Herunterladen von Serien aus ausländlischem TV strafbar?

the Interceptor

Lt. Commander
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Hallo,

ich habe mal eine Frage zur rechtlichen Situation. Wenn ich mir hier in Deutschland die Episoden einer Serie herunterlade, die hier noch nicht im Fernsehen gelaufen ist, ist das illegal?

Ein Beispiel: Jemand in den USA nimmt eine Serie mit seinem PC auf und stellt die Episoden im Internet zum Download bereit, so das man sie auch hier herunterladen kann. Begeht er oder die hier herunterladende Person dann eine strafbare Handlung? Er könnte die Serie ja z.B. auch auf Video aufnehmen und den Interessenten die Cassetten dann per Post schicken, was ja theoretisch das selbe Ergebnis zur Folge hätte. Nur dem deutschen Fernsehen geht ja so Geld durch die Lappen, weil weniger Leute die Serie gucken wenn sie hier im Fernsehen läuft und so die Werbeeinnahmen sinken.

Gruß,
the Interceptor
 
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Interessante Frage: ich würde diese gerne ausweiten: wie sieht es mit Serien aus, die alt sind und (laut Anfrage an dafür in Frage kommende Sender) nie mehr gezeigt werden?
 
Na dann müssen wir uns wohl selber schlau machen. Durch Google bin ich auf ein Zitat aus einer CT gestossen:
CT 10/2003 schrieb:
Frage: Wie sieht es mit Aufnahmen von Fernsehserien oder -filmen aus? Darf ich die weiter saugen?

Anwort: Radio- und Fernsehsendungen sind nicht kopiergeschützt und eine ganz offensichtlich rechtskonforme Quelle. Daher dürfen sie wie bisher im Rahmen der Privatkopie für eigene Zwecke verwendet und weitergegeben werden.
Juristisch umstritten ist die Beurteilung in der Frage nach der Nutzung in P2P-Netzwerken. Da die Vorlage, die vervielfältigt wird, wohl kaum erkennbar "offensichtlich rechtswidrig" ist, könnte ein Download für den Privatgebrauch zulässig sein, nicht jedoch die Verbreitung.
Also zumindest ich sollte mich im legalen Bereich befinden...;-)
 
Das ist dann wohl eine Frage für mich :)

Also da ich mich als Süchtling im Bezug auf "Anime" nennen kann und wir hier in DTL leider in ner Art Wüste leben lade ich wirklich Gigabyte ohne Ende runter.

Kurze Antwort:Es ist erlaubt jegliche Animes herunterzuladen solange in deinem Land diese Serie/bzw. die Folgen nicht lizensiert wurden.Ich lade derzeit z.b von einer Serie Folgen herunter die in Japan,US,Canada lizensiert wurden und daher auch nur dort illegal wären.Nenebei hab ich auch dutzende Serien die früher nicht lizensiert waren und es mittlerweile in DTL sind...wahrscheinlich müsste ich diese nun hier löschen;-) Was ich natürlich nicht tue oder gar einsehe.

Edit. @FH...eine Verbreitung ist eigentlich immer verboten,da man dabei auch davon ausgeht das man Geld damit macht.
 
CT 10/2003 schrieb:
Juristisch umstritten ist die Beurteilung in der Frage nach der Nutzung in P2P-Netzwerken. Da die Vorlage, die vervielfältigt wird, wohl kaum erkennbar "offensichtlich rechtswidrig" ist, könnte ein Download für den Privatgebrauch zulässig sein, nicht jedoch die Verbreitung.
Das Fernsehen macht doch auch nichts anderes als die Sendung durch deren Ausstrahlung zu verbreiten, oder? Eine ausgestrahlte Sendung ist ja offensichtlich frei verfügbar und müßte deshalb beliebig kopiert und verbreitet werden dürfen.
Ich habe mich auch mal im Netz umgesehen und tatsächlich eine im Grunde immer gleich klingende Aussage gefunden: der Download dieser Serien für den privaten Gebrauch ist legal, deren Verbreitung aber strafbar. Das scheint rechtlich aber eine Grauzone zu sein.

Gruß,
the Interceptor
 
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Da es aber kaum Filesharing Programe gibt, bei denen man nur downloaden kann ohne Upload, und die meisten Dateien beim Download auch gleich für den Upload freigegeben werden, dürfte das rechtlich ganz eindeutig illegal sein.

