@hookerio
Du und Deine Eltern haben keine Leistungen aufgrund Hilfebedürftigkeit beantragt UND die Schwester bildet noch dazu ihre eigene BG.
Wenn Deine Schwester ihre Einkommensverhältnisse und ihren Mietanteil nachweislich per Auszüge und Untermietvertrag belegen kann, sollte das im Regelfall auch ausreichen. Dann wird arge-seitig eben der halbe zustehende KdU-Satz bezahlt. Der Rest wird durch die anderen Wohnungsmitglieder getragen und von der ARGE so angenommen/unterstellt.
Dann ist für das Amt nur der Wohnungsmietvertrag und die Nebenkostenabrechnung relevant und zur Berechnung vorzulegen.
Das Amt will natürlich Deine Schwester am liebsten in eine Haushalts- und Einstandsgemeinschaft mit euch allen drücken.
Falls Du zb. BaFög beziehst, was auch Einkommen ist, wird eine Art Kostgeld-Zahlung an die Eltern erstmal unterstellt, bis das Gegenteil bewiesen ist. Auch unterstellt wird eine Unterstützung Deiner Schwester, da sie altersbedingt noch recht nah an der U25-Regelung ist, bzw. nur knapp darüber.
Deshalb fordert das Amt von allen erwerbsfähigen Mitgliedern des Haushalts pauschal und gierig Einkommensnachweise. Es könnte ja klappen.
Falls Du kein Bafög beziehst, könnte schon der Bafög-Ablehnungsbescheid als Beleg ausreichen. Und/oder ein Schreiben, wo Du das versicherst und auch Deine Eltern die Nicht-Mietzahlung bestätigen.
Natürlich könntest Du Dir und Deiner Schwester den ganzen Stress und zu erwartenden Ärger ersparen, wenn Du Deine Kontoauszüge zur temporären Einsicht vorzeigst. Das ist nun mal für das Amt am einfachsten und zuverlässigsten, um die Einkommensverhältnisse zu belegen.
Dem Kopieren kannst Du aber widersprechen. Schwärzen ist eine umstrittene Sache und wird von ARGE zu ARGE und von Gericht zu Gericht anders gewertet und behandelt. Vor allem die Haben-Seite ist von Interesse.
Am besten Du gehst mit Deiner Schwester zusammen zur ARGE. Ist generell empfehlenswert, wenn man dort immer einen Zeugen dabei hat.
Und es hätte sogar den Vorteil, dass Deine Schwester keinen Einblick in Deine Konten hat, falls Dir das unangenehm ist, nur die Sachbearbeiterin.
Sippenhaft gibt es in Deutschland nicht!