Hartz IV Frage 400€ Basis

BlacK_DeviL#

Lt. Junior Grade
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Nov. 2009
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390
Hallo,

ich wollte mal nachfragen, wie es um folgendes Anliegen steht:

Ich bin 17 und Schüler, mein Vater ist arbeitslos und meine Mutter ebenfalls.

Die Frage wäre jetzt, wie es aussehen würde, wenn meine Mutter einen 400€ Job annehmen würde in Hinsicht auf HARTZ IV?
Wie viel Stunden dürfte sie in der Woche/ Monat leisten?
Wie sieht es mit dem Freibetrag aus?


MfG
 
da sie ja sicher öfte rmal bei der bundesagentur für arbeit sind, sollen se da einfach ncahfragen
 
Wenn deine Mutter den normalen Harz 4 Satz von 359 Euro bekommt, hat sie keinen Anspruch mehr auf Harz 4.
100 Euro darf man dazu verdienen, alles weitere wird von Harz 4 abgezogen bzw. angerechnet.

Aber dafür bist du hier glaub ich im falschem Forum, versuch es mal hier:
http://www.elo-forum.org

Gruß
Tim
 
Hey,
also so wie ich das verstanden habe, bleiben bei 400 Euro ein Verdienst von 160 Euro (100,00 € Grundfreibetrag + 20 % von 300,00 € Erwerbstätigenfreibetrag) anrechnungsfrei.
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II#Anrechnung_von_Einkommen
Absatz "Freibetrag als Anreiz für Erwerbstätigkeit"

Der Grundreibetrag beträgt 100 Euro. Dazu kommt folgendes: Als Einkommen wird hier das steuerrechtliche Bruttoeinkommen angesetzt. Der Freibetrag beträgt:

* 20 % des Bruttoeinkommens zwischen 100,00 € und 800,00 € und
* 10 % des Bruttoeinkommens zwischen 800,00 € und 1.200,00 oder 1.500,00 €

Lg
 
Wenn sie einen Job auf 400€ Basis annimmt, darf sie ~150€ von behalten, den rest behält das JobCenter/die ARGE ein und Maximale Stunden gibt es nicht (Aussage des JobCenters hier).

Am besten ist es allerdings, wenn sie da diesbezüglich beim Amt nachfragt.
 
Danke für eure informativen Aussagen!
 
Zuletzt bearbeitet: (falsch verstanden)
sagmal, in seinem satz ist keine beleidigung, aber in deiner aussage hingegen schon.
seine aussage ist eine vermutung, auf der tatsache , dass arbeitslose die agentur für arbeit als anlaufstelle nutzen können/sollen auf solche fragen. wenn schon hartz4 empfänger, dann ist eventuel die andere stelle dafür zuständig. ich selber bin arbeitslos geworden und hab selbst dort nachgefragt, wie es meinem urlaub aussieht, mir stehen 21 tage zu, blöderweise zählen samstage und sontage auch dazu...
die geben deinen eltern schon ne auskunft, kostet auch nix. eventuel bekommen die ne broschüre, wo noch andere informationen drin stehen.
 
Ja ich habs mir auch grad nochma durch den Kopf gehen lassen. Ich habs als Beleidigung aufgefasst. FALSCH verstanden. Sorry :S !!
Ergänzung ()

EDIT: Oke dein Beitrag ist jetzt weg... wie vermutet.

Doch trotzdem zur Beantwortung: Nein, ist es nicht, nur regt es mich auf weil in meinem letzten Thema zur Frage wegen eines Bankkontos sofort jemand schrieb von wegen irgendwas mit HARTZ 4 betrug oder so nur weil man was normales fragt. Ich dachte das ist wieder so einer, nur hab ich mich echt nich wirklich drauf konzentriert und es ein fach falsch aufgefasst... weiter nichts.
Solbald man irgendetwas mit HARTZ 4 oder sowas schreibt, denken sofort viele an Betrug oder was weiss ich was. Wenn es einer wäre würde ich es garantiert nicht hier in das Forum posten! Außerdem .. wer es nötig hat bitte- aber nicht mit mir...
 
Zuletzt bearbeitet:
"Wenn deine Mutter den normalen Harz 4 Satz von 359 Euro bekommt,
hat sie keinen Anspruch mehr auf Harz 4."

öhm... verstehe den satz nicht :freak:
 
Ja d.h., dass sie nicht mehr an HARTZ 4 gebunden ist.. so wie ich das verstanden habe.
Somit wäre sie "raus".
 
Das ist alles nicht ganz so richtig.

Ich nehme an, dass deine Eltern verheiratet sind, somit beziehen beide eine Regeleistung von 323 €, du selbst düftest ja 287 € im Monat bekommen. Dazu kommen die Kosten der Unterkunft und die kalten Betriebskosten. Und da offensichtlich neben dem Kindergeld lediglich 400 € Einkommen zur Verfügung stehen, werdet ihr weiter als Bedarfsgemeinschaft aufstockend Arbeitslosengeld II beziehen. Auch deine Mutter wird durch den 400 € Job ihren Bedarf nicht selbst decken können.
 
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