kaputte Ware bekommen ebay was tun?

habe grad bei teufel nachgelesen.
beim weiterverkauf geht die garantie mit, solang du den original beleg hast.
hier der satz von deren garantieerklärung:

"Bei einem privaten Weiterverkauf von Teufel-Produkten kann die Garantie auf den Erwerber übertragen werden, solange der Original-Kaufbeleg mit übergeben wird."

Hier der link: http://www.teufel.de/Support/Ueberteufel/AGBs/#_Hlk253058695

Also wende dich an die Leute von Teufel und du wirst sicher glücklich. Und ansonsten: ebay ist nicht immer der ort für schnäppchen. jmd schrieb hier etwas von: für 10€ mehr das ding neu von teufel...

viel erfolg
 
Was würden manche Leute nur machen, wenn es nicht hilfsbereite Menschen gäbe, die ihnen in ihrer Freizeit noch die Infos von Teufel raussuchen?
 
@ hannesk vielen dank ich werde mich morgen an teufel wenden genau dieser satz hat mir jetzt den großteil an frust genommen ;)

Wenn ihr wollt schreibe ich euch dan das ergebniss.

noch eine frage soll ich dort sagen das ich das gerät von einem anderen gekauft habe und dan war es kaputt oder das es beim letzens einschalten die box kaputt war.

danke
 
die wahrheit und nichts als die wahrheit. da sie die garantie geben, kanns ja irgendwo egal sein, wann es kaputt ging.
und ja...wir wollen das ergebnis;-)
 
Wenns ein Transportschaden war, dokumentieren und beim Postdienstleister als Transportschaden melden. Die prüfen dann, ob die Verpackung lt. ihren AGB ist. Ist sie das (und das ist die Originalverpackung eigentlich immer),
werden sie Schadensersatz leisten. Hatte grade letztens so einen Fall bei der Post! Dauert zwar etwas bis man die Kohle bekommt, aber wenn man regelmäßig mal nachfragt klappt es.

Und da ist es egal, ob die Verpackung äusserlich unversehrt war. Es können ja auch Schäden auftreten, die man von aussen nicht sieht.
 
( Update ) habe heute angerufen und dennen das erzählt am telefon musste ich shcon ganz schön lange warten aber gut. Ich wurde freundlich beraten er hat mir gesagt das ich eine mail bekommen werde mit dem DHL formular das sie das morgen abholen kostenlos. Er hat gesagt das es bis zu 2 wochen dauern kann das fand ich nicht so toll.
 
2 wochen sind doch fix, bei vielen Herstellern kannst 6 wochen einplanen.
 
Zwei Wochen ist echt i.O. Der Typ sagte ja auch BIS zu zwei Wochen. Könnt ja auch früher wieder da sein. Und am allerbesten ist doch: Sie reparieren es dir...Nicht oder?!
 
Nun, da Du über ebay gekauft hast, kannst Du auch den ebay Käuferschutz geltend machen:

http://www.schieb.de/244241/der-ebay-kaeuferschutz


Mit Paypal hast Du offenscihtlich nicht bezahlt ? Sonst könntest Du den weitergehende Paypal Käuferschutz in Anspruch nehmen !



Mit Betrugsvorwürfen sollte man hingegen etwas vorsichtiger sein ! Strafbares Handeln muss auch wirklich beweisbar sein, was vorliegend sehr schwierig sein dürfte, ansonsten macht man sich wegen falscher Verdächtigung selbst strafbar !
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist doch Quatsch, beweisen muss der Staatsanwalt und nicht der Anzeigende. Nur weil dann möglicherweise keine Straftat vorliegt, macht man sich noch lange nicht selber strafbar, es gibt keine fahrlässige falsche Verdächtigung.
 
Nein, von "fahrlässig" habe ich ja auch gar nicht gesprochen ! § 164 StGB spricht von "wider besseres Wissen" und nur hierum geht es ! Wer konkret Betrugsvorwürfe erhebt, nur weil er eine Sache defekt erhalten hat, die aus hunderttausend Gründen defekt sein kann, ohne dass Betrugsabsicht dahinter stehen muss, handelt schon lange nicht mehr nur fahrlässig ! Schon gar nicht, wenn er nicht zuvor dem Verdächtigten Gelegenheit gegeben hat, zu der Sache erst einmal Stellung zu nehmen !
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist alles ok die sache ist gegessen ich werde vom verkäufer bwz überhaupt in ebay nicht wieder einkaufen!
das ist tausendprozent sicher.

