Ich werde des Betruges bezichtigt ! (ebay mal wieder)

B

butterbloemchen

Gast
Hi,

ich hatte neulich bei eBay eine Festplatte verkauft :

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=78949&item=110163670951
(Samsung SpinPoint, SP2514N, 250GB, 7200, 8mb)

Zur Geschichte :

Ich hatte auf der Festplatte alle partitionen gelöscht und sie dann komplett ausgebaut.
Sie funktionierte bis zuletzt einwandfrei, auch wenn sie mir persönlich zu laut war.

Dann hat sie die betreffende Person gekauft und per paypal das Geld überwiesen.

Soweit, so gut.
Leider hatte ich jedoch mit einer Grippe zu kämpfen, sodass ich die Montags bezahlte Platte erst am Donnerstag wegschicken konnte.

Ich habe sie ziemlich gut verpackt und als versichertes Paket losgeschickt.
Ich habe das dem Käufer mitgeteilt.
In der gleichen Mail habe ich auch vorsichtshalber darauf hingweisen, dass er sich bei Ankunft des paketes selbiges gut angucken soll in Bezug auf Transportschäden.

Daraufhin hat er mich positiv bewertet - und mich im gegenzug mehrmals gedrängt das auch zu tun.

Nun bekam ich soeben folgende Mail :

Hallo butterbloemchen,
defekte Festplatten verkaufen ?
.. enteder nimmst Du die PLatte zurück und ich bekomme mein Geld wieder under wir sehen uns vor Gericht wieder.Den Namen Meines Anwats solltest dDu Dir schon mal ins Gedächtnis rufen:
Dr. Boris Cramer,59494 Soest Einfach bei Google eingeben ....erst 4 Tage lieververzug ,dann den Hinweis wenn was mit der Platte sein sollte .... Zusteller haftbar machen...Ich habe so einen Hals ..mach bis spätestens Mo ,den 10.09.07 18 Uhr MEZ eine Stellungsname...lässt Du die Zeit ungenutzt verstreichen bin ich am 11.09.07 beim Anwalt...auch wegen 40 Euro...Das neue EU gesetz gibt es nicht in dem steht Es handelt sich hier um eine Privatauktion.Daher kann ich weder eine Garantie geben noch eine Rücknahme zusagen.
Ich bitte dies vor der Gebotsabgabe zu bedenken.
....lies Dir mal das BGB Widerrufsrecht bei eBay-Auktionen...findet sich in den Regelungen des so genannten Fernabsatzgesetzes.§§ 312b ff BGB In § 312d Abs.1 .und so weiter.

Eure Meinung dazu ?
Was soll ich jetzt machen ?

Ich habe den Eindruck, dass ihm einfach die Festplatte nicht gefällt und er die mit aller Macht wieder loswerden will.

Danke Euch

butterbloemchen
 
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Nichts ...

lass Ihn sich schwarz ärgern. Mit Abgabe seiner positiven Bewertung hat er dem erfolgreichem Kaufvertrag zugestimmt.

Mach Dir mal keinen Kopf, schade dass Ihr immer solche Experten habt - ich warte schon seit Jahren darauf, auch mal in so einen Genuss kommen zu dürfen.

Seine Mail kann man schon wieder als Drohung betrachten.
 
Lass ihn die Platte zurückschicken und falls sie wirklich defekt ist, gib ihm das Geld eben wieder.

Der Betrag hier ist doch lächerlich und im Marktplatz würdest ähnlich viel für die Platte kriegen ohne den ebay Stress drum herum.

Ebay lohnt sich einfach nicht und Festplatten verkauft man einfach nicht gebraucht weiter. :)
 
Warum zur Hoelle bewertet man den Verkaeufer bevor die Ware eingetroffen ist?
Immerhin schreibt er ja in der Bewertung etwas von sehr guter Ware etc..
Damit hat er sich doch selbst schon ein Ei gelegt.

Er soll auch erstmal verraten inwiefern die Festplatte defekt ist, ggf. laesst es sich auf einen Transportschaden zurueckfuehren. Dafuer ist der Versand ja schliesslich versichert gewesen.

Ansonsten lass ihn reden,...
 
