HP NC6000 ebay: arglistig verschwiegene Mängel

WJoerg

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Hallo CB-Leute.

Also, ich habe den Laptop NC6000 bzw. NC 6000 von HP bei ebay ersteigert:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=200185389480

Nachdem die Ware angekommen ist, angeschaltet lief erstmal nicht los da der Akku leer war.
Also angeschlossen, Akkuladung läuft und bis dahin keine Probleme.

Ist man natürlich froh, dass alles so reibungslos ablief und Ware wie besprochen geht.

Naja, nachdem der Akku dann irgendwann voll war, den Lappi auf seine Mobilität getestet.
Also im Batteriebetrieb auf Tisch und im Schoß.

Aber irgendwann hatte ich dann einen Freeze.
Soll heißen, das Bild wie im Screenshot festgehalten, keine Festplattengeräusch mehr und keine Reaktion auf Maus und Tastatur.

Blieb halt nur ein fetter Reset bzw. langes Drücken des Ein-/Ausschalters um den Lappi wieder aus zu bekommen.

Aber beim Einschalten gehen die 3 Led's für NumLock,Rollen&Capslock nicht wie normal an.
Der Lüfter läuft ca. 5sek auf Volllast dann geht der Lappi mit 5 maligen Blinken der Stromanzeige-LED aus.

Jetzt wurde mir mullmig. CPU defekt? Nee, kann nich sein, hast ja nix gemacht und so'n Pentium M inklusive Chipsatz haben ne Notabschaltung.
Ich also gewartet und gedacht CPU zu warm.
Und wirklich das Teil ging nach einer halben Stunde auch wieder an.
Mittlerweile steht der Lappi wieder auf Schreibtisch um ihn neu zu installieren und auf meine Bedürfnisse einzurichten.
Weil ich Ahnung habe, hab ich sogar die völlig zu viel (damit hätte man ohne scheiß locker 50 CPU's mit WLP versehen) aufgetragene Wärmeleitpaste vom CPU (die eigentlich wie Zahnpasta aussah und am Rand eher wie Gips festklebte) runtergemacht und mit Arctic Silver 5 getauscht.

Auf Schreibtisch lief er im Netzteibetrieb dann auch einwandfrei ohne Probleme.

In der Zeit hatte ich dann auch die positive Bewertung abgegeben.

Dann kam die Zeit, dass der Lappi dann auch extern der Wohnung in Betrieb genommen wurde und da hatte ich ständig freezes.

Ich fing also an im Internet nach diesem Problem sowie Sachverhalte dazu & eventuelle Lösungen zu suchen bzw. finden.

Und wurde fündig!!!

Hab dann alles mal in diesem Topic hier im Forum niedergeschrieben.
https://www.computerbase.de/forum/threads/hp-nc6000-centrino-1-6ghz.368649/


Ein bekannter Fehler des Laptops.
Nur mittels Druck auf die rechte obere Seite bzw. gleich beim rechten Display-Scharnier geht der Laptop ohne Mucken an.

Eine richtige Problemlösung gibt es neuerdings auch.
Einen Chip wieder per Löten zu neuem Halt verhelfen.


Ich habe dem Verkäufer geschrieben aber er "riegelt" ab.
Er hat positive Bewertung... pasta.
Jetzt wo ich weiß woher der Fehler kommt mach seine Artikelbeschreibung auch einen ganz anderen Sinn:

Zitat Artikelbeschreibung:
...Technisch hat es kein Problem mehr,das Netztteil war kaputt.Habe ein neues besorgt,und funktioniert wieder.Ich wollte es vorher als kaputt verkaufen,deswegen habe ich es wieder rausgenommen,weil alles wieder geht. ...



Daher weiß ich zu 100%, dass der Fehler auch schon bei Ihm bestanden haben muss!
Er hat somit kein Recht die Gewährleistung auszuschliessen, da er den Mangel nicht im ebay-Verkaufstext angegeben hat.


Z.Z. sitze ich testweise an dem Laptop und er funktioniert wenn ich das automatiche Speedstep deaktiviere.
Das Probelm liegt wohl an dem beschriebenen Chip im anderen Forumthread, der die "Strom-/Lastverteilung" der CPU leitet.

