Hilfe wegen einer Rechtsfrage

@reuber
Vielleicht solltest du mal deine eigenen Tipps beherzigen. :rolleyes:
wissen -> denken -> posten
Beleidigungen sind im Internet genauso strafbar wie sonst auch überall. ;)
Und nein, sie werden hier nicht geduldet. Daher habe ich dir mal einen neuen Rang verpasst.

@azdr
Es ist nunmal so, dass man sich bei einer Anmeldung zumindest die Texte auf der Seite der Anmeldung durchlesen sollte, und dort steht alles klipp und klar. Trotzdem würde ich an deiner Stelle erst einmal warten bis Briefpost im Briefkasten liegt.
Da zieht auch nicht der von Tankred gepostete Link von Heise.
 
Green Mamba schrieb:
...Es ist nunmal so, dass man sich bei einer Anmeldung zumindest die Texte auf der Seite der Anmeldung durchlesen sollte,

"Sollte" bedeutet nicht "müssen". Es geht doch um die Frage, ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Und dafür benötigt man nicht nur AGB und ein paar Texte auf der Website. Dass das Angebot kostenpflichtig ist, muss klar ersichtlich sein und dafür sind sowohl die Platzierung als auch die Form und Größe der Kostenangabe verantwortlich.

Zudem ist die Frage, ob die Website diese Angaben bei Anmeldung des Threadstarters überhaupt aufgewiesen hat. Da die GbR seit Monaten rechtlich angegangen wird (VBZ), haben sich die Seiteninhalte mit Sicherheit verändert.

Green Mamba schrieb:
...Da zieht auch nicht der von Tankred gepostete Link von Heise.

Wie begründest Du das?
 
dass der Kostenhinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
heise schrieb:
Gründe für ein nicht existierendes Vertragsverhältnis kann etwa sein,(AGB) versteckt war oder auf der Webseite nicht klar erkennbar war. Damit gilt die Kostenklausel nach § 305c BGB als überraschend und kann deshalb angefochten werden.
Nunja, in dem Fall steht der Hinweis gleich da wo man seine Daten eingibt. IMHO kann man das natürlich deutlicher machen, aber durch die Platzierung dürfte der Anbieter auf der sicheren Seite sein.
 
Ich rate Dir auf keinen Fall zu zahlen. Schau mal bei heise.de, da war vor einigen Tagen ein Artikel über ein Urteil, das zu deinem Fall passt. Demnach brauchst du nichts zu bezahlen, wenn auf der Seite nicht deutlich gekennzeichnet ist, dass es sich um ein kommerzielle Seite handelt. Es müssen also Preisangaben vorhanden sein. Eine Angabe von Preise/Tarifen in den AGB war dabei ganz klar als NICHT zulässig verurteilt worden. Ich würde an diese Hausaufgaben Seite ein E-Mail senden und mich auf diese Urteil berufen. Such dir außerdem noch Rechtsbeistand in Form eines Anwalts, du hast das Recht auf eine kostenlose Rechtsberatung wenn du noch Schüler oder Azubi bist. Alternativ bzw. zusätzlich wende dich an den Verbraucherschutz.
 
hallo

meine kleine Schwester (20) hats auch erwischt und zwar auf der Seite Sudoku-welt.com von dem Betreiber NETContent Ltd. der Dutzende solcher dubiosen Seiten betreibt. Zahlungsaufforderung per E-Mail über 50 €, Widerrufsfrist wäre schon verstrichen :eek:

wie aber u.a. auch hier geraten wird sie erst mal nicht bezahlen

bin mal gespannt wie das weiter läuft...

Sollten Sie es drauf anlegen wollen haben wir auch sehr gute Kontakte zu 2 befreundeten Rechtsanwälten :evillol:

Immer schön Augen auf im Internet, solche dubiosen seiten gibts wie Sand am Meer :eek:
 
Zuletzt bearbeitet:
azdr schrieb:
Eine Kündigung habe ich schon geschickt.

Das war ein Fehler!
Warum liest du nicht den Thread, den ich oben verlinkt habe?

Durch die Kündigung hast du nun quasi hinten rum bewiesen, dass
du dich da angemeldet hast. Ein Widerruf wäre das richtige gewesen,
ganz egal wie hoch die Frist angesetzt war (bei solchen Angeboten ist die meist unzulässig kurz).

Als Lehrgeld wäre die Zahlung sicherlich sinnvoll ;-),
nur würde sie in dem Fall an den falschen Verein gehen.

... was aber immernoch nicht heißt, dass du nun zahlen musst.
Hast du die Kündigung per E-Mail oder per Post geschickt?
Im letztern Fall hätten sie ja nun deine Adresse.

Und es ist total egal, ob sie deine IP-Adresse haben, oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
petervonna schrieb:
Durch die Kündigung hast du nun quasi hinten rum bewiesen, dass
du dich da angemeldet hast. Ein Widerruf wäre das richtige gewesen,
ganz egal wie hoch die Frist angesetzt war (bei solchen Angeboten ist die meist unzulässig kurz).


