Horrende Stornogebühren bei Hotelbuchung

Sobald ich auch nur eine Erstberatung bei einem Anwalt habe, muss ich rund 200€ bezahlen - ganz gleich, ob das außergerichtlich oder in einem Prozess enden wird. Einzig bei einem Sieg im Prozess muss die Gegenseite meinen Anwalt bezahlen, alles andere ist Kulanz, Glück und Zufall. Wie bereits argumentiert können selbst im Idealfall nur rund 160€ rausgeholt werden (selbst das zweifel ich stark an), was jede Diskussion basierend auf Paragraphen ad absurdum führt. Die 200€ wären besser im Kasino aufgehoben, setz im Roulette alles auf Schwarz und du hast 49% Chance auf eine Verdopplung - ganz ohne Diskussionen, Briefe und anderer Gängeleien.

Die beste realistische Chance war freundlich nachzufragen, sobald man denen mit § Paragraphen oder anderen Gängeleien kommt, werden die Mitarbeiter nach Schema F vorgehen und auf die Buchungsbedingungen verweisen.

Keks2me schrieb:
Du kannst ein bis zwei Tage vor Anreise noch mal direkt nachfragen ob das Hotel nicht doch deine Zimmer benötigen würde, wenn sie Überbucht sind lässt sich evtl. eine Lösung finden, keine garantie, alles Kulanz.

Das könnte man noch versuchen, die werden aber sicher keinen Millimeter kulant sein, wenn ich vorab irgendwelche Auflistungen haben will und mit Paragraphen aus dem Internet um mich werfe.

Pay cheap, pay twice - nächstes mal einfach ein teureres Angebot mit besseren Stornobedingungen wahrnehmen.
 
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Wenn ich für das reine Verweisen auf den § 651h BGB, den Verweis darauf, dass 90% bei ~10 Tagen maximal der alten Rechtsprechung entsprach und dem Anfordern der tatsächlichen Kostennachweise bereits etwas erhalten könnte - eventuell auch in einem Telefonat - warum nicht probieren? Was hätte ich zu verlieren?

Die Buchungsbedingungen sind eventuell veraltet. Die AGB sagen ja auch etwas anderes.


Sich einfach mal nicht von jedem gleich billig abspeisen lassen, sondern für seine Rechte und Überzeugungen eintreten.
 
Ich kam heute leider bei der Arbeit nicht dazu, im Hotel anzurufen. Habe denen daher heute eine E-Mail geschrieben und vorhin auch schon eine Standardantwort erhalten:

Für die Booking.com-Buchung xxx, die Sie abgeschlossen haben, genauso wie für alle anderen Buchungen für unser Hotel, gelten die AGB von Motel One Germany Betriebs GmbH.

Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, die zwischen der Motel One Germany Betriebs GmbH (Motel One) als Betriebsführungsgesellschaft der Motel One Hotels in Deutschland mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Motel One (Gastaufnahmevertrag).

Für Buchungen während Event- und Messezeiten gelten abweichende Stornofristen. Diese werden im Buchungsprozess sowie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

Bei Ihrer Buchung xxx ist eine kostenfreie Stornierung ausgeschlossen und Motel One behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen (in Ihrem Fall 90% der Übernachtungskosten).

Schon lustig, dass sie offensichtlich ihre eigenen AGB nicht kennen.

Ein Detail, welches ich noch nicht erwähnt habe ist, dass ich das Zimmer noch nicht bezahlt habe. Ich vermute, meine Kreditkarte wird erst am Anreisetag belastet.

Idon schrieb:
Sich einfach mal nicht von jedem gleich billig abspeisen lassen, sondern für seine Rechte und Überzeugungen eintreten.

Genau so sehe ich das auch. Ich würde echt gerne einen Anwalt nehmen, damit der sich damit rumärgern darf, aber leider macht das hier wirtschaftlich keinen Sinn.

Stunrise schrieb:
Pay cheap, pay twice - nächstes mal einfach ein teureres Angebot mit besseren Stornobedingungen wahrnehmen.

Das Hotel war nicht wesentlich günstiger als die Konkurrenz, aber nächstes Mal werde ich ganz sicher vorsichtiger vorgehen. Ich hätte eben auch nie in Erwägung gezogen, dass das Konzert zwei Wochen vorher abgesagt wird.
 
Naja. So eine E-Mail kann doch auch eine gute Gelegenheit sein um auf AGB, Nachweise, geänderte Gesetzeslage oder was auch immer einem sonst noch einfällt hinzuweisen?