Lass den einfach seine Drohungen ablassen.Der Typ ist entweder schizophren,oder will einfach nur sein Geld+die HD.
Glaube mir,kein Anwalt dieser Welt macht dir wegen 50 EUS den Prozess und schon gar nicht,wenn der Kläger (Nebenkläger) ein Privatmann ist.Das übernmmt auch keine RSV.
Wenn der wirklich klagen will,dann wird er es sich nach dem ersten Anwaltsbesuch reichlich überlegen.
Das sind nur Blasen,die er von gibt,sonst nix.
In deiner Auktion konnte ich keinerlei Unstimmigkeiten enddecken und mit der positiven Bewertung seinerseits ist der Käse gegessen.
Ich hatte auch mal so einen Typ beim Verkauf eines MoBos.Der wollte mir hinterher an die Karre fahren,weil er sich im OC versucht hat und dabei die Kiste verbrannt hat.Hat mit Anwalt und BlaBlaBla gedroht.Ich hab ihm nur den Stinkefinger gezeigt und er gab nach 3-5 unbeantworteten Mails von allein Ruhe....mach dir mal keinen Kopf.Du hast nix zu befürchten.

Es handelt sich hier um eine Privatauktion.
Daher kann ich weder eine Garantie geben noch eine Rücknahme zusagen.
Ich bitte dies vor der Gebotsabgabe zu bedenken.
Du hast ausdrücklich auf eine Privatauktion hingewiesen und damit ist,egal,wie es formuliert wurde,eine Haftung ausgeschlossen.Lies dir einfach mal die AGB's von Ebay genau durch.Jeder Privatverkäufer,der ausdrücklich darauf hinweist,ist laut Fernabgabegesetz,von Garantieansprüchen befreit.
Möglicherweise ist der Typ auch einfach nur zu doof eine HD ordnungsgemäss zu installieren.
 
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Lass den mal labern:) Er hat dich positiv Bewertet und somit kann man davon ausgehen das der Typ bei erhalt der Festplatte nachgeschaut hat ob das Ding auch geht.....Auch wenn er das nicht gemacht hat hast du ne positiver Bewertung von dem bekommen wo er eigentlich der Allgemeinheit mitteilt das du ein seriöser Verkäufer bist und das der Artikel in Ordnung war...

Denke mal der hat die Platte irgendwie geschrottet und versucht nun an sein Geld zu kommen...

Fazit..Mach dir keinen Kopf! Denke nicht das was von seinem Anwat kommt..und wenn dann druck die positive Bewertung aus und schick sie ihm und du wirst nie mehr was von dem hören bzw. lesen:)
 
ich find das echt fies : mir direkt mitm anwalt drohen *grummel*
er hat ja nichtmal gesagt, warum die platte kaputt sein soll ...

wer hat denn nun eigentlich die beweispflicht ?
 
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Die Beweispflicht hat DER !

Mach dir einfach mal keinen Kopf.Du bist "clean".

Ich bin seit 4/99 Mitglied bei Egay und hatte schon einiges auszuhalten.Hab auch selber mal Mist gebaut.Negative Bewertungen inklusive.
Ist alles halb so schlimm.
Schlimm wäre es,wenn du absichtlich was verbirgst,oder wissentlich eine falsche Artikelbeschreibung abgibst.
Hast du aber nicht und somit bist du aus dem Schneider.
 
Du hast doch den Inhalt der Mail kopiert?
Da sind ein haufen Rechtschreibfehler drin.

Allein der 4 Tage "Lieververzug" ist doch nen witz! 14 Tage hätte der warten können ohne was unternehmen zu können!

Hast du HD Tune Screenshots gemacht?

Wäre zumindest ein Beweis für deine Aussagen.

Da er dich aber schon positiv bewertete, bleib locker.

Kannst ja mit gegenanzeige drohen.;) (Beleidigung zB)
 
Allerdings war der Ausschluss der Gewährleistung leider nicht enthalten. Daher hat er leider ein Gewährleistungsrecht. Das muss aber ihm sein Anwalt sagen.

Nach Meinung von einigen Rechtsexperten sind solche pauschalen Gewährleistungsausschlüsse alle nichtig, da auch Fälle ausschließen, die nicht ausschließbar sind. Das sind z.B. Körperverletzungen durch Fahrlässigkeit deinerseits. Das hab ich gelesen in Bezug auf ein Urteil des BGH. Das muss der Anwalt aber kennen.

