Harz 4 Antrag meiner Schwester über 25 jahre

hookerio

Cadet 3rd Year
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März 2007
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Hallo zusammen,

es dreht sich um meine Schwester. Diese wohnt noch mit meinen Eltern und mir zusammen, hat eine fertige Ausbildung zur "Umweltschutztechnischen Assistentin" und befindet sich auf der Suche nach einer Stelle. Da sie nun im Oktober über 25 geworden ist hat sie Harz 4 beantragt und plant mit ihrem Freund ab dem 1. Januar 2009 in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen. Dafür musste sie natürlich zig Dinge ausfüllen und zur ARGE schicken. Diese wollten auch meine Kontodaten der letzten drei Monate. Ich jedoch habe mich geweigert ihnen diese Informationen preizugeben da ich nicht einsehe was ihr Antrag mit meinem Konto bzw finanziellen Dingen zu tun hat. Sie musste auch die Daten meienr Eltern angeben wobei diese doch nicht relevant sein sollten da sie ja jetzt über 25 ist. Jetzt hat sie ein schreiben von der ARGE bekommen dass es nötig sei die Bankdaten von mir anzugeben um an die Hilfeleistung zu kommen. Ich habe aber in keinster Weise eine Intersse dem Verein meine Daten zukommen zu lassen. In wie weit habe ich recht? Oder ist dies wirklich notwendig?

Paar angaben zu meiner Person: Ich bin 22 und Student im dritten Semester.

Freue mich über Beratung :)
 
nun ja, da deine schwester mit den eltern unter einem dach wohn, bilden diese personen eine bedarfsgemeinschaft http://www.arbeitsagentur.de/nn_265...arfsgemeinschaft/Bedarfsgemeinschaft-Nav.html. und da müssen alle angaben gemacht werden. es könnt ja sein, das das amt nix zahlen muß, und das wollen sie klären. warum man deine kontoauszüge haben will, verschließt sich mir im moment noch. oder wohnstsu in der gleichen wohnung bzw. bist du dort gemeldet? ansonetn müßten auf dem schreiben der arge die entsprechenden paragraphen stehen, die zur anwendung kommen (sollen).

einen taktischen fehler hat deine schwester schon gemacht. entweder gleich mit dem potentiellen freund zusammenziehen, oder im januar zusammenziehen und bis dahin keinen antrag stekllen und die krankenversicherung selber für die parr tage zahlen. und auf jeden fall vorher intensiv informieren, welche folgen der lag2-antrag für sich und den rest der familie bedeutet. schließlich gibt man sein inenrstes preis.
 
Ja ich wohne wie oben beschrieben noch bei meinen Eltern wie meine Schwester. Dass da alles preisgegeben wird ist mir ja Bewusst. Aber wieso sollte ich der ARGE meine Kontodaten der letzten 90 Tage geben wenn meine Schwester ab dem 25. Lebensjahr eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildet?
 
Vom Thema her scheint es sich um das Stichwort Bedarfsgemeinschaft zu handeln.

Hier gibt es einen Link zu:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_265...arfsgemeinschaft/Bedarfsgemeinschaft-Nav.html

d.h. also, da deine Schwester noch mit dir im gleichen Haushalt lebt möchte das Amt aufgrund der Gesetzeslage auch dein Vermögen kennen lernen.

Und ich vermute das ohne deine Angaben der Antrag auf Hartz 4 nicht bewilligt wird. Besser wäre es den Antrag erst zu stellen, wenn deine Schwester ausgezogen ist bzw. dann wird auch ihr Freund zu seinem Einkommen befragt und der ist hoffentlich mit finanziellen Mitteln ausgestattet ... :)
 
ich wüßte nicht, dasm man als 25jähriger eine eigen bedarfsgemeinschaft bildet. wenn deine schwester ein kind hätte, dann wäre das so, aber in dem vorliegenden sehe ich das so, das ihr alle zu dieser ominösen gemeinschaft gehört, bzw. man dich zur haushaltsgemeinschaft zählt, von der man gesetztes kraft annimt, das sich die zusammen wohnenden gegenseitig unterstützen. ist ne beschissene sache, die sich der gesetzgeber hat einfallen lassen. zum nachlesen http://www.gegen-hartz.de/hartz4.php#53659697710d04d03 bzw. ganz von vorn http://www.gegen-hartz.de/
 
Zum Thema Bedarfsgemeinschaft heisst es:

Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören:

... oder eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,

Tja, und das trifft auf dich zu...
 