... was aber immernoch nicht heißt, dass du nun zahlen musst.
Hast du die Kündigung per E-Mail oder per Post geschickt?
Im letztern Fall hätten sie ja nun deine Adresse.

Und es ist total egal, ob sie deine IP-Adresse haben, oder nicht.

Ja habe die Kündigung per email eingereicht keine adresse angegeben nur di e kundennummer und vertragsnummer.

Ja also ich habe die 84€ heute eingezahlt ich war bei einem Wirtschaftsinformatik professor und hab ihm die sache erklärt er hat mir dann n<ch einem langen gespräch geraten zu zahlen da sich die sache verschlimmern könnte.

Ich hab 2 datein angehängt dass ich von denen als email gekriegt schaut euch das mal an.

Das wird mir ne lehre sein ab jetzt alles gründlich durchlesen bevor ich wieder son mist baue.
 

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John Doe schrieb:
Ich rate Dir auf keinen Fall zu zahlen. Schau mal bei heise.de, da war vor einigen Tagen ein Artikel über ein Urteil, das zu deinem Fall passt....

Die direkte oder analoge Anwendbarkeit eines Urteils ist immer sehr kritisch zu analysieren, bevor man zu einem Ergebnis kommt. Es wäre zumindest hilfreich gewesen, wenn du einen Link auf die Entscheidung gesetzt hättest, auf die sich dein Ratschlag an azdr bezieht.

Ich habe bei Heise keine entsprechende Mitteilung über eine neue Entscheidung finden können. Vielleicht meintest du das Urteil des AG München vom 16. Jan. 2007? Die Pressemitteilung ist hier zu finden: http://www.ag-m.bayern.de/; Pressemitteilunge vom 19. Feb. 2007 "Überraschung bei der Berechnung der Lebenserwartung übers Internet".

Wer sich den der Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt genau ansieht, wird erkennen, daß eine direkte Vergleichbarkeit mit dem Problem von azdr nicht ohne Weiteres gegeben ist.
 
Ja sorry, hatte nach dem Artikel gesucht aber auf die schnelle nicht gefunden. Als ich eben danach suchte, fiel mir auf, dass ich den Artikel bei golem.de gelesen habe und nicht bei heise.de. Also hier der Link zum Artikel: http://www.golem.de/0702/50613.html. Ist also offensichtlich das selbe Urteil, wie MacII es erwähnt.

Ich bleibe weiterhin bei der Ansicht, solche Dinge prinzipiell erstmal nicht zu bezahlen und mir zunächst eine Rechtsberatung zu holen - selbstverständlich nur unter der Voraussetzung, dass ich unwissend in eine Kostenfalle getappt bin. Es nutzt niemandem etwas, wenn in einem Forum tagelang hin und her diskutiert wird. Leider dient das nur den unseriösen Anbietern, die auf die Angst der User spekulieren und sich eine goldene Nase verdienen.
 
@John Doe
Weil oben bereits geschrieben wurde dass deine Darstellung nicht auf diese Website zutrifft. Der Kostenhinweis ist gut sichtbar gleich bei der Anmeldung. Der Heise-Artikel wurde zudem bereits verlinkt.
 
Green Mamba schrieb:
...Der Kostenhinweis ist gut sichtbar gleich bei der Anmeldung...

Genau hierzu habe ich noch einen Nachtrag:

Gerade kam ein Beitrag in der ARD über diese "Brüder" und ihren Rechtsbeistand. Nach Information der ARD liegen bundesweit bereits 3000 Anzeigen wegen Betrugs vor. Zudem verhält es sich mit dem Aussehen der Webseiten wie bereits von mir in diesem Thread vermutet: Websites werden online geschalten und alles als "gratis" und OHNE Kostenhinweis dargestellt. Nachdem man genug Opfer zur Anmeldung gebracht hat, werden die Kostenhinweise auf die Website gebracht, andere Websites ohne Kostenhinweis online gestellt und die Opfer der ersten "Welle" abgemahnt. Das Ganze wird dann immer weiter gemacht und immer weiter, sodass bis heute offenbar Millionenbeträge - öhm - "erwirtschaftet" wurden.
 
Das ist dann natürlich eine üble Abzocke. Allerdings kann man wohl erst einmal nur vom Ist-Zustand ausgehen. Der Betroffene konnte ja auch nicht sagen, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung keine Kostenhinweis da war. ;)
 
Warum nicht? Es gibt genügend "Mitstreiter", die das selbe aussagen und die Behauptung, dass die Kostenangaben damals dort standen ist genauso gut wie die Aussage, dass sie dort nicht stand. ;)

Jedenfalls passt hier die Aussage eines Personalchefs, wenn es darum geht, ob man zahlen sollte oder nicht: "nicht in tausend kalten Wintern". Gerade aus Prinzip nicht!
 
Da wurde auch schon im TV drüber berichtet... Da gibt es viele Seiten die die Leute so "abzocken". Es wird zwar drauf hingewiesen das nach einer gewissen Laufzeit ein monatlicher Betrag fällig ist, aber dieser Hinweis wird meist überlesen...
 
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