Ich persönlich mag das ja als Strategie: Bisschen dumm stellen, naiv nachfragen, und wenn die Gegenseite dann ihre Argumente entblößt, weil sie damit eben viele Leute beeindrucken können, haue ich drauf. :) Was gesagt ist, lässt sich eben - auch für Unternehmen und gerade auch für Konzerne - nicht zurücknehmen.
 
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Idon schrieb:
Naja. So eine E-Mail kann doch auch eine gute Gelegenheit sein um auf AGB, Nachweise, geänderte Gesetzeslage oder was auch immer einem sonst noch einfällt hinzuweisen?

Meinst du, ich soll noch ne E-Mail hinterherschicken? Was hindert die Hotelkette daran, mich zu ignorieren. Glücklicherweise fiel mir heute ein, dass ich sie ja auf Google entsprechend bewerten kann.
 
Was hindert dich daran es zu probieren?

Findest du deine Argumente nicht mehr gut?

Was wäre, wenn du ihnen 50 Prozent anbieten würdest? Wäre das bei Erfolg genug Entschädigung für den Einsatz deiner Zeit? (Würde ich vermutlich nicht anbieten. Du hast ja auch noch das Geld...)
 
John Reese schrieb:
Lana Del Rey, sollte am 03.03. in Köln stattfinden. Hotelkette ist Motel One.

Du hast ein Motel One Zimmer für eine Nacht für 400€ gebucht? Respekt :D
 
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Scythe1988 schrieb:
Du hast ein Motel One Zimmer für eine Nacht für 400€ gebucht? Respekt :D
Lesen ist nicht so dein, oder?
Oder hapert es am Verstehen?


Bereits im ersten Post wurde geschrieben das es um 2 Zimmer geht,.... und selbst wenn es nur eines Wäre weißt du ja nicht ob es 2 oder 3.... Nächte sind. Oder gar 2 Zimmer 2 Nächte?


Aber erstmal über andere lustig machen...Respekt :D
 
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Habe denen heute nochmal eine E-Mail geschickt. Endlich auch mal kein Text, der sich wie eine Standardantwort liest:

Motel One schrieb:
Mit der Buchung des Hotelzimmers bestätigen Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese können Sie nachfolgend in Bezug auf Stornierungen noch einmal einsehen (es ist jeweils der letzte Absatz relevant):


- 3. Stornofristen

Eine garantierte Reservierung liegt vor, wenn der Gast die Zahlung der Übernachtungsdienstleistung mittels Angabe einer Kreditkartennummer bestätig. Eine garantierte Reservierung kann bis 18 Uhr des Anreisetages unter Angaben der Reservierungsnummer kostenfrei storniert werden. Nach 18 Uhr ist eine Stornierung ausgeschlossen und Motel One behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen. Das gleiche gilt bei Nichterscheinen des Gastes (No Show). Bei mehrtägigen garantierten Reservierungen werden bei Nichtanreise alle Folgenächte ab inklusive der zweiten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.

Einfache Reservierungen, d.h. Reservierungen für die Zahlung durch den Gast noch nicht garantiert ist, gelten jeweils bis 18.00 Uhr des Anreisetages. Nach 18 Uhr verfällt die Reservierung automatisch und kostenfrei. Motel One ist berechtigt, das reservierte Zimmer anderweitig zu vermieten.

Für Gruppenbuchungen, Kontingentverträge oder Buchungen zu Eventzeiten gilt Ziffer 14.

- 14. Gruppenbuchungen/Kontingentverträge/Eventzeiten

Bei Gruppenbuchungen von mehr als zehn Zimmern und Kontingentverträgen gelten gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen, welche sich aus den entsprechenden Verträgen ergeben.

Für Buchungen während Event- und Messezeiten gelten abweichende Stornofristen. Diese werden im Buchungsprozess sowie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

Diese Bedingungen gelten für alle Motel One deutschlandweit. Gerne können Sie diese auch unter folgendem Link einsehen: https://www.motel-one.com/de/agb/.


Bei Ihrer Buchung wurden folgende Stornierungsbedingungen angegeben:

Aufgrund einer Messe/eines Events in der näheren Umgebung wird in Ihrem Reisezeitraum ein Messe-/Eventaufschlag erhoben und es gelten gesonderte Stornobedingungen (14 Tage vor Anreise kostenlos).

Stornierungskosten: 90% des Zimmerpreises, sofern eine Weitervermietung nicht möglich ist.

Wenn Ihnen diese durch booking.com nicht mitgeteilt wurden, wenden Sie sich gerne an Ihren Vertragspartner.


Wenn wir das Zimmer weiterverkaufen können, entstehen fairerweise keine Stornierungskosten.