Mit Speedstep: sobald mehr Last -> Freeze
Wenn der Laptop festgefahren ist wird er auch nicht geladen. Also keine Akkuladung möglich.
Daher denke ich, dass wirklich an diesem Bauteil liegt wie in etlichen Foren berichtet.


Wie würdet Ihr reagieren?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sehe ich nur logisch gesehen anders.

Woher sollte ich denn vor dem Kauf von dem Fehler wissen?
Speedstep war aber und ist immer im BIOS von Haus aus aktiviert.

Ich hab ja nur getestet und eine mögliche Lösung gefunden.
Obwol Lösung bei 100% Funktionsgarantie im ebay-Artikel übertreiben klingt. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ähm hab mir mal die Angebotsdetails angeschaut - er hat keine genaue Gewährleistungsklausel drin, wenn er nicht wie versprochen funktioniert kannst du ihm das Ding um die Backen hauen ;)
Er schreibt bloß: Nach dem Gewährleistungsrecht laut BGB erfolgt der Verkauf unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung oder Rücknahme.

Er hätte mindestens das Wort BGB verlinken müssen, du hast also Recht auf einen Umtausch oder Rückerstattung!

Mach als Sicherheit mal noch einen Screenshot nicht das er das noch abändert ;)

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Abändern kann er im Nachhinein nicht.
Die Seite hab ich schon gespeichert, ist ja nicht das erste Mal das sowas bei ebay passiert.

Ps: Ich wohne auch in C.
 
Wenn das ein bekanntes Problem dieser Serie von Notebooks ist, dann ist es meiner Meinung nach auch zumindest Teilschuld des Käufers sich nicht vorher über das Gerät informiert zu haben. Klingt natürlich etwas hart, aber der Verkäufer kann zumindest so argumentieren. Das Laptop funktioniert ja, wenn das Speedstep ausgeschalten ist. Er könnte auch in dem Fall dann behaupten er hatte Speedstep nie an und wusste deshalb nichts von dem Fehler (guter Glauben und so). Du testet ja wohl auch ehrlicherweise bei nem Notebook nicht, das Du verkaufst, ob auch der Seriell und Parallel Port funktionieren, oder ?
Ich würde den Verkäufer mal drauf ansprechen, was meint denn der dazu, was bedeutet "abriegeln" ? In der Regel ist die direkte Kommunikation einfacher als erstmal in nem Forum nachfragen, was man machen sollte. Vielleicht wußte er wirklich nicht von dem Defekt, weil er das Notebook immer stationär mit Netzteil betrieben hat und bietet Dir nun kulanterweise eine Rücknahme an. Ich würd ihn einfach mal fragen, ob er von dem Problem weiß.

Du kannst natürlich jetzt auch ein Problem bekommen, weil Du das Notebook geöffnet und die WLP ersetzt hast (und dann auch noch hier davon geschrieben hast). Der Verkäufer kann das natürlich auch gegen Dich verwenden. So von wegen "hat bei mir noch einwandfrei funktioniert, aber Sie haben eindeutig, und öffentlich belegt, das Notebook geöffnet und dran gebastelt". (wobei für mich WLP wechseln auch kein Basteln ist, aber erklär das mal nem vertrockneten 60-jährigen, konservativen Richter.)

@Seron:
Weshalb (und vor allem wie) sollte er das Wort BGB im Rücknahmeteil verlinken ? Da kannst in dieses Fach keinen Link reinsetzen und die Aussage "keine Gewährleistung oder Rücknahme" reicht für einen Privatverkäufer vollkommen aus. Er schließt ja die Gewährleistung oder Rücknahme aus und das ist das einzige worauf es hier ankommt.
Wobei hier die Frage nach Privatverkäufer aufkommt, weil er dasselbe Notebook innerhalb kürzester Zeit mehrfach verkauft hat.
 
@Seron: Schwachsinn, als Privatverkäufer reicht es völlig wenn er diese Klausel in seine Beschreibung einfügt. Was soll der denn mitm BGB verlinken.

