NagasakiGG
Banned
- Registriert
- Sep. 2011
- Beiträge
- 953
Hallo,
fiktives Beispiel:
Nehmen wir mal an, ich würde an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen "Angewandte Informatik" studieren, welches zum Fachbereich (nennen wir es mal) "Informatik" gehört.
Jedoch würde ich aufgrund mehreren persönlichen Faktoren für mich in dem Studiengang keine Zukunft sehen, und hätte auch schon einen anderen Studiengang gefunden, in welchem mich ich nächstes Semester einschreiben würde. Nehmen wir mal an, das Fach ist mal Zulassungsbeschränkt, mal nicht. Letztes Semester wäre es z.B. nicht zulassungsbeschränkt gewesen.
Da nicht jeder nach einem gescheiterten Studiengang zuhause rumhartzen, oder Vorlesungen besuchen will, die mit dem zuk. Studienfach nichts zu tun haben, könnte man ja auf die Idee kommen, das beste draus zu machen, indem man jetzt (z.B. im 2. Semester) schon an den Kursen teilnimmt, die keine zulassungsvoraussetzungen (z.B. vorheriger bestandener Kurs) haben.
Wäre das dann auch theoretisch möglich, an den Prüfungen teilzunehmen und diese ggf. auch anrechnen zu lassen?
Ich weiß, dass Fragen zu konkreten Rechtsfragen nicht beantwortet werden dürfen. Aber es geht hier ausdrücklich um ein fiktives Beispiel!
fiktives Beispiel:
Nehmen wir mal an, ich würde an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen "Angewandte Informatik" studieren, welches zum Fachbereich (nennen wir es mal) "Informatik" gehört.
Jedoch würde ich aufgrund mehreren persönlichen Faktoren für mich in dem Studiengang keine Zukunft sehen, und hätte auch schon einen anderen Studiengang gefunden, in welchem mich ich nächstes Semester einschreiben würde. Nehmen wir mal an, das Fach ist mal Zulassungsbeschränkt, mal nicht. Letztes Semester wäre es z.B. nicht zulassungsbeschränkt gewesen.
Da nicht jeder nach einem gescheiterten Studiengang zuhause rumhartzen, oder Vorlesungen besuchen will, die mit dem zuk. Studienfach nichts zu tun haben, könnte man ja auf die Idee kommen, das beste draus zu machen, indem man jetzt (z.B. im 2. Semester) schon an den Kursen teilnimmt, die keine zulassungsvoraussetzungen (z.B. vorheriger bestandener Kurs) haben.
Wäre das dann auch theoretisch möglich, an den Prüfungen teilzunehmen und diese ggf. auch anrechnen zu lassen?
Ich weiß, dass Fragen zu konkreten Rechtsfragen nicht beantwortet werden dürfen. Aber es geht hier ausdrücklich um ein fiktives Beispiel!