Allerdings ist er trotz Gewährleistung in der Beweispflicht und muss den Gutachter, der dein Verschulden beweist, selber zahlen :D

Sonst würde ich locker bleiben und er, wenn du Post von seinem Anwalt hast, darüber nachdenken, zum Anwalt zu gehen.

Außerdem sind Fristen immer von ausreichender Läge zu stellen, das sind in der Regel 2 Wochen. Also wenn du mich fragst, dann ist das fast schon ein "Formfehler".

Allerdings verwendest du ein Produktbild, das du nicht selber gemacht hast und zitierst von irgendeiner Hersteller- oder Händlerseite. Das könnte dir mehr Ärger bereiten, als die Festplatte und der Typ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Um mal über den erwähnten § im BGB einzugehen.
Ein Fernabsatzgeschäft entsteht zwischen einem Unternehmer als Verkäufer und einem Verbraucher als Käufer. Darauf kann er sich nie berufen, da du kein Unternehmen im Sinne des BGB betreibst.
 
@ka von PCs

Diese "herstellerangaben" macht Ebay selbst.
Wenn man einen Artikel verkauft, dann gibt man da die Typenbezeichnung ein und der packt das automatisch oben und unten an die Auktion - genau wie das bild ...

habe das hier grad gelesen :
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html
demnach bin ich doch angreifbar, weil ich nicht explizit "gesetzliche gewährleistung" ausgeschlossen habe
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab ich weiter oben geschrieben.

Das mit den Angaben wusste ich nicht. Allerdings hab ich mich gewundert, woher diese Angabe Standartbild kommt. Dann ist das legal gewesen sry!
 
ebay bietet ja selbst einen bilderservice an - das erste bild ist immer kostenlos ...
weitere bilder kann man nur im auktionstext selbst einbetten - per html.

jedoch bin ich mir nicht sicher, ob imageshack und andere dienste verlinkt werden dürfen ...

mir wurde schonmal eine auktion von ebay selbst gelöscht, weil ich nen link im auktionstext hatte ...
 
butterbloemchen schrieb:
jedoch bin ich mir nicht sicher, ob imageshack und andere dienste verlinkt werden dürfen ...

eBay erlaubt das in seinen Grundsätzen, ich habe das mal vor einiger Zeit nachgeschlagen, da ich auch Imageshack für Auktionen nutze. Die einzige Bedingung ist laut eBay, dass die Bilder mit dem Verkauf in Zusammenhang stehen müssen, aber das finde ich ja selbstverständlich.

Und noch ein paar Worte zu Deinem Käufer:

.. enteder nimmst Du die PLatte zurück und ich bekomme mein Geld wieder under wir sehen uns vor Gericht wieder.

Das ist Unsinn, so schnell kann keiner jemanden vor Gericht zerren, der Rechtsweg ist anders und der Käufer kennt diesen offensichtlich nicht.

Den Namen Meines Anwats solltest dDu Dir schon mal ins Gedächtnis rufen:
XXX Einfach bei Google eingeben

Den Namen hat er sicher selbst bei Google gefunden. Ich bezweifle, dass das sein privater Hausanwalt für rechtliche Verfahren ohne Aussicht auf Erfolg ist.

...erst 4 Tage lieververzug ,dann den Hinweis wenn was mit der Platte sein sollte .... Zusteller haftbar machen...

Meines Wissens gibt es keine rechtliche Zusicherung auf ein Zustelldatum bei Privatauktionen. Wie bemisst er also den Lieferverzug? Ich halte dieses Argument für nichtig.

Der Zusteller ist de facto haftbar, wenn die Verschlechterung der Ware aufgrund nicht sachgemäßen Transports von diesem zu verantworten ist. Das ist Haftung und nichts anrüchiges.

...mach bis spätestens Mo ,den 10.09.07 18 Uhr MEZ eine Stellungsname...lässt Du die Zeit ungenutzt verstreichen bin ich am 11.09.07 beim Anwalt...