Das die TV Sender diese Serien verbreiten ist ja wohl auch ganz klar, bloss im Gegensatz zu dir besitzen sie die Rechte daran. Wenn du dir die Rechte kaufts, dann kannst du das Zeug auch ganz legal verbreiten. ;)
 
Gut, das sehe ich ein. Aber was ist denn mit dem alleinigen Download (also ohne Upload) von Serien aus dem ausländischen TV, die hier noch nicht gelaufen sind. Ist das auch strafbar?

Und wie sieht's damit aus:
Ich nehme heute irgendeine Serie auf Video auf und mache 10 Kopien davon für Freunde von mir. Das wäre ja offensichtlich strafbar, weil ich Material, an dem ich nicht die Rechte besitze, verbreite. Jeder meiner zehn Freunde hätte die selbe Serie aber auch selber auf Video aufnehmen können. Das Resultat wäre das Selbe, die Vorgehensweise aber nicht strafbar. Wie paßt das zusammen?

Gruß,
the Interceptor
 
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hat das nicht auch was mit der lizensierung einer serie zu tun???? z.b. Naruto (is ein anime) wird nur in japan ausgestrahlt, aber nach schon 2 tagen steht eine in englisch übersetzte version im netz (nur mit untertitel versteht sich)... dies dürfen sie aber, da naruto nicht lizensiert ist...
 
Leider verschließt die Unterhaltungsindustrie hier immer noch die Augen. Die Videorecorder der ersten Generation ließ man brav verkaufen (nahm dabei die Kopiermöglichkeit in Kauf) um den Konsumenten Videokassetten zu verscheuern, jetzt verselbständigt sich die Sache, weil die Leute die digitale Technik endlich voll nutzen und die Industrie bekommt nun nicht soviel Ware an den/die Mann/Frau.

Österreich §42 UrhG – Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch zulässig:
Die Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch wird in §42 UrhG behandelt. Eine Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch liegt nicht vor, wenn sie zu dem Zweck vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Art der Vervielfältigung spielt dabei keine Rolle.
Wesentlichstes Merkmal ist, dass das Vervielfältigungsstück nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Öffentlichkeit ist im Zusammenhang mit der Umschreibung der Verwertungsrechte immer dann gegeben, wenn das Werk einer Mehrheit von Personen zugänglich gemacht wird, es sei denn, dass der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und sie durch gegenseitige Beziehungen zueinander oder durch Beziehungen zu der organisatorisch auftretenden Person persönlich miteinander verbunden sind.

Zur Klarstellung sei noch hinzugefügt, dass für die Erfüllung des Öffentlichkeitsbegriffes keine Gleichzeitigkeit gefordert ist. Diese Gleichzeitigkeit wird nämlich bei Abrufen aus dem Internet nur selten gegeben sein. Die Absicht, das Werk nicht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, muss im Zeitpunkt der Vervielfältigung gegeben sein. Wird das Werk nachher doch veröffentlicht, macht dies die Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch nicht nachträglich rechtswidrig. Vielmehr wäre diese nachträgliche Veröffentlichung unter dem Gesichtspunkt eines eigenen Verwertungsaktes (z.B. Verbreitung, öffentliche Wiedergabe) zu beurteilen.

In Österreich bezahlt man auch schon beim Kauf von Kopiergeräten bzw Medien (CD-R, etc) eine Abgabe/Gebühr, welche die spätere Verwendung der Kopie „rechtfertigt“ (§ 42b UrhG).

Abschließend ist somit die Kopie einer Fernsehsendung mit darauf folgender Veröffentlichung im www eine Verletzung des Urheberrechts.