Da für Messe- und Eventzeiträume die Zimmer in aller Regel frühzeitig gebucht werden, berechnen wir 90% des Zimmerpreises (z.B. die Wäschekosten werden erlassen, somit sind keine 100% des Zimmerpreises fällig), da für uns bereits durch die Reservierung Kosten entstanden sind und auch mit einem leerstehenden Zimmer weitere Kosten verbunden sind.
 
Tut mir leid, aber mit der Begründung kann man auch Kindergeld beantragen ohne überhaupt Kinder zu haben.

„da für uns bereits durch die Reservierung Kosten entstanden sind und auch mit einem leerstehenden Zimmer weitere Kosten verbunden sind.“
 
Und die 90% Regelung ist seit der Einführung des § 651h BGB doch zumindest umstritten? Ich sehe hier auch keinen den Anforderungen entsprechenden Nachweis der entstandenen Kosten?
 
Da steht doch, dass die 90% nur Fällig werden, wenn sie das Zimmer nicht weiterverkaufen können...
 
Und nur weil das da steht muss es nicht zwangsweise so rechtmäßig sein.

Es könnte. Es muss aber nicht.
 
können AGB nicht bestimmte Gesetze „aushebeln“? Sprich wenn in der AGB irgendwas nicht geregelt ist, dann gilt das, was im Paragraphen steht?
ich bin absoluter Laie und es ist eine Frage
 
Es gibt dispositives Recht. Davon kann abweichen werden. Im Rahmen einer Individualvereinbarung sogar sehr stark.

Es gibt allerdings kaum noch Individualvereinbarungen.

Dafür gibt es formularmäßige Verträge. Zum Beispiel allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Rechtsprechung legt sehr großzügig aus, welche Verträge formularmäßige sind.

Im Rahmen von formularmäßigen Verträgen kann nur noch in bestimmten Umfang von bestimmten Normen abgewichen werden.

Kommt aber nun auf der einen Seite ein Verbraucher im den Fall und auf der anderen Seite bleibt es bei einem gewerblichen Verkäufer, verschiebt sich das Erlaubte erneut deutlich.


Im vorliegenden Fall sehe ich das Problem jedoch dort, dass die AGB noch auf die alte Rechtsprechung mit ihren 90% gemünzt sind. Ich meine, dass sich da etwas geändert haben könnte. Unter anderem könnte dies aufgrund des neuen § 651h BGB so sein. Ob es wirklich so ist weiß ich nicht. Das kann der TE ja ausloten, wenn er denn möchte und sich seine eigene Meinung gebildet hat.
 
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Ich frage mich im Kontext des §651h wer bei dem vorliegenden Beispielfall jetzt der Reiseveranstalter sein soll?
Booking? Motel One?

§651h liest sich für mich als juristischen Laien so, als würde es dort nur um Reiseveranstalter wie TUI, Tomas Cook, Mein Schiff, AIDA und Co. gehen und hat nichts mit individualreisen bzw. einzelnen Zimmerbuchungen in einen Hotel / Motel / Hostel zu tun.

Abgesehen davon kenne ich das als hannoverraner (größtes Messegelände der Welt und so...) ja gar nicht anders, dass die Hotels sich horrende Stornogebühren bei Buchungen während Messe- und Großveranstaltungen vorbehalten. Ob das wirklich zu 100% rechtens ist... aber das eine ganze Branche kollektiv gegen geltendes Recht verstößt glaube ich auch nicht unbedingt und das Stornierungsgebühren in einem gewissen Umfang gestattet sind ist ja auch unbestritten.
 
Das ist ein guter Einwand. Ich meine, dass ich von einer (analogen?) Anwendung gelesen hatte - das scheint aber nicht korrekt zu sein.

Insofern ziehe ich alle meine Kommentare, obschon eher fragender Natur, hier zurück und lag diesbezüglich vermutlich falsch!

Im Kern bleibe ich aber dabei, dass ich 90% für zu viel halte. Das auszudiskutieren überlasse ich hier aber nun anderen. :)
 
Deswegen sollten man auch nur schreiben,
wenn man sich mit der Materie auskennt...

Es bringt dem TE nichts wenn man ins Blaue ratet..
 
Ich habe nicht geraten und dazu noch eine ganze Reihe an Argumenten genannt. Wir sind bei weiterer Ausführung aber sehr schnell im Bereich konkreter Rechtsberatung und das gibt's hier nicht.

Also nehme ich das lieber auf meine Kappe und ziehe mich zurück. Im Gegensatz zu anderen, die bis zum bitteren Ende ihre definitiv falschen Ansichten vehement verteidigen.
 
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