Ich soll für Fehlalarm bezahlen, obwohl Alarmanlage aus war

PS_Drei_Killer

Lt. Junior Grade
Registriert
Juli 2011
Beiträge
310
Wir hatten für eine Geburtstagfeier Räumlichkeiten angemietet, die mit einer Alarmanlage gesichert sind.
Bei Alarmauslösung wird die Meldung gleich an die Polizei weitergeleitet.
Als ich am nächsten Tag da reinigen wollte, habe ich die Alarmanlage mit einem Schlüsselschalter ausgeschaltet.
Ich bin dann da rein und kurze Zeit später wurde plötzlich Alarm ausgelöst, obwohl die Anlage aus war.

Natürlich war dann auch kurze Zeit später ein Polizeiaufgebot da.

Was dann aber komisch wurde, die Frau konnte die Alarmanlage dann auch nicht mehr ausschalten.
Die hat dann bestimmt 20 Min. mit der Betreiber Firma telefoniert, weil Sie die nicht ausgeschaltet bekommt.
Ich habe ihr auch gesagt dass die Anlage wohl eine Macke hat, und des halb ausgelöst hat obwohl die Anlage aus war.
Sie meinte nur das kann nicht sein, die Anlage wäre neu.
Dann ist Sie erst einmal weggegangen und kam nach ca. 15 Min. wieder.
Was Sie dann gemacht hat habe ich nicht mitbekommen. Aber Sie hat die Anlage dann aus bekommen.

Der Polizeieinsatz kostet ca. 250,- Euro und deshalb hat sie auch meine Kaution über 250,- Euro einbehalten.

Das habe ich jetzt der Versicherung gemeldet. Und da wird es jetzt nur zwei Möglichkeiten für mich geben.
Entweder die Versicherung bezahlt, dann ist alles gut, oder die Versicherung wendet die Ansprüche von der Frau gegen mich ab.
Das wär ja auch ok, allerdings hätte sie ja noch immer meine Kaution, die Sie mir dann bestimmt nicht wieder geben wird.

Hat einer von Euch eine Idee, wie ich da weiter vorgehen kann, bzw. wie ich an meine Kaution kommen kann.
 
Wieso behält sie die 250 EUR ein? Kann sie dir Fehlverhalten vorwerfen ? Ich sehe das als ein Problem des Vermieters. Der kann sich mit seiner Versicherung rumärgern bzw. mit dem Hersteller. Du wärest m.M. nach nur in der Pflicht wenn du fahrlässig oder bewusst was falsch gemacht hast. Ich würde da mal nachfragen worauf sich das stützt das sie die Kaution behält und mal etwas auf den Busch klopfen von wegen Rechtsweg.
 
Wichtig ist zu wissen, wie das ganze im Mietvertrag geregelt wurde, für ist der TE laut Vertrag haftbar zu machen?
Wenn das geklärt ist, kann man ggf auf Rückzahlung der Kaution bestehen.
 
Bist du unverschuldet, dann solltet du dein Geld wieder kriegen. Weigert sich die Dame weiterhin lass dir eine schriftliche Begründung geben. Der widersprichst du dann und forderst sie innerhalb von zwei Wochen dein Geld dir zu überweisen. Sollte das nicht klappen, musst du wohl klagen.
 
Zurück
Oben