Hosteurope: 5.112,92€ Vertragsstrafe?

John Casey

Cadet 2nd Year
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Sep. 2010
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Hallo zusammen,
da ich viel gutes über Hosteurope gelesen habe, stand die Wahl dieses Hosters für mich eigentlich schon fest.
Nur macht mich folgender Eintrag in den AGB's stutzig:

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 5.112,92 ( in Worten: fünftausendeinhundertzwölf Euro und zweiundneunzig Eurocent).
Sollte ich also ausversehen ein nicht lizensfreies Foto benutzt haben, oder sollte durch einen Hackerangriff z.B. eine Phishing-Seite, etc. kurzfristig aufgespielt werden muss ich nicht nur Klagen Dritter fürchten, sondern muss in jedem Fall 5.112,92€ Vertragsstrafe an HE zahlen?

Das zumindest 1. Fall leicht eintreten kann, insbesondere wenn man eine Community/Clan-Seite erstellen will, sollte jedem klar sein. Selbst wenn ein externer Werbebanner gegen "gute Sitten" verstoßen wurde, wäre dies eine Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen.

Ist dies einfach eine Standardklausel (wobei dies der erste Hoster ist wo ich diese finde ... ) oder muss man es wörtlich nehmen?
 
Irrelevant. Wenn du bei Vertragsabschluss nicht explizit darauf hingewiesen wirst, ist diese Klausel unwirksam. Sie dient bei einem Gerichtlichen Fall eher dazu, die Kosten deren Anwalts hochzutreiben, da der Streitwert damit steigen soll.

lg
fire
 
Korrekt, allerdings muss dem ein juristischer Urteilsspruch vorrausgehen, mit dem bestätigt wird, dass du dich der Urheberrechtsverletzung oder was auch immer, strafbar gemacht hast.
 
Eigentlich hat der Provider doch gar nicht wirklich was mit den Urheberrechtsverstößen zu tun... die Kläger (bzw. Abmahner) wenden sich doch direkt an den Seitenbetreiber...
 
Ich würde sogar die Rechtmäßigkeit dieser Klausel in Frage stellen. Bin zwar kein Anwalt, aber HostEurope geht da sehr spezifisch auf eine völlig variable Sache ein, legt sozusagen einen "Grundpreis" für einen Rechtsverstoß fest - obwohl dies eigentlich nur ein Gericht darf. Also, wenn man überhaupt irgend einen Grundpreis für eine Straftat festlegen könnte...

Wie gesagt, ich bin kein Anwalt, aber es wär vielleicht mal eine Idee sich das mal auszudrucken und zur Verbraucherzentrale zu gehen und dort nachzufragen - günstiger als einen Anwalt zu fragen sollte des sein.

Host Europe zu fragen würde ich von absehen. Eine ehrliche Antwort sollte man da nicht erwarten.
 
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Mich würden halt auch mal die übrigen Punkte interessieren... Ein Satz ohne Zusammenhang is halt immer bissl schwammig.. und ich such mir die AGB nicht selbst raus, so wichtig isses mir jetzt auch nicht.
 
Das müßte doch ComputerBase evtl. auch wissen. Die hosten doch ihre Seite schon seit Jahren bei HE.
Vielleicht meldet sich ja einer vom CB-Team.
 
Ok hier der ganze Absatz:
(1) Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 5.112,92 ( in Worten: fünftausendeinhundertzwölf Euro und zweiundneunzig Eurocent). Der Provider ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen zudem berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen.
 
Ich wollte nicht die gesamten AGB's zitieren (Copyright, und so ;) ), aber hier:
http://www.hosteurope.de/content/Allgemeine-Geschaeftsbedingungen
unter: §4 Internet-Präsenzen (WebPack, MiniSite)

Ich denke von diesem Zusatz wird nicht oft gebrauch gemacht, sonst wären die Foren ja voll davon.
Trotzdem macht mich so einen Zusatz (bei einem Vertrag mit Privatperson) stutzig, zumal es genug Hoster gibt die sowas nicht in ihren AGB haben.

(HostEurope ist aber nicht der einzige Provider, bei 1&1 steht sowas auch drin ... )

Edit: Oder so ^^
 
Es könnte sein - rein hypothetisch - dass von so einer Klausel nur Gebrauch gemacht wird, wenn andere Kunden darunter "leiden", also der Server deshalb nicht erreichbar war (aus welchen Gründen auch immer).

