azdr
Lieutenant
- Registriert
- Feb. 2005
- Beiträge
- 685
hi leute ich hab ein großes Problem Ich weiß ehrlich nicht gesagat was ich tun soll.
Ich hab heute von einer Internetseite (www.Hausaufgaben-heute.com) ne emal gekriegt wo drin steht dass ich 84€ zu bezahlen habe.
Ja wie auch immer ich muss das geld spätestens bis 24.02.2007 zahlen. Falls ich es nicht tue dann schalten die ihren Rechtsanwalt ein, dann muss ich auch die kosten dafür tragen.
Naja ok ich werd die (12 Monate im vorraus) 84 € zahlen müssen ich glaube ich hab mich mal irgendwann mal bei dieser Seite angmeldet www.hausaufgaben-heute.com kann mich jedenfalls nicht mehr errineren.
was ich euch fragen wollte in der AGB steht dass die Vertragslaufzeit 24 Monate beträgt.
Heist das Jetzt das ich erst nach 24 Monaten kündigen kann , oder werde ich nach 24 Monaten automatisch gekündigt?
§ 10 Kündigung
Die Vertragslaufzeit beträgt vierundzwanzig Monate.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere in den Fällen des schuldhaften Verstoßes gegen die in § 4 geregelten Pflichten vor. Im Falle eines Verstoßes gegen eine der in § 4 geregelten Pflichten ist vor der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung auszusprechen.
Ich hab heute von einer Internetseite (www.Hausaufgaben-heute.com) ne emal gekriegt wo drin steht dass ich 84€ zu bezahlen habe.
Ja wie auch immer ich muss das geld spätestens bis 24.02.2007 zahlen. Falls ich es nicht tue dann schalten die ihren Rechtsanwalt ein, dann muss ich auch die kosten dafür tragen.
Naja ok ich werd die (12 Monate im vorraus) 84 € zahlen müssen ich glaube ich hab mich mal irgendwann mal bei dieser Seite angmeldet www.hausaufgaben-heute.com kann mich jedenfalls nicht mehr errineren.
was ich euch fragen wollte in der AGB steht dass die Vertragslaufzeit 24 Monate beträgt.
Heist das Jetzt das ich erst nach 24 Monaten kündigen kann , oder werde ich nach 24 Monaten automatisch gekündigt?
§ 10 Kündigung
Die Vertragslaufzeit beträgt vierundzwanzig Monate.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere in den Fällen des schuldhaften Verstoßes gegen die in § 4 geregelten Pflichten vor. Im Falle eines Verstoßes gegen eine der in § 4 geregelten Pflichten ist vor der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung auszusprechen.