Hlp. Kaputte Ware bekommen

xplay888

Lt. Commander
Registriert
Juli 2008
Beiträge
1.183
Ich brauche mal jemanden, der mir einen guten Rat zu folgendem Sachverhalt gibt.

Ich habe auf eine Auktion bei Ebay geboten und den Artikel nicht bekommen. Mir wurde angeboten ihn so zu kaufen, da noch ein zweiter vorhanden wäre. Dies tat ich und bekam ihn, leider ist der Artikel kaputt.
Der Verkäufer ist sich natürlich keiner Schuld bewusst.
Ich werde das morgen bei der Post als Transportschaden melden, wobei ich nicht so recht glaube, dass es durch den Transport verursacht wurde (gut verpackt und unbeschädigt).

Die Frage ist nun, ob ich das richtige tue oder ob ich eine Möglichkeit habe vom Kaufvertrag der per Ebaynaricht (nicht über Auktion ö.ä.) sowie per Telefon besiegelt wurde, zurück zu treten.

Wem ist soetwas schon mal passiert und kann mir einen Rat geben, bitte?
 
um welchen Artikel handelt es sich denn und um welche Summe gehts
 
Da es nicht direkt über ebay lief wirst du von ebay auch nichts fordern können. Da helfen auch keine ebay nachrichten. Wenn ich dir was über das Telefon verkauf ist ja auch nicht die Telekom schuld, wenns kaputt ist.

Ich denke du hast schlechte Karten. Das mit der Post wäre wohl eigentlich Betrug ?!
 
vielleicht ists ja wirklich beim Transport beschädigt worden, sowas kommt öfter vor als man denkt.
Deshalb wärs mal interessant um was es sich überhaupt handelt und um wieviel Geld es geht.
ein iphone wär zB was andres als ein Bilderrahmen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Je nach Betrag würde ich entweder in den sauren Apfel beißen oder dann eben doch mit Stress anfangen. Da an eBay vorbei gehandelt wurde, gelten natürlich keine eBay Grundsätze. Ihr habt nen Kaufvertrag abgeschlossen (mündlich am Telefon) und der Verkäufer kommt seiner Pflicht, dir die Ware wie angeboten zuzustellen, nicht nach.
Wenn das Paket unbeschadet und gut verpackt ankam, dann hat die Post auch keine Schuld. Bzw. macht es da auch noch einen Unterschied ob es ein Päckchen oder ein Paket war zwecks Versandversicherung. Zudem spielt eine Rolle, ob es ein gewerblicher Händler oder eine Privatperson war, weil der Gefahrenübergang da jeweils an einer anderen Stelle stattfindet.
Ich würde dem Verkäufer einen Brief schicken und den Sachverhalt nochmals schildern und ihm eine angemessene Frist geben, dir entweder das Geld zurückzuzahlen oder einen wie vereinbarten funktionsfähigen Artikel zuzusenden. Kommt er dem nicht nach zur Polizei und wegen Betrug anzeigen. Sollte es sich um einen Provatverkäufer handeln, kannst auch gleich zur Polizei gehen wenn du denkst, dass er sich eh nur unkooperativ zeigt.
 
so oder so, Lehrgeld bezahlt, war doof, machste nicht mehr ^^
 
Mir wurde angeboten ihn so zu kaufen, da noch ein zweiter vorhanden wäre.

Vorsicht bei solchen Angeboten
 
Handelt sich um eine Badamatur im Wert von rund 150€.

Ihr habt nen Kaufvertrag abgeschlossen (mündlich am Telefon) und der Verkäufer kommt seiner Pflicht, dir die Ware wie angeboten zuzustellen, nicht nach.
Das ist der Punkt... fraglich was ist, wenn der Verkäufer eben diesen Pflichten freiwillig nicht nach kommt.

Ist als versichertes Paket (ü2kg) versendet worden von einer Privatperson, die am Telefon für mich überzeugend klang, da ich ein Kind hörte.


Lehrgeld nicht, machen würde ich das auch wieder, da mir das Risiko bewusst ist/war. Meistens geht es aber gut. Das ist nun das erste mal das nicht. Handeln über den CB-Marktplatz ist auch nichts anderes!!!

Hab das Paket jedenfalls zur Post gegeben, die sollen prüfen, ob sie sich eine Schuld eingestehen. Ich als Empfänger muss den Schritt wohl so gehen, wenn die Post ein eigenverschulden ausschließt, gehts zurück zum Absender und der soll es reparieren und mir zusenden oder mein Geld erstatten.
Die Pozilei hat wichtigeres mit ihren Internetsperren und der Überwachung zu tun, das kommt für mich erst zum Schluss in Betracht.
 
Naja, ist halt Spekulation. Wenn du dir des Risikos bewusst warst und es auch wieder machen würdest, versteh ich die Eröffnung dieses Threads nicht.
Hohes Risiko bedeutet dann in dem Fall halt auch mal Pech zu haben bzw. "Verlust" einzufahren.

Naja also bis jetzt habe ich hier gute Erfahrungen auf dem Marktplatz gemacht, die Hardware war immer im beschriebenen Zustand. Und unseriöse Angebote bemerkt man hier finde ich schnell an der Formulierungen oder wie sich der Anbieter im einzelnen gibt.

Also andere Möglichkeiten als den Schriftverkehr und sonstige Belege zu sammeln/sichern und bei nicht eingestehen des Mangels durch den Verkäufer einen Anwalt zu kontaktieren. Aber bei 150 € Streitwert...

Grüße
 
Zurück
Oben