Das NC6000 is so ein unglückliches Modell von HP ;) hab schon mindestens 5 Threads zu dem Teil gelesen, aber das mit dem nachlöten ist theoretisch sehr schön, praktisch fast unmöglich, ein Laie kann so einen Chip einfach nicht nachlöten, nicht mal mit Lupe.
 
hornile schrieb:
Wenn das ein bekanntes Problem dieser Serie von Notebooks ist, dann ist es meiner Meinung nach auch zumindest Teilschuld des Käufers sich nicht vorher über das Gerät informiert zu haben. Klingt natürlich etwas hart, aber der Verkäufer kann zumindest so argumentieren. Das Laptop funktioniert ja, wenn das Speedstep ausgeschalten ist. Er könnte auch in dem Fall dann behaupten er hatte Speedstep nie an und wusste deshalb nichts von dem Fehler (guter Glauben und so). Du testet ja wohl auch ehrlicherweise bei nem Notebook nicht, das Du verkaufst, ob auch der Seriell und Parallel Port funktionieren, oder ?
Ich würde den Verkäufer mal drauf ansprechen, was meint denn der dazu, was bedeutet "abriegeln" ? In der Regel ist die direkte Kommunikation einfacher als erstmal in nem Forum nachfragen, was man machen sollte. Vielleicht wußte er wirklich nicht von dem Defekt, weil er das Notebook immer stationär mit Netzteil betrieben hat und bietet Dir nun kulanterweise eine Rücknahme an. Ich würd ihn einfach mal fragen, ob er von dem Problem weiß.

Das ist Deine Meinung.
Stell Dir vor, Du hast ein Auto und es gibt einen "bekannten" Fehler an Deinem Auto und Du baust deswegen/ dadurch einen Unfall.
Wessen Schuld ist das dann?
Sicherlich nicht Deine. ;)

Daran denken, in seiner Artikelbeschreibung stehen die gleichen Symptome wie sie bei mir jetzt auftreten. Aber er sagte das es funktioniert. :freak:
Ergo der Fehler war bei Ihm schon vorhanden.
Meine Beweispflicht ist damit erfüllt.

Ich habe ihm das genauso geschrieben.
Auch das ich vermute, dass er von dem Fehler nix weiß bzw. wußte.
Hab ihm erklärt, dass er deswegen mit dem Ausschluß der Gewährleistung nicht im Recht ist.
Aber er schreibt halt nur bei mir ging er, habe positive Bewertung und das er nicht mehr antwortet.

Wir hatten bis dahin ein sehr gutes Verhältnis zueinander... ähm miteinander und er war immer kulant.
Ich hatte ihn gefragt ob ich etwas später bezahlen kann, da gerade kein Geld vorhanden war. Er war einverstanden.

Er hatte vergessen die angegebene Laptoptasche mitzuschicken.
Er schickte eine nach.


hornile schrieb:
Du kannst natürlich jetzt auch ein Problem bekommen, weil Du das Notebook geöffnet und die WLP ersetzt hast (und dann auch noch hier davon geschrieben hast). Der Verkäufer kann das natürlich auch gegen Dich verwenden. So von wegen "hat bei mir noch einwandfrei funktioniert, aber Sie haben eindeutig, und öffentlich belegt, das Notebook geöffnet und dran gebastelt". (wobei für mich WLP wechseln auch kein Basteln ist, aber erklär das mal nem vertrockneten 60-jährigen, konservativen Richter.)

Die Garantiezeit von 3 Jahren ist eh abgelaufen.
Wie wechsle/rüste ich dann neuen Speicher auf?
Ich denke aber die WLP war die Originale von HP. Sah aber trotzdem unprofessionell aus.
Ist jetzt komischerweise auch viel kühler als vorher... 4-5Grad.

Ich glaube hier davon zu berichten was ich mache ist eher von Vorteil.

