Harz 4 Antrag meiner Schwester über 25 jahre

Also ich würde es erstmal so versuchen: Einen Untermietvertrag mit meinen Eltern machen. (Wisch mit 1,2 Sätzen + Datum, Mietsumme und beide Unterschriften). Den drückst Du Deiner Schwester in Kopie in die Hand.

Edit:
Achso alles zurück. Du zahlst ja keine Miete. Dann wird es schwieriger. Weil Du müsstest es irgendwie belegen können, dass Du kein Einkommen hast und somit nichts zahlen kannst.
Weil das Amt will wohl die Mietkosten irgendwie dritteln, sprich einsparen, vermute ich mal.
 
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gibt es bei dir in der nähe eine arbeitslosen initiative oder ähnliches, wo du auskunft einholen könntest? es ist ne echt schwierige materie. hut ab vor dem, der sich damit gut auskennt. als letzte, aber wohl kostenpflichtige alternative, ein anwalt für sozialrecht.
 
Ihr zählt alle zu einem Haushalt. Da will das Amt die monatlichen Einkommen des gesamten Haushalts wissen, um die Größe (oder Kleine :D) der ALG-2-Bezüge festzulegen. Also entweder die Schwester vor die Tür setzen (entsprechendes Alter liegt ja vor) oder deine Bezüge offenlegen. Die Zwecke der Buchungen können meist auch geschwärzt werden. Falls Schwarz sowieso die Farbe deiner horrenden Bezüge ist ;), ggf. abwägen, die ALG2-Versorgung deiner Schwester selbst zu übernehmen.

PS: wenn ein Bundesamt unbedingt deine Kontobewegungen wissen will, bekommen sie das sowieso raus...
 
LeChris schrieb:
Ihr zählt alle zu einem Haushalt. Da will das Amt die monatlichen Einkommen des gesamten Haushalts wissen, um die Größe (oder Kleine :D) der ALG-2-Bezüge festzulegen. Also entweder die Schwester vor die Tür setzen (entsprechendes Alter liegt ja vor) oder deine Bezüge offenlegen. Die Zwecke der Buchungen können meist auch geschwärzt werden. Falls Schwarz sowieso die Farbe deiner horrenden Bezüge ist ;), ggf. abwägen, die ALG2-Versorgung deiner Schwester selbst zu übernehmen.

PS: wenn ein Bundesamt unbedingt deine Kontobewegungen wissen will, bekommen sie das sowieso raus...

Falsch, beziehe zur Zeit selber (hoffentlich nur übergangsweise) nach Beendigung meines Studiums Alg2, bin über 25 Jahre und wohne bei meinen Eltern. Das Vermögen meiner Eltern/Geschwister spielt in dem Fall keine Rolle und meine Eltern liegen eindeutig über Bemessungssgrenzen, die bei einer Bedarfsgemeinschaft dazu führen würden, dass sie für mich aufkommen müsste. Da ich über 25 bin spielt dies keine Rolle, jedenfalls wenn alles mit Rechten Dingen zugeht. Die Arge wollte nichts über deren Einkommen/Vermögen wissen. Wenn die Eltern sagen, dass der Sohn Miete bei ihnen zahlen muss, übernimmt dies die Arge auch.
Wenn die sich querstellen, ab vors Sozialgericht, bis auf jeden Fall im Recht. Die bedingungslose Sippenhaft ist bis jetzt noch nicht eingeführt worden, auch wenn es das hier wohl einige geifernde Forumsmember gerne hätten. Sollen sich mal lieber drum kümmern, wenn Steuergelder en masse beispielsweise für Banken und Zinstilgungen verbrannt werden. Da ists aber still, da der gemeine Pöbel nichts zu melden hat.
 
@hookerio
Du und Deine Eltern haben keine Leistungen aufgrund Hilfebedürftigkeit beantragt UND die Schwester bildet noch dazu ihre eigene BG.
Wenn Deine Schwester ihre Einkommensverhältnisse und ihren Mietanteil nachweislich per Auszüge und Untermietvertrag belegen kann, sollte das im Regelfall auch ausreichen. Dann wird arge-seitig eben der halbe zustehende KdU-Satz bezahlt. Der Rest wird durch die anderen Wohnungsmitglieder getragen und von der ARGE so angenommen/unterstellt.
Dann ist für das Amt nur der Wohnungsmietvertrag und die Nebenkostenabrechnung relevant und zur Berechnung vorzulegen.

Das Amt will natürlich Deine Schwester am liebsten in eine Haushalts- und Einstandsgemeinschaft mit euch allen drücken.
Falls Du zb. BaFög beziehst, was auch Einkommen ist, wird eine Art Kostgeld-Zahlung an die Eltern erstmal unterstellt, bis das Gegenteil bewiesen ist. Auch unterstellt wird eine Unterstützung Deiner Schwester, da sie altersbedingt noch recht nah an der U25-Regelung ist, bzw. nur knapp darüber.
Deshalb fordert das Amt von allen erwerbsfähigen Mitgliedern des Haushalts pauschal und gierig Einkommensnachweise. Es könnte ja klappen.
Falls Du kein Bafög beziehst, könnte schon der Bafög-Ablehnungsbescheid als Beleg ausreichen. Und/oder ein Schreiben, wo Du das versicherst und auch Deine Eltern die Nicht-Mietzahlung bestätigen.

Natürlich könntest Du Dir und Deiner Schwester den ganzen Stress und zu erwartenden Ärger ersparen, wenn Du Deine Kontoauszüge zur temporären Einsicht vorzeigst. Das ist nun mal für das Amt am einfachsten und zuverlässigsten, um die Einkommensverhältnisse zu belegen.
Dem Kopieren kannst Du aber widersprechen. Schwärzen ist eine umstrittene Sache und wird von ARGE zu ARGE und von Gericht zu Gericht anders gewertet und behandelt. Vor allem die Haben-Seite ist von Interesse.
Am besten Du gehst mit Deiner Schwester zusammen zur ARGE. Ist generell empfehlenswert, wenn man dort immer einen Zeugen dabei hat.
Und es hätte sogar den Vorteil, dass Deine Schwester keinen Einblick in Deine Konten hat, falls Dir das unangenehm ist, nur die Sachbearbeiterin. :)

Sippenhaft gibt es in Deutschland nicht!
 
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