Hochschule - Prüfungsanmeldung eines anderen Fachs einer anderen Fakultät?

NagasakiGG

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Hallo,

fiktives Beispiel:

Nehmen wir mal an, ich würde an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen "Angewandte Informatik" studieren, welches zum Fachbereich (nennen wir es mal) "Informatik" gehört.
Jedoch würde ich aufgrund mehreren persönlichen Faktoren für mich in dem Studiengang keine Zukunft sehen, und hätte auch schon einen anderen Studiengang gefunden, in welchem mich ich nächstes Semester einschreiben würde. Nehmen wir mal an, das Fach ist mal Zulassungsbeschränkt, mal nicht. Letztes Semester wäre es z.B. nicht zulassungsbeschränkt gewesen.
Da nicht jeder nach einem gescheiterten Studiengang zuhause rumhartzen, oder Vorlesungen besuchen will, die mit dem zuk. Studienfach nichts zu tun haben, könnte man ja auf die Idee kommen, das beste draus zu machen, indem man jetzt (z.B. im 2. Semester) schon an den Kursen teilnimmt, die keine zulassungsvoraussetzungen (z.B. vorheriger bestandener Kurs) haben.
Wäre das dann auch theoretisch möglich, an den Prüfungen teilzunehmen und diese ggf. auch anrechnen zu lassen?

Ich weiß, dass Fragen zu konkreten Rechtsfragen nicht beantwortet werden dürfen. Aber es geht hier ausdrücklich um ein fiktives Beispiel!
 
Es gibt eine Prüfungsordnung.
Und da wird sicherlich drin stehen, dass Du an Prüfungen nur teilnehmen kannst, wenn Du an der jeweiligen Hochschule/dem Fachbereich auch eingeschrieben bist.
 
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Erkundige dich doch beim Prüfungsamt der Hochschule.

Würde mich aber wundern, wenn das ginge. Das wäre ja ein heilloses Durcheinander, wenn da mehrere Studenten auf diese (oder ähnliche) Ideen kämen.
 
Hab in der Prüfungsverordnung geschaut. Da steht sinngemäß, dass nur Leute zur Prüfung zugelassen sind, die an der Hochschule (da steht nichts von Fakultät!) eingeschrieben sind. Es gelten aber trotzdem die RPOs der jeweiligen Fakultät. - Nur lustig, dass der Abschnitt "Prüfungszulassung" in der RPO der Fakultät fehlt. Also müssten die Karten in diesem fiktiven Fall doch sehr gut stehen, oder nicht?
 
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An "einer Hochschule in NRW" kann so etwas möglich sein. Das lässt sich aber ausschließlich persönlich, und garantiert nicht in einem Forum in Erfahrung bringen. Und selbst wenn hier jemand die Erfahrung gemacht hätte, hieße das nicht, dass du dieselbe Extrawurst gebraten bekämst.
 
Nunja.... "Extrawurst" ist ein relativ negativer Begriff. Ist doch besser mich jetzt schon für meinen neuen Studiengang zu interessieren bzw zu arbeiten als bis Oktober zuhause rumzuharzen bzw mir jede Woche das Hirn wegzusaufen wie der 0815 Student, findest du nicht?
 
Auch das reine Besuchen von Vorlesungen kann dir später helfen die Prüfungen mit weniger Lernaufwand oder schlicht besseren Noten zu bestehen.
 
Also bei mir konnten das die jeweiligen Professoren (mit-)entscheiden ob man eine Lehrveranstaltung, welche eigentlich Vorraussetzungen hat, absolvieren (also auch die Prüfung schreiben) darf oder nicht. Manche habens gemacht, andere nicht. Hing auch immer davon ab wie viele angemeldet waren.

Das hängt ganz stark von der Universität, den Instituten und den Professoren ab. Ich denke du solltest diese einfach mal fragen, denn "die richtige Antwort" gibt es auf diese Frage nicht.
 
Idon schrieb:
Auch das reine Besuchen von Vorlesungen kann dir später helfen die Prüfungen mit weniger Lernaufwand oder schlicht besseren Noten zu bestehen.
Das werde ich natürlich auch weiterhin machen (natürlich bei Fächern ich Prüfungen schreibe, und nicht die wo ich Testate schreiben bzw nur da sein muss)

@hallo7, ja, so wurde mir das auch gesagt. Ich war auch beim Student Service Center und da wurde mir das auch so gesagt. Die Profs waren positiv überrascht und meinten dass dies kein Problem darstellen sollte und so sogar bessere Leistungen herausspringen als einer der es quasi machen "muss".
 
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Im Zweifelsfall melde Dich halt für die Prüfung an (musst Du sowieso)
Wenn Du dann angenommen wirst, ist ja alles ok.
 
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