Teufel wird es reparieren oder falls es nichts bringt einen neuen sub senden.
 
lapanta schrieb:
Es ist alles ok die sache ist gegessen ich werde vom verkäufer bzw überhaupt in ebay nicht wieder einkaufen!


Nun, manche Dinge sind in Ebay halt einfach unschlagba günstig zu haben; ich habe zudem bislang bei vielen, vielen Ebay-Käufen nur zwei Pleiten erlebt, und die waren von untergeordneter Bedeutung !

Bei Ebayeinkäufen einfach drauf achten, dass man mit Paypal bezhalen kann, dann ist man durch den Käuferschutz eigentlich immer auf der sicheren Seite !
 
Wer konkret Betrugsvorwürfe erhebt, nur weil er eine Sache defekt erhalten hat, die aus hunderttausend Gründen defekt sein kann, ohne dass Betrugsabsicht dahinter stehen muss, handelt schon lange nicht mehr nur fahrlässig

Woher nimmst du diese Aussage?
Wenn er nicht sicher weiß, dass keine Straftat vorliegt, handelt er jedenfalls nicht im für die Strafbarkeit erforderlichen Maß vorsätzlich, dolus eventualis gilt als nicht ausreichend.
 
eulekerwe schrieb:
Bei Ebayeinkäufen einfach drauf achten, dass man mit Paypal bezhalen kann, dann ist man durch den Käuferschutz eigentlich immer auf der sicheren Seite !

Sofern Paypal sich nicht Quer stellt oder nix mehr auf dem Konto des Verkäufers ist, dann hat man nämlich auch Pech ;)
 
Paypal stellt sich, das hat die bisherige Erfahrung gezeigt, ziemlich schnell auf die Seite des Käufers, schon aus Imagegründen !

https://www.computerbase.de/forum/threads/problem-mit-ebay-verkauf-paypal-kaeuferschutz.539398/


Und mit Geld auf dem Konto des Verkäufers hat es nix zu tun; wenn Paypal den Schaden anerkennt, tritt Paypal dafür ein, egal, ob die das Geld beim Verkäufer greifen können oder nicht !
Ergänzung ()

Doc Foster schrieb:
Woher nimmst du diese Aussage?
Wenn er nicht sicher weiß, dass keine Straftat vorliegt, handelt er jedenfalls nicht im für die Strafbarkeit erforderlichen Maß vorsätzlich, dolus eventualis gilt als nicht ausreichend.

Tja, das Thema hatten wir im Prinzip ja schon öfter: Deine "reine Lehre" und draussen in der Praxis die befindlichkeiten der Gerichtspersonen !

Ich hatte mal in der lokalen Presse den Oberbürgermeister meiner Heimatstadt nach fragwürdigen Winkelzügen mit Grundstücksgeschäften in die Nähe von Bestechung und Bestechlichkeit gerückt; obwohl ich dazu im Vorfeld durchaus kompetente Meinungen einschließlich der eines mit mir befreundeten Staatssekretärs im Justizministerium befragt hatte, wurde mir vom Strafrichter im Verfahren gegen mich vorgehalten, ich hätte den OB selbst erst einmal mit meinen Vorwürfen konfrontieren müssen, bevor ich solchen Verdacht äussere !

Nun ja, wie gesagt, die "reine Lehre" auf der einen Seite, und was dann in der Praxis die Richter draus machen, sind nicht nur zweierlei Paar Stiefel ! Wenn Du als kleiner Pisser gegen einen Großkopfeten vorgehst, findest Du kaum einen Richter, der sich da wegen Dir an die "reine Lehre" hält und sich im Zweifel gegen den Großen stellt ! Da wird vielmehr schnell der kleine Pisser vorveruteilt ! Auf die Fakten, die zu Überprüfen äußerst aufwendig wären, kommts dabei auch nicht wirklich an ! Da gibt sich auch kein Staatsanwalt wirklich dafür her !
 
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