Der Punkt $4.2 impliziert ein wenig sowas in meinen Augen, aber meine Aussage ist selbstverständlich im Falle eines Rechtsstreits nichts wert :-)
 
Sehr interessantes Urteil, geht über 1&1 mit selber Klausel:

a) Das Landgericht hat einen Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Klausel Ziffer 4.6. zugesprochen. Hiergegen wendet sich die Beklagte. Die Klausel hat folgenden Inhalt:

„(4.6) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 4.1 bis 4.5 geregelten Pflichten verspricht der Kunde [Beklagte] eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,00 €.“

Das Landgericht hat diese Klausel zu Recht im Hinblick auf § 339 S. 2 BGB für unwirksam gehalten. Die Verwirkung der Strafe tritt mit der Zuwiderhandlung ein.
Edit: Ok, ich muss zugeben mein Justizdeutsch reicht nicht wirklich aus das alles zu entschlüsseln ^^
 
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Was nichts dran ändert, dass man sich im Falle eines Falles dennoch vor Gericht mit HE streiten muss...

Weil es ist ja nicht erkennbar dass die Strafe generell unwirksam ist, kann ja auch nur für diesen Fall sein...
 
Nun, auf jeden Fall ist diese Klausel nicht sonderlich kundenfreundlich, und ich finde die zu zahlende Geldsumme steht nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu dem Vertragsverstoß. Zumindest so schwammig und verallgemeinert wie das dort steht. (geschweige denn zum WebPack. Bei 5€ im Monat entspricht die Geldstrafe ja quasi Hosting auf Lebenszeit o.O)

Das zitierte Urteil wurde ich auch nicht verallgemeinern, immerhin sind die 2500€ Vertragsstrafe immernoch in den AGB von 1&1 zu finden.
 
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@x.treme: Absolut... ich meine ich finde es legitim wenn der Hoster eventuell entstandenen Schaden an den Kunden "weitergibt"... aber so ne Klausel is echt krass...

Muss doch direkt nochmal bei domainfactory die AGB studieren :-)

Edit:
Domainfactory schrieb:
13. Vertragsstrafe
Für jeden Fall einer vom Kunden zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen Verpflichtungen nach den Ziffern 2.1 und/oder 3.1und/oder 6.1 der Domain-Registrierungsbedingungen des Anbieters und/oder gegen die Ziffern 4 und/oder 6.3 und/oder 7.1 und/oder 7.2 und/oder 7.3 und/oder 8.2 und/oder 8.3 dieser AGB, kann der Anbieter vom Kunden Zahlung einer Vertragsstrafe von bis zu 5.100 EUR verlangen. Der Kunde kann die Höhe der vom Anbieter im Einzelfall festzusetzenden Vertragsstrafe gerichtlich überprüfen lassen. Soweit der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist, ist die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen. Bei andauernden Rechtsverstößen gilt insoweit jeder Monat als eigenständiger Verstoß. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt durch die Vertragsstrafe unberührt.
Immerhin günstiger als bei HE ;-)
und domainfactory schreibt auch nur "von bis zu" und auch die rechtliche Prüfung usw... sieht mal deutlich fairer aus, auch wenns krass abschreckend wirkt...
 
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Theoretisch wäre das doch ein guter Nebenverdienst, mal alle Kundenseiten nach Verstößen zu durchsuchen :D

Nunja, schaut euch doch mal die AGB von den großen Hostern an:
Ob HostEurope, Greatnet, df oder all-inkl.com, diesen Zusatz findet man oft.
Man sollte halt nur eine Webseite erstellen, wenn man auch weiß was man tut.

Ich denke sonderlich oft wird von der Regelung kein Gebrauch gemacht, sonst wäre der Ruf hinüber (ein Forenuser mit freizügigem Avatar sollte da ja schon ausreichen ...)

Vermutlich eher in Fällen wie Server von der Polizei beschlagnahmt, oder so ... ^^

Trotzdem sind da Hoster wie WebhostOne oder Alfahosting schon sympathischer, die haben sowas nicht in den AGB ... als Student durfte ich für die Vertragsstrafe ja gleich einen Kredit aufnehmen :rolleyes:
 
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@simple10: Das lohnt nur, wenn du Anwalt bist... ich kann zwar Lizenzverstöße bei anderen Seiten finden, davon hab ich aber wenig, wenn ich nicht selbst der Rechteinhaber bin oder für den arbeite...
 
simple10 schrieb:
Ich meine ja auch Nebenverdienst für die Hoster ;)

nur dass die Hoster es nicht mitbekommen, wenn ein Rechteverstoß vorliegt, das Schreiben vom Anwalt bekommt direkt der Seitenbetreiber und nicht der Hoster.
Es geht also wirklich mehr darum, wenn Server zwangsweise von der Polizei zur Beweissicherung beschlagnahmt wird (KiPos) usw.
 
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