die im Haushalt lebenden eigenen Kinder und die Kinder des Partners, solange sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unverheiratet sind und kein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen haben

soweit ich das verstanden habe zählen dann meine Eltern und ich als eine Bedarfsgemeinschaft, meine Schwester gehört, da sie über 25 Jahre alt ist, einer eigenen Bedarfsgemeinschaft an. Ist hier jemand der sich damit wirklich auskennt?

so zusammenleben, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. (§ 7 III Nr. 3c SGB II) (sogenannter Einstandswille)

1. länger als ein Jahr zusammenleben oder
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben oder
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
(§ 7 Abs. 3a SGB II)

all das trifft auf mich und meine Schwester nicht zu. Ich leben nicht mit ihr zusammen, ich wohne mit ihr zusammen.

Zu "hal9000":
Nicht zur Bedarfsgemeinschaft zählen minder- oder volljährige Kinder, die schon selbst ein Kind haben, Kinder mit eigenem Einkommen, das ihren Lebensunterhalt deckt und Kinder ab 25 Jahren sowie Verwandte und Eltern der ALG II Bezieher.

http://www.familienratgeber.dfv-nrw.de/index.php?id=1890
 
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Hallo,

meiner Ansicht nach geht es hier nicht nur um eine Bedarfsgemeinschaft, sondern vielmehr um die Tatsache das ein Hartz IV Empfänger der z.B. einen Bruder hat der gut verdient, von diesem auch unterstützt werden müßte.

Wenn man Hartz IV bzw. ALG 2 beantragt, dann werden sogar die Eltern noch einmal zur Kasse gebeten falls diese überdurchschnittlich gut betucht sind.
 
*lol* du hast das beste wieder unterschlagen...

Zitat aus http://www.familienratgeber.dfv-nrw.de/index.php?id=1890:
Solche Verwandte werden allerdings, wenn sie in einem Haushalt mit der Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, zur Haushaltsgemeinschaft gerechnet. Dabei wird häufig unterstellt, dass sie ihre bedürftigen Verwandten, mit denen sie zusammenleben, auch finanziell unterstützen. Das wiederum führt zu Leistungskürzungen für den/die Hilfebedürftigen.


Sorry, aber ich fürchte du versuchst dir gerade die Welt schön zu argumentieren...
 
schwierige materie. ich geb es zu :rolleyes: .vermutlich zählt die arge deine schwester, dich und eure eltern, die ihr alle unter einem dach lebt, zu einer schon erwähnten haushaltsgemeinschaft. dann nimmt man bezug auf das SGB2, §9, abschnitt 5 http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__9.html und nimmt an , das ihr eure schwester unterstützt. und ob das so ist, oder ihr nur euer "vermögen" verschweigt, will man eure auszüge sehen.
 
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören

1.
die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
2.
die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils

OK soweit ich das verstanden habe gehöre ich nicht zu der Bedarfsgemeinschaft, das wird aber in Punkt 4.
die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
revidiert.

D.h. nach diesen Punkten müsste ich soweit ich das verstanden tatsächlich Angaben zu meiner Person machen.
Was hätte ich zu befürchten wenn ich mich trotzdem weigern sollte? Inwiefern würde das die Genehmigung zur Unterstützung für meine Schwester beeinflussen?

@ ProfKaterKarlo: Ich versuche mir hier nichts schön zu argumentieren. Ich versuche gerade das Fachchinesisch zu verstehen weil ich nicht will dass irgendwelche Leute meine Daten einsehen. Ich habe nichts zu verstecken, bin Student und denke es sollte jedem klar sein dass ich niemanden finanziell unterstützen kann. Es gefällt mir nur einfach nicht jedem alles preiszugeben wenn es nicht wirklich nötig ist.
Dabei wird häufig unterstellt, dass sie ihre bedürftigen Verwandten, mit denen sie zusammenleben, auch finanziell unterstützen. Das wiederum führt zu Leistungskürzungen für den/die Hilfebedürftigen.

Von mir aus können sie mir unterstellen was sie wollen. Ich unterstütze sie nicht. Und wenn ich das durch einen Eid oder sonst was beweisen kann, ohne meine Kontodaten dem scheinheiligen Verein preiszugeben, würde ich natürlich das bevorzugen.
 