Und nicht vergessen, die Symptome hat er im ebay-Text beschrieben. ;)
Also hat er nicht einwandfrei funktioniert.
Die Beweise liegen also alle auf meiner Seite.
Sowie ich den Laptop ja als Beweismittel noch habe und mich weigern werde den wegzuschicken. :p




fromdadarkside schrieb:
Das NC6000 is so ein unglückliches Modell von HP ;) hab schon mindestens 5 Threads zu dem Teil gelesen, aber das mit dem nachlöten ist theoretisch sehr schön, praktisch fast unmöglich, ein Laie kann so einen Chip einfach nicht nachlöten, nicht mal mit Lupe.


Hier an der TU Chemnitz gibt's es die nötige Technik.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Privatverkauf gilt immer noch(in der Realität):
"Wie besichtigt und probegefahren"
Für so kleine Werte auf die Barrikaden zu steigen macht einfach keinen Sinn, leider.

Geh zum Radio/Fersehmechaniker deines Vertrauens und lass das Ding nachlöten.
Sache von 15 Minuten, wenn du den Bauteil kennst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, wie gesagt kann ich mich halt nicht entscheiden.
Auf der einen Seite ist es halt ein defekt der nervt und auf der anderen Seite will ich ihm ja nix böses...
aber er will ja nix mehr antworten.

Hab ja versucht zu fragen wie der Laptop bei ihm lief... no comment halt.
Und das veranlaßt mich so zu handeln.

Es macht ihn ja verdächtig im Sinne der Anklage.
 
@ WJoerg

Hi,

ich verstehe Deinen Ärger, aber rein rechtlich wirst Du gegen den Verkäufer, auch wenn Du Dir einen Anwalt nimmst, nicht viel erreichen können.

Auch wenn die Formulierung ein wenig merkwürdig ist, schließt der Verkäufer die Gewährleistung wirksam aus. Das gilt natürlich nicht für Mängel, die er wissentlich verschweigt. Nur, das müsste man ihm nachweisen, was naturgemäß fast unmöglich ist.

Ein seriöser Anwalt würde daher bei so einem Fall abwinken.

Vielleicht sollte das für Dich in Zukunft eine Lehre sein, gebrauchte Notebooks von privaten Verkäufern zu meiden. Wenn man schon gebrauchte Notebooks bei ebay kauft, dann möglichst nur von einem Händler. (das habe ich auch schon gemacht und da kann man auch durchaus noch ein Schnäppchen machen).
 
Sicherlich ist jeder Fehler eine Lehre!

Aber es ist auch ein Fehler seinerseits der ihm auch eine Lehre sein sollte.

Die Beweise sind ja schon da.
1. Ich hab den Laptop.
(Ich hatte ja schon so einen Fall, da hab ich dem Verkäufer die Ware zugesandt und er hat sie "verschwinden" lassen... die Ware war aber nachweislich angekommen. Das war auch ein Tatbestand der ihm damals zu Last gelegt wurde. Der Zeitraum der Verurteilung war halt nur länger.)

2. der ebay-Text beweist eindeutig das Vorhandensein von Problemen bzw. die gleichen Symptome.
Und in der Anzeige heißt es dann "versteckte Mängel" und die sind halt schon vorher da (gewesen).
 
Zuletzt bearbeitet:
WJoerg schrieb:
Daran denken, in seiner Artikelbeschreibung stehen die gleichen Symptome wie sie bei mir jetzt auftreten. Aber er sagte das es funktioniert. :freak:
Ergo der Fehler war bei Ihm schon vorhanden.
Meine Beweispflicht ist damit erfüllt.

Ich lese in der Artikelbeschreibung nur folgendes:
"Technisch hat es kein Problem mehr,das Netztteil war kaputt.Habe ein neues besorgt,und funktioniert wieder.Ich wollte es vorher als kaputt verkaufen,deswegen habe ich es wieder rausgenommen,weil alles wieder geht.

Dieses Notebook ist echt nicht schlecht aber schaun und lesen sieh am besten selber."

Das ist dermaßen kompliziert verklausuliert, da hätte ich gar nicht erst drauf geboten. Von den Symptomen, die Du beschreibst, steht doch gar nix drin, oder hab ich da irgendwas überlesen ?

