Herstellerfehler kurz vor Ablauf der Gewährleistung

Wenn es ein Amazon Marketplace Händler war, und der sich vor seiner Verantwortung drücken will, dann würde ich auch Amazon anschreiben. Die machen dem dann ordentlich Druck.
Aber erst mal abwarten wie der Händler reagiert. Ist auch immer gut einen Zeugen zu haben, der bestätigen kann dass du den Receiver eingepackt und zur Post gebracht hast. Nicht dass noch wer behauptet es wäre nie was verschickt worden.
 
Das Stichwort hier dürfte mal wieder die Beweislastumkehr sein;

Der Käufer muss beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Wenn er das glaubhaft(!) aufgrund der Herstelleraussagen machen kann, wäre es durchaus ein Gewährleistungsanspruch.

Wenn der Käufer das Vorhandensein des Mangels bei Kauf nicht nachweisen kann (eine Aussage vom Techniker am Telefon wird ggf. nicht reichen), bleibt höchstens die Herstellergarantie, die aber geringeren Umfang haben kann.

Als letztes bleibt die Frage offen, ob der Mangel überhaupt einer ist. Ich könnte behaupten, der receiver war für die Art Satelliten-Signal gebaut, wie es zum Kaufzeitpunkt üblich war. Wenn nun 2 Jahre später die Art und Weise des Signals sich verändert und der Hersteller kein firmware-Update bringen kann/will, so muss das nicht ein Mangel sein (höchstens schlechter service).

Also würde ich hier nicht erwarten das auf jeden Fall ein Anspruch besteht, vielleicht auf Kulanz des Händlers hoffen.
 
Stichwort bei dir: LESEN!

Der Käufer muss in dem Fall nicht die Anfänglichkeit beweisen, da der Fehler beim Gefahrenübergang bestanden hat und der Hersteller dies offiziell auch bestätigt hat

Eigentlich müsstest du deinen Post löschen.....KEINEN BEZUG zum THEMA!

Aber Hauptsache ein Post mehr auf der Habenseite!
Genauso wie der Post von Spooki GBI....das ist das schlechteste was man machen kann!
 
Wo hat der Hersteller bestätigt, dass der Fehler seit Anfang an besteht ? Vielleicht habe ich es ja in der Tat überlesen...

Ansonsten könntest Du deine "Tonlage" auch mal überdenken
 
Tut mir leid, aber ich will da näher drauf eingehen;

Da steht der Hersteller arbeitet an einer Lösung. Nirgends steht geschrieben das es sich um einen Defekt/Fehler/Mangel auf Herstellerseite handelt.

Da steht nur "..aufgrund der aktuellen Probleme...". Ich sehe nichts rechtlich verwertbares, dass einen Mangel beweist der bei Übergabe bestand. In der Wortwahl wie es dort geschrieben steht, könnte der Hersteller schnell relativieren und es auf die Sendeanstalten schieben.
 
Können Sie nicht, da es bei anderen Hersteller funktioniert, somit Problem des Herstellers, versuche dich jetzt nicht rauszureden bzw. Schlupflöcher zu finden
Der Fall ist klar und deutlich!
 
Ich behaupte der Fall ist nicht klar und deutlich;

Es kann schlichtweg auch sein, dass das es nicht als Mangel im Sinne der Gewährleistung verstanden wird, sondern einfach als schlechte Qualität.

Nur weil andere Digitalreceiver kein Problem haben (oder mit einem firmware-update beheben), bedeutet das ja nicht zwingend das dieser Hersteller das genauso bieten muss. Nach deiner These wären Hersteller ja dann auch gezwungen die komplette Gewährleistungsfrist über firmware-updates rauszubringen.
Wo aber zieht man dann die Grenze ? Ab wann braucht ein Hersteller keine updates mehr liefern ?
Ich bin der Meinung das sowas nur als freiwillge service-Leistung des Herstellers verstanden werden kann und somit maximal per Garantie abzudecken geht.

Ich behaupte also nach wie vor, dass es rechtlich sicherlich nicht eindeutig ist.
 
Doch!
Stichwort: Beschaffenheit!

Der Receiver eignet sich nicht mehr für die übliche Beschaffenheit/ hat nicht mehr die Eigenschaft, dieser Geräteklasse, somit liegt hier ein Mangel vor.

Der Hersteller muss keine Updates bringen, sofern die volle Funktionalität gewährleistet ist
 
Also prinzipiell ist ja der Händler dein erster Ansprechpartner. Wenn du dein Gerät dort abgibst, dann bist du erstmal aus dem Schneider. Kann dann natürlich immer noch Probleme geben, dass der Händler meint der Fehler wäre durch dich entstanden, aber davon mal abgesehen sollte er sich um alles kümmern. Kann natürlich dann auch etwas länger dauern. Händler Kundenservice ist immer so eine Sache, deswegen schlagen diese manchmal vor es direkt an den Hersteller Kundenservice zu schicken. Dies beschleunigt die Sache etwas. Viele Hersteller packen diese Thema auch gleich an, wenn man einen Nachweis über den Kauf liefert.

Wie gesagt, wenn dir das einschicken zu kompliziert ist, dann würde ich mich immer direkt an den Händler wenden. Dein Vertragspartner hat das Geld eingesackt, dann muss er sich auch darum kümmern. :)
 
Ribery88 schrieb:
Doch!
Stichwort: Beschaffenheit!

Die vollkommen in Ordnung war bis zur Abschaltung der analogen Übertragung und Umstellung der Sender.

Das fällt ganz sicher nicht unter Gewährleistung, weil das Gerät nicht defekt ist.

Zum Vergleich:
Ich kann auch nicht erwarten, dass eine neue CPU auf einem Board läuft, das 2 Jahre vor der CPU auf den Markt kam.

Ebensowenig ist mein WLAN-Stick mangelhaft, weil er nur 802.11g kann und kein 802.11n wie mein Router.

Und wenn Astra plötzlich einfällt, die Modulation des Signals von 8-PSK auf 16-QAM umzustellen, um Bandbreite zu sparen, dann bleiben alle Receiver schwarz, weil die das nicht demodulieren können. Sind die dann alle defekt?
 
Du willst es nicht verstehen oder?
Sofern andere Hersteller, dieses Problem mit älteren Geräten lösen kann/wird, liegt ein Mangel vor, da die übliche Beschaffenheit nicht mehr gegeben ist!

Deine Vergleiche passen gar nicht zum Thema, da die Abschaltung nicht von heut auf morgen gefallen ist, sondern Jahre zurückliegt und der Hersteller sich vorbereiten konnte!
 
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