John Casey
Cadet 2nd Year
- Registriert
- Sep. 2010
- Beiträge
- 16
Hallo zusammen,
da ich viel gutes über Hosteurope gelesen habe, stand die Wahl dieses Hosters für mich eigentlich schon fest.
Nur macht mich folgender Eintrag in den AGB's stutzig:
Das zumindest 1. Fall leicht eintreten kann, insbesondere wenn man eine Community/Clan-Seite erstellen will, sollte jedem klar sein. Selbst wenn ein externer Werbebanner gegen "gute Sitten" verstoßen wurde, wäre dies eine Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen.
Ist dies einfach eine Standardklausel (wobei dies der erste Hoster ist wo ich diese finde ... ) oder muss man es wörtlich nehmen?
da ich viel gutes über Hosteurope gelesen habe, stand die Wahl dieses Hosters für mich eigentlich schon fest.
Nur macht mich folgender Eintrag in den AGB's stutzig:
Sollte ich also ausversehen ein nicht lizensfreies Foto benutzt haben, oder sollte durch einen Hackerangriff z.B. eine Phishing-Seite, etc. kurzfristig aufgespielt werden muss ich nicht nur Klagen Dritter fürchten, sondern muss in jedem Fall 5.112,92€ Vertragsstrafe an HE zahlen?Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 5.112,92 ( in Worten: fünftausendeinhundertzwölf Euro und zweiundneunzig Eurocent).
Das zumindest 1. Fall leicht eintreten kann, insbesondere wenn man eine Community/Clan-Seite erstellen will, sollte jedem klar sein. Selbst wenn ein externer Werbebanner gegen "gute Sitten" verstoßen wurde, wäre dies eine Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen.
Ist dies einfach eine Standardklausel (wobei dies der erste Hoster ist wo ich diese finde ... ) oder muss man es wörtlich nehmen?