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das haste recht ... nicht nur die offenlegung deiner kontobewegungen sind unnötig !

wäre es nicht sinnvoller .. die zeit die für das lückensuchen aufgebracht wird .....
lieber für die jobsuche zu verwenden ? :freak:

ich bin ehrlich gesagt der meinung .. wer ne eigene wohnung will ...
diese aber nicht tatsächlich braucht - wie in diesem fall -
soll diese einfach selbst erwirtschaften.

es gibt wirklich "bedürftige fälle" .. aber das hier ist nichts anderes als staatliche finanzierung von luxus !
 
x-sector du weiß rein gar nichts von meiner Schwester oder mir. Also unterlasse deine lächerlichen Behauptungen. Nutze du lieber die Zeit die du fürs Spammen verwendest für ein vernünftiges Benehmen und ein wenig Intelligenz.
 
;) ach komm. ist es wirklich erstrebenswert, mit 25 oder älter bei den eltern wohnen dürfen zu müssen? meistens sind es doch die männer, die das hotel mama nicht aufgeben wollen.
 
@hal9000: Danke für deine Hilfe. Leider bin ich immer noch nicht schlau ob ich nun meine Daten aushändigen muss oder nicht :) hoffe es ergibt sich noch etwas. Sofern ich deine Links richtig interpretiert habe müsste ich eine Widerlegung schreiben, sofern ich tatsächlich zur Haushaltsgemeinschaft gehöre. Aber da habe ich auch widersprüchliche Daten und Aussagen.
 
? lächerlich ?

finde ich nicht .. finde es lächerlich auf biegen und brechen beim staat abzukassieren ;-)
und so wie´s oben geschrieben steht ... ist es nichts anderes !

der einizige grund den du angibst .. " schwester will mit freund zusammenziehen"
wo ist da der "lebensnotwendige" bedarf ?

und meine meinung dazu .. äußer ich doch gerne ... da kannst von mir aus auch im dreieck springen. das recht nehm ich mir einfach ... da sich solche späße ja u.a. aus meinen gezahlten steuern finanzieren ;-)
außerdem .. herr von und zu hochintelligent. wer in einem forum postet .. sollte mit feedbacks rechnen, die einem nicht schmecken ;-)

oh wow .. du beurteilst meine intelligenz ..
finde ich wirklich spannend ;)

editzu #18: die lage beurteile ich nach den fakten die du genannt hast.
und da du keine "notwendigkeit" genannt hast ..
wunder dich nicht über das resultat.
aber ich will nich so sein *taschentuch reich*
 
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Ich bezweifle dass du auch nur annähernd die Lage beurteilen kannst. Wieso und warum es so ist wie es ist geht dich nichts an. Die Fakten stehen oben, es dreht sich darum ob ich in so einem Fall meine Kontoauszüge etc preisgeben muss oder nicht. Wenn du dazu nichts beizutragen hast würde ich bevorzugen deine Meinung nicht lesen zu müssen. Mein Mausrad nutzt sich sonst ab wenn ich deine Texte wegscrollen muss.
 
Du gehörst quasi zur Bedarfgemeinschaft Deiner Eltern (da U25). Danach bekommst Du Deine eigene BG.
Deine Schwester bildet wiederum ihre eigene BG, da Über-25. Sie ist nicht verpflichtet mit Dir oder den Eltern als Einstandsgemeinschaft verbundelt zu sein, sprich sich gegenseitig finanziell usw. zu unterstützen. Deine Eltern übrigens auch nicht (mehr)!

Sie könnte ganz einfach einen Untermietvertrag mit dem Hauptmieter (wahrscheinlich euren Eltern) machen. Die ARGE gehen nur die Mietkosten (KdU) an, welche dann von der ARGE anteilig geleistet werden, neben dem Regelsatz.
Du hast damit nur insofern zu tun, dass falls du auch einen Mietanteil besteuerst, dies in die Berechnung der KdU einfließt.

Wenn Deine Schwester in ALG II ist und ausziehen will, hätte sie u.U. ein Anrecht auf Erstaustattung und Umzugskosten. sowas muß man aber vor Umzug beantragen.

Lass Dir doch mal von der ARGE einen § nennen, der ihre Forderung rechtfertigt? ;)
 
Danke Relict das bringt mich schon weiter. Ich trage aber nichts zur Miete bei. Das sollte doch auch für die ARGE klar sein oder?
Also sind meine Eltern und ich eine BG, meine Schwester bildet ihre eigene? Kannst du das belegen? Die Textpassagen die ich gefunden habe sagen das alles sehr diffus aus. Und wie kann ich der ARGE stichhaltig beibringen "Nein Jungs von mir braucht ihr keine Daten"?
 
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