Und das mit dem WLP-wechseln ist schon was anderes als einen RAM einbauen, das sollte ja wohl klar sein. Es gibt gewisse Dinge, die vom Hersteller "als vom Benutzer veränderbar" gelten, z.B. Festplatte und RAM (mehr gibts bei nem Notebook eher nicht). Und alles was Du mehr machst, kann Dir der Verkäufer Dir zur Last legen als Grund weshalb es nicht mehr tut. (könnte ich mir in dem Fall als Argumentation des Verkäufers vorstellen).

Aber wie auch andere hier schreiben, seh ich da wirklich keine großen Chancen für Dich, am ehesten noch, wenn Du ihm wegen den mehrfach verkauften Notebooks als de-facto-Händler anschwärzen willst. Das wär, wenn ich Rechtsanwalt wäre, meine Strategie bei einem solchen Verkäufer. Und dann kann er sich auch nicht rausreden von wegen Gewährleistung abgelaufen und so zeug.


Viel Erfolg auf jeden Fall noch.
 
Zuletzt bearbeitet:
WJoerg schrieb:
Stell Dir vor, Du hast ein Auto und es gibt einen "bekannten" Fehler an Deinem Auto und Du baust deswegen/ dadurch einen Unfall.
Die Sache ist, dass der Beweislast bei dir liegt.

Du müsst ihm Mängel Beweisen. Und ein paar Forenzitate, wie hilfreich die auch immer waren, sind keine Beweise. Da müssen Fakten her. Wie du sie besorgst ist ein Thema, da kennt sich ein Jurist besser aus.
 
Naja, weil er 4 Notebook verkauft hat ist er noch lang kein Händler, vllt sind die 4 Leute in der Familie und jeder hat nen PC. Wenn ich alle meine PC's verkaufen würde (sind mehr als 4), bin ich dann ein Händler?

Schwierig wird es ihm zu beweisen, das der Fehler auch schon bei ihm da war. Auch wenn sich der Text so anhört, bei ihm könnte das Netzteil ja wirklich kaputt gegangen sein und er hatte im Bios Speedstep aus und dann halt keine Probs.
Für den Verkauf hat er halt die Bios settings wieder auf normal gesetzt, ist ja alles möglich.

Natürlich ist es ärgerlich, aber immerhin geht das book ja noch, halt ohne Speedstep aber es funktioniert.

Ich würde deswegen nicht zum Anwalt gehen, wegen 250 Euro lohnt sich das ganze nicht. Aber am Ende musst du entscheiden was du machst. Ich würde das Teil behalten und als Server benutzen *g* und mir dann ein neues kaufen, wenn es gebraucht sein soll, vorher über das Modell informieren, ggf. hinfahren und anschauen oder bei nem Händler holen, dann haste 1 Jahr Gewärleistung, da hätte dieser was machen müssen bei dem Fehler oder eins mit Restgarantie vom Hersteller.
 
athlonforever schrieb:
Naja, weil er 4 Notebook verkauft hat ist er noch lang kein Händler, vllt sind die 4 Leute in der Familie und jeder hat nen PC. Wenn ich alle meine PC's verkaufen würde (sind mehr als 4), bin ich dann ein Händler?

Natürlich bist das nicht, aber Du weißt ja wie solche Sachen manchmal ausgelegt werden können. So wurde z.B. schonmal jemand bloß weil er 30 Artikel gleichzeitig angeboten hat (im Niedrigpreisbereich) schon mal von nem Finanzamt als gewerblicher Händler angesehen.

Ansonsten volle Zustimmung.
 
Lies doch bitte mal hier:
http://www.123recht.net/Rechte-und-...deren-online-Verkaufsplattformen__a28073.html

Da steht: "Vor allem aber, muss der Verkäufer die §§ 305 ff. BGB – die Vorschriften über allgemeine Geschäftsbedingungen - gegen sich gelten lassen. Bei Verkäufen ist hier in erster Linie zu beachten, das die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei neuen Sachen überhaupt nicht, und bei gebrauchten Sachen nur auf mindestens ein Jahr begrenzt werden kann. Wird die Gewährleistungsfrist verkürzt, ist in der Regel die gesamte Klausel nichtig und die volle Gewährleistungszeit gilt."

