Identitätenklau

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Jan. 2023
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Hallo zusammen!

Gibt es irgendeine Möglichkeit, über eine gmail-Adresse etwas über den Besitzer heraus zu finden? Also z.B. den Sitz der IP Adresse oder ähnliches?

Warum ich das wissen möchte:
Vergangenen Sommer ist meine Schwiegermutter mit ihrem pflegebedürftigen Lebendgefährten in eine Einliegerwohnung bei uns gezogen. Natürlich haben sie einen Nachsendeauftrag erstellt. Einige Wochen nach dem Umzug fing es an, dass Zahlungserinnerungen und Mahnungen per Nachsendeauftrag im Briefkasten lagen. Von unterschiedlichen online-shops, immer Beträge um die 150 Euro.
Nach Telefonaten mit den verschiedenen Shops wissen wir, dass jemand auf den Namen des Lebendsefährten eine gmail-Adresse angelegt hat und in seinem Namen Dinge auf Rechung bestellt hat. Die Rechungen gingen an die email-Adresse, die Mahnungen wurden dann per Post geschickt.

Komisch an der Sache ist: Die Pakete wurden laut Paketdienst auch an die ehemalige Adresse geliefert, allerdings nicht mit Unterschrift abgegeben, in der Paketverfolgung steht immer, dass die Ware wie vereinbart an der Haustür abgestellt wurde. Es muss also jemand sein, der wirklich vor Ort war und den Paketen auflauern konnte.
Das zweite komische ist: Die erstellte Email-Adresse ist fast identisch mit der Adresse, die der Lebensgefährte früher verwendet hat, als er noch Computer bedienen konnte, allerdings statt gmx.de wurde sie bei gmail.com angelegt. Da es sich nicht einfach um Vorname.Nachname handelt, kann das kein Zufall sein.

Wir haben auch einen Verdacht, haben aber nichts in der Hand. Anzeige wurde bereits nach der ersten Mahnung erstellt, und alle weiteren wurden auch an die Polizei gegeben. Aber die Polizei sagt, es lohnt sich für sie nicht, da etwas zu unternehmen.
Ich habe aber Angst, dass demnächst Herren von der Inkasso vor der Tür stehen und Druck machen.

Besteht die Möglichkeit, anhand der Email Adresse etwas über den Ersteller herauszufinden?

Vielen Dank und Viele Grüße!
 
Nein, kannst du nicht. Google aber und wenn mit der Adresse offenbar Straftaten