt ist oder war und die Frage aufkommt, ob man es testen und dann zurückschicken darf, warum fragst du nicht bei Mindfactory nach? Die werden dir das am Besten sagen können.

jabba. schrieb:
Amazon kündigt teilweise Konten wenn man das zu oft macht
Zumindest fangen sie dann wohl an, berechtigte Rücksendekosten auch zu berechnen. Irgendwo habe ich da mal was von gelesen.
 
jabba. schrieb:
Rein rechtlich können die nur was verlangen wenn deutliche Gebrauchsspuren vorhanden sind, dann ist es üblich etwas abzuziehen.
Wenn du also weder Kartons, noch die Hardware irgendwie beschädigst und das alles halbwegs ordentlich zurück schickst, passiert da auch nichts.
Das ist falsch. Du darfst grundsätzlich die Sache zur Untersuchung der Eigenschaften, Beschaffenheit und Funktionsweise schon in Gebrauch nehmen. Du darfst aber auch keinen Grill o.ä. nutzen und dann ohne Wertersatz widerrufen. Eine weitere Ausnahme ist, wenn die Sache in einen anderen Gegenstand eingebaut werden soll (CPU). Als Maßstab wird immer das Ladengeschäft herangezogen und dort wird man selten die SSD oder die Graka im eigenen PC testen können, sondern im Extrem nur äußerlich begutachten können.
Aber wie gesagt, wird der Händler im Regelfall, wenn keine Spuren der Nutzung vorliegen, da eher kulant agieren. Muss er aber nicht.
 
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Acdcrocker schrieb:
Das ist falsch. Du darfst grundsätzlich die Sache zur Untersuchung der Eigenschaften, Beschaffenheit und Funktionsweise schon in Gebrauch nehmen.

An meiner Aussage ist gar nichts falsch, da ich nichts anderes gesagt habe. Du darfst allerdings keine deutliche Wertminderung verursachen, dann kann dir ein Betrag abgezogen werden. Frag einen Anwalt oder schau ins Gesetz. :rolleyes:
 
Ich glaube der Händler darf/könnte Wertersatz bei sichtbaren Nutzungsspuren verlangen. Zur etwaigen Höhe kann ich natürlich nichts sagen.
Ein „Problem“ könnten hier die Kontaktstellen an der (PCIe-)Steckverbindung sein, dort ist manchmal zu erkennen ob eine Grafikkarte schonmal verbaut wurde.
 
Der Anspruch auf Wertersatz besteht auch dann schon, wenn man eine Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaft und Funktionsweise vornimmt, die man im Laden so nicht vornehmen würde, wenn der VK hierüber ordnungsgemäß belehrt hat. Einer Beschädigung o.ä. bedarf es hierzu nicht. Dies spielt nur bei der Höhe des Wertersatzes eine Rolle. Ein Einbau von Hardware oder das ausprobieren davon im eigenen System wird wohl nie geschehen. Das dies so im "realen" Leben nicht gehandhabt wird, ist mir auch bewusst^^
 
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