Hier zeigt sich mal wieder, dass der Schreiber dieser Zeilen keine Ahnung von rechtlichen Verfahrensregeln hat. Fristen haben eine übliche Laufzeit von 14 Tagen, er lässt Dir aber willkürlich kaum Zeit, angemessen zu reagieren.

...Das neue EU gesetz gibt es nicht in dem steht Es handelt sich hier um eine Privatauktion.Daher kann ich weder eine Garantie geben noch eine Rücknahme zusagen.
Ich bitte dies vor der Gebotsabgabe zu bedenken.

EU-Gesetz oder nicht, bei Privatauktionen kann der Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung ausschließen.

...lies Dir mal das BGB Widerrufsrecht bei eBay-Auktionen...findet sich in den Regelungen des so genannten Fernabsatzgesetzes.§§ 312b ff BGB In § 312d Abs.1 .und so weiter.

Es gibt keine eBay-Auktionsregeln im BGB, das ist Unsinn. Und das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gilt nur für Vertragsverhältnisse zwischen einem Unternehmer und dem Verbraucher, wobei letzterer das Widerrufsrecht besitzt. Bist Du kein Unternehmer und hast die Festplatte nicht unternehmerisch verkauft, dann gibt es für den Käufer kein Widerrufsrecht.

...Eure Meinung dazu ?

Betrachtet man den Inhalt des Käuferschreibens und die miserable Rechtschreibung, bei der ich fast Augenkrebs bekommen habe, so handelt es sich hier um eine unreife Person, deren Motive mindestens anzuzweifeln sind. Ebenso bezweifle ich, dass es hier jemals zu einem Rechtsstreit kommen würde, der Name des Anwalts ist wahrscheinlich aus Google.

...Was soll ich jetzt machen ?

Ich würde dem Käufer den Sachverhalt nochmal darlegen, also beschreiben, dass Du von Deiner Seite aus korrekt gehandelt hast. Eine Wandlung des Vertrags würde ich ablehnen, alleine schon wegen der respektlosen Art, die der Käufer an den Tag legt.
 
jetzt hat der typ bei paypal antrag auf käuferschutz gestellt ...

paypal weist mich in ihren standardtextbausteinen darauf hin, die sache mit dem typen zu klären ...
 
Die werden wohl bald versuchen, dass Geld zurückzubuchen!

Da musst du überlegen, ob du PayPal die Einzugsermächtigung entziehst, um das zu verhindern.
 
Auf meine Mail hat der Typ nicht geantwortet, in der ich ihn gefragt habe, was das fürn Fehler sein soll ...

Aber bei Paypal habe ich dann folgendes als Kommentar unter "Konfliktlösung" gelesen :

"Von Käufer: A. F. am 10.09.2007 19:50 MESZ
Festplatte läuft mit deutlich warnehmbaren surren und pfeifen.Wird nicht vom Computer erkannt.Weder über USB Adapter noch direkt über IDE. Defekte Computerbauteile zu verkaufen das ist der HAmmer.Auktion rückgängig machen,Kaufbetrag zurück- saonst bin ich in 3 Tagen beim Anwalt. "

Ich brauche wohl nicht zu erwähnen, dass die Festplatte bei mir weder gesurrt noch gepfiffen hat.

Ich glaub ich brauch mal ne professionelle Rechtsberatung :mad:

Ich hab bei Paypal erstmal das Lastschriftverfahren ausgesetzt.
So wie ich Paypal kenne, würden die einfach mal so das Geld zurück buchen :mad:
 
Er wird nie und nimmer zu einem Anwalt gehen bzw. einen kontaktieren. Weißt du wie hoch ein Stundensatz bei einen Anwalt ist?

Deutlich höher als der Kaufpreis, deshalb hätte es einfach keinen Sinn. Er will dich nur bedrohen. Lass ihn nur.

mfg

a-b-d
 
butterbloemchen schrieb:
Ich hab bei Paypal erstmal das Lastschriftverfahren ausgesetzt.
So wie ich Paypal kenne, würden die einfach mal so das Geld zurück buchen :mad:

Wenn sie das tun, so weise Deine Bank an, das Geld zurück zu holen. Das geht ohne Probleme und weder Paypal noch verrückt gewordene Käufer dürfen tun was sie wollen. Versuche dem Problem mit Ruhe und Umsicht zu begegnen und lass Dich nicht beirren.
 
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