Das heißt er hat die Gewährleistungspflicht auf Null gesetzt ohne eine gültige Gegenklausel aufgestellt zu haben, die hätte so heißen müssen:

Klausel für den Gewährleistungsausschluss:

"Unabhängig von der nachfolgenden Regelung zur Verkürzung der Gewährleistungspflicht bei gebrauchter Ware gilt für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Gewährleistung eine Frist von 2 Jahren bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung [....]
bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Verteters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im übrigen wird die Gewährleistung ausgeschlossen."

Wenn du gegen den Verkäufer klagst wirst duaber anscheinend mehr Verlust machen als wenn du den Chip nachlöten lässt.

Wenn du auch in Chemnitz wohnst, frag mal bei PCanymore nach ob die sowas machen, ist echt`n super Shop ;)
www.pcanymore.de
 
Die Paragraphen klären nur leider nicht über die Angabe eines Linkes zu dem BGB auf... wie Du oben in der ersten Antwort versucht hast zu erklären.

Naja, pcanymore.de ist da vllt. die falsche Adresse. ;)

Aber wie ich schon schrieb gibt's an der Uni eventuell hilfreichere Aktionen.


@hornile
verklausuliert ^^

Naja Netzteil kaputt = Akku nicht aufladbar. Ich bräuchte halt nur das angeblich defekte Netzteil um zu beweisen das es nicht daran lag.

Ansonsten steht ja nichts drin, dass das Laptop defekt ist/war. Daher ist es als nicht defekt angeboten worden.
Aber es hat ja nachweislich einen Defekt/Mangel.
Ergo Artikelbeschreibung nicht korrekt daher Gewährleistungsausschluss nicht rechtens.
Was nu?

Klar ist WLP tauschen schon hart an der Grenze.
Aber den Fehler als solchen kann dann eben ein Gutachter sehr leicht als "nicht vom WLP-Tauschen" einstufen.

Er hat viele Laptops in kurzer Zeit verkauft... aber rechtlich darauf einzugehen ist noch nicht Gegenstand einer Strafverfolgung... nur als letzter Versuch eventuell.


@XamBonX
Der Jurist wird sicher den Tipp geben, HP zu kontaktieren.
Und das hab ich bereits getan. ;)


@athlonforever
Der Laptop ist angekommen und teilweise defekt... und daher nicht ganz.
Er wäre natürlich ein sehr leiser und stromsparender Server... besonders wenn er mal wieder hängt. ;)

Auch danke für die Garantietipps. Daran werde ich wohl festhalten.
Nur leider ist das immer eine Geldsache. Gerade als Student mit nem Einkommen von weniger bis nix vom HartzIV.
Ich würde mich auch freuen wenn mir jemand Geld in den A***** schiebt.
Und mein (Geld)-/Goldesel ist ja auch von ebay... ich muss ihm immer ins Auge drücken damit was rauskommt.
Aber der doofe Bauer läßt nicht mit sich reden. Dummer Tierschänder, elender Schuft...
 
Zuletzt bearbeitet:
Du gehst am sichersten wenn du mal eine Mail mit deinem Anliegen an die Verbraucherschutzzentrale Sachsen schickst und dort einen Link zum Angebot des Händlers aufweist und erfragst ob dieser Gewährleistungsausschluss Rechtens ist. ;)

Ich bin der festen Meinung das er es nicht ist...
 
Seron, was du da schreibst betrifft aber gewerbliche Händler. Privatpersonen können die Gewährleistung komplett ausschließen und dazu reicht der Satz, den du bemängelt hast.

Dass es dabei um einen gewerblichen Verkäufer geht, steht doch sogar ganz dich über den von dir zitierten Absatz. Da heißt es: "...Ist ein Verkäufer also als Unternehmer tätig, treffen ihn noch weitere Pflichten..." <- Danach kommt dann der von dir zitierte Absatz.

Ein Unternehmer kann die Gewährleistung nämlich nicht ausschließen oder verkürzen. Eine Privatperson aber sehrwohl!

Ist der Verkäufer also ein Privatperson, greift seine Formulierung!

@WJoerg
Das Argument von Seron kannst du vergessen.
 
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