B
butterbloemchen
Gast
Hi,
ich hatte neulich bei eBay eine Festplatte verkauft :
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=78949&item=110163670951
(Samsung SpinPoint, SP2514N, 250GB, 7200, 8mb)
Zur Geschichte :
Ich hatte auf der Festplatte alle partitionen gelöscht und sie dann komplett ausgebaut.
Sie funktionierte bis zuletzt einwandfrei, auch wenn sie mir persönlich zu laut war.
Dann hat sie die betreffende Person gekauft und per paypal das Geld überwiesen.
Soweit, so gut.
Leider hatte ich jedoch mit einer Grippe zu kämpfen, sodass ich die Montags bezahlte Platte erst am Donnerstag wegschicken konnte.
Ich habe sie ziemlich gut verpackt und als versichertes Paket losgeschickt.
Ich habe das dem Käufer mitgeteilt.
In der gleichen Mail habe ich auch vorsichtshalber darauf hingweisen, dass er sich bei Ankunft des paketes selbiges gut angucken soll in Bezug auf Transportschäden.
Daraufhin hat er mich positiv bewertet - und mich im gegenzug mehrmals gedrängt das auch zu tun.
Nun bekam ich soeben folgende Mail :
Hallo butterbloemchen,
defekte Festplatten verkaufen ?
.. enteder nimmst Du die PLatte zurück und ich bekomme mein Geld wieder under wir sehen uns vor Gericht wieder.Den Namen Meines Anwats solltest dDu Dir schon mal ins Gedächtnis rufen:
Dr. Boris Cramer,59494 Soest Einfach bei Google eingeben ....erst 4 Tage lieververzug ,dann den Hinweis wenn was mit der Platte sein sollte .... Zusteller haftbar machen...Ich habe so einen Hals ..mach bis spätestens Mo ,den 10.09.07 18 Uhr MEZ eine Stellungsname...lässt Du die Zeit ungenutzt verstreichen bin ich am 11.09.07 beim Anwalt...auch wegen 40 Euro...Das neue EU gesetz gibt es nicht in dem steht Es handelt sich hier um eine Privatauktion.Daher kann ich weder eine Garantie geben noch eine Rücknahme zusagen.
Ich bitte dies vor der Gebotsabgabe zu bedenken.
....lies Dir mal das BGB Widerrufsrecht bei eBay-Auktionen...findet sich in den Regelungen des so genannten Fernabsatzgesetzes.§§ 312b ff BGB In § 312d Abs.1 .und so weiter.
Eure Meinung dazu ?
Was soll ich jetzt machen ?
Ich habe den Eindruck, dass ihm einfach die Festplatte nicht gefällt und er die mit aller Macht wieder loswerden will.
Danke Euch
butterbloemchen
ich hatte neulich bei eBay eine Festplatte verkauft :
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=78949&item=110163670951
(Samsung SpinPoint, SP2514N, 250GB, 7200, 8mb)
Zur Geschichte :
Ich hatte auf der Festplatte alle partitionen gelöscht und sie dann komplett ausgebaut.
Sie funktionierte bis zuletzt einwandfrei, auch wenn sie mir persönlich zu laut war.
Dann hat sie die betreffende Person gekauft und per paypal das Geld überwiesen.
Soweit, so gut.
Leider hatte ich jedoch mit einer Grippe zu kämpfen, sodass ich die Montags bezahlte Platte erst am Donnerstag wegschicken konnte.
Ich habe sie ziemlich gut verpackt und als versichertes Paket losgeschickt.
Ich habe das dem Käufer mitgeteilt.
In der gleichen Mail habe ich auch vorsichtshalber darauf hingweisen, dass er sich bei Ankunft des paketes selbiges gut angucken soll in Bezug auf Transportschäden.
Daraufhin hat er mich positiv bewertet - und mich im gegenzug mehrmals gedrängt das auch zu tun.
Nun bekam ich soeben folgende Mail :
Hallo butterbloemchen,
defekte Festplatten verkaufen ?
.. enteder nimmst Du die PLatte zurück und ich bekomme mein Geld wieder under wir sehen uns vor Gericht wieder.Den Namen Meines Anwats solltest dDu Dir schon mal ins Gedächtnis rufen:
Dr. Boris Cramer,59494 Soest Einfach bei Google eingeben ....erst 4 Tage lieververzug ,dann den Hinweis wenn was mit der Platte sein sollte .... Zusteller haftbar machen...Ich habe so einen Hals ..mach bis spätestens Mo ,den 10.09.07 18 Uhr MEZ eine Stellungsname...lässt Du die Zeit ungenutzt verstreichen bin ich am 11.09.07 beim Anwalt...auch wegen 40 Euro...Das neue EU gesetz gibt es nicht in dem steht Es handelt sich hier um eine Privatauktion.Daher kann ich weder eine Garantie geben noch eine Rücknahme zusagen.
Ich bitte dies vor der Gebotsabgabe zu bedenken.
....lies Dir mal das BGB Widerrufsrecht bei eBay-Auktionen...findet sich in den Regelungen des so genannten Fernabsatzgesetzes.§§ 312b ff BGB In § 312d Abs.1 .und so weiter.
Eure Meinung dazu ?
Was soll ich jetzt machen ?
Ich habe den Eindruck, dass ihm einfach die Festplatte nicht gefällt und er die mit aller Macht wieder loswerden will.
Danke Euch
butterbloemchen
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