Hardware getestet zurückschicken: kann Händler Nutzungsgebühr verlangen

Es ist immer schwierig solche Fragen in Foren zu stellen, da viel ungesundes Halbwissen herrscht. Es handelt sich um eine rein juristische Frage.

Ohne Rechtsberatung geben zu wollen, besteht grundsätzlich KEIN Anspruch auf Wertersatz für die Nutzung und den dadurch entstehenden Wertverlust bei Verbraucherverträgen.

Hierzu möchte ich auf § 357 Abs. 7 BGB verweisen.

Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn

"1.
der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und
2.
der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat."

Es gibt also mehrere Voraussetzungen wann ein Unternehmer Wertersatz verlangen kann. Der Umkehrschluss daraus ist, dass grundsätzlich kein Wertersatz verlangt werden kann.

Unstreitig ist, dass bei PC Komponenten diese zur Prüfung eingebaut werden dürfen, um ihre Funktionalität zu testen. Hinweisen möchte ich noch auf die Rücksendekosten, die bei ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung durch den VERBRAUCHER also Kunden zu tragen sind, unabhängig vom Wert der Ware. Das war vor 2014 noch anders, da gabs eine 40 € Bagatellgrenze.

Was ich nicht verstehen kann ist, wenn du eh weißt, dass du die Ware nicht behalten möchtest, warum entwertest du sie in dem du sie aus Neugier aufmachst und einbaust? So hätte der Händler diese noch als neu verkaufen können. Das nenne ich eine typische Verschwendung.
 
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freifacht schrieb:
Hi Leute,
jetzt ist es mir doch passiert, dass ich bei meiner Bestellung (bei Mindfactory) zu vorschnell war und eine, oder eventuell zwei Komponenten (SSD und GraKa) nicht ganz optimal ausgesucht habe.
Stornieren geht leider nicht mehr.

Da ich kein Freund sinnloser Hin- und Herschieberei von Hardware bin, würde ich trotzdem ausprobieren wollen, ob ich mit den gewählten Komponenten nicht doch glücklich und zufrieden werde.
Dafür muss ich sie natürlich einbauen und in Betrieb nehmen.
Was ist nun, wenn ich merke, dass ich doch lieber andere Komponenten hätte?
Kann/darf der Händler in dem Fall eine Art (Ab-)Nutzungsgebühr abziehen?

Sorry, wenn ich mit so einer Pipifax-Frage komme, aber in den letzten Jahren hatte ich diesbezüglich keine Berührungspunkte und ich weiß nicht, wie dies z.Zt. gehandhabt wird.
Mindfactory und auch ein paar andere grosse Onlineshops machen da keine Probleme.
Man sollte aber immer das Kleingedruckte lesen. Ich hatte vor geraumer Zeit einen TV bei Screenmax gekauft.

Dem Paket lag eine Notiz bei, dass bei übermässigem Gebrauch bzw. Laufzeit des TVs eine Nutzungsgebühr von 50€ oder 100€ im Falle eines Rückversands vom Rückerstattungswert abgezogen wird.
 
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