Aber abseits gesagt – dies soll keineswegs ein Aufruf zu illegalen Kopien sein – solange kein Entgelt an den „Vervielfältiger“ bezahlt wird, stehen die Chancen gleich null, dass sich jemand übervorteilt fühlt. Schließlich kann sich doch jeder in seinem Urlaub in den USA (oder sonst wo) ein Aufzeichnung aus dem Fernsehen gemacht haben und sich letztlich schicken lassen.
Darüber hinaus kann doch auch ein Freund in den USA in deinem Namen und in deinem Auftrag – sohin für dich persönlich – die Kopie erstellen und per Internet übermitteln.
Also solange es ohne Entgelt geschieht werden sich wohl nur nicht ausgelastete Topkanzleien mit solchen akademischen Fragen beschäftigen und in der Zwischenzeit sehen wir uns alle unsere Lieblingsserien zuerst auf Englisch und danach auf Deutsch im europäischen SAT-Fernsehen an, alles ohne schlechtes Gewissen und im Wissen niemanden geschadet zu haben, weil in 2 Monaten gibt’s das auch in unserem Empfangsbereich.

Wie dies in der BRD aussieht bzw wie sich eine neue allfällige EG-Richtlinie auslegen lässt, werd ich mal recherchieren.
 
Bereits ausgestrahlte Filme und Serien darfst Du runterladen, denn es kann keinen Unterschied machen, ob Du sie in den USA "aufnimmst" oder wartest, bis sie hier laufen. Aber: es muß sich um Kopien der TV-Sendungen handeln! Das Argument "war schon im TV" zieht logischerweise nicht, wenn es sich um eine Kopie eines zu erstehenden Datenträgers handelt!

Verkaufen darf er die Kopien aber, denk ich nicht. Müßt ich mal nachlesen...
 
Also ich hab in unserer Rechts-Vorlesung gelernt dass das nicht legal ist. Ein TV-Sender hat die Rechte die Sendung auszustrahlen, und darum gehts. Wenn das eine Privatperson macht (übers Internet) ist das ganz klar illegal.

Also, aufzeichnen erlaubt, herunterladen (und damit gleichzeitig hochladen) verboten. Da sich das ganze aber in einer totalen Grauzone befindet, und mir bisher noch kein einziges Urteil dahingehend bekannt ist, dürfte die Strafverfolgung dahingehend auch nicht so aktiv sein. ;)
 
law schrieb:
es Merkmal ist, dass das Vervielfältigungsstück nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Öffentlichkeit ist im Zusammenhang mit der Umschreibung der Verwertungsrechte immer dann gegeben, wenn das Werk einer Mehrheit von Personen zugänglich gemacht wird, es sei denn, dass der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und sie durch gegenseitige Beziehungen zueinander oder durch Beziehungen zu der organisatorisch auftretenden Person persönlich miteinander verbunden sind.
Das hieße also, daß ich mich nicht strafbar mache, wenn ich eine Fernsehsendung aus dem TV auf Video aufnehme und für meine Kumpels 10 Kopien mache. Ich habe ja eine persönliche Beziehung zu ihnen und kann kontrollieren, wem ich was gebe.

Im Internet ist das nicht gegeben, weil ich nicht kontrollieren kann, wer von mir herunterlädt und eine persönliche Beziehung deshalb nicht gegeben ist. Würde ich jetzt aber einen Weg finden, meine Downloads im Internet nur ausgesuchten Personen ("Friends-Liste") oder gar Niemandem zugänglich zu machen, würde ich mich auch nicht strafbar machen.

Gruß,
he Interceptor
 
Mein Gefühl sagt mir dass deren Anbieten in P2P illegal sein könnte. Ob in- oder ausländische Serie, dürfte dabei keine Rolle spielen.

Also:
Ich würde sowas nicht in eine P2P hineinstellen.

Es von dort herunterzuladen, dürfte legal sein, vorausgesetzt sie ist "öffentlich" d.h. schon mal im TV gewesen.
D.h eine brandneue Serie aus P2P herunterzuladen, bevor sie überhaupt irgendwo im TV gezeigt wird, ist auch illegal.

Illegale Ausnahme:
Illegal ist das Herunterladen ganz bestimmt, wenn der Besitzer der Serie, nach der TV Veröffentlichung, auch ein kostenpflichtiges Download anbietet. Dann ist der Bezug aus P2P, laut meinem Gefühl, nicht gestattet.

Bigbrother, was mich persönlich nicht die Bohne interessiert, ist so ein Fall:
Es wird zwar im TV gezeigt, aber weil RTL zusätzlich per 0190 Dialer kostenpflichtige Downloads von Mitschnitten oder "Livecams" im Internet anbietet,
wäre eine "kostenlose" Ausgabe in P2P auf jeden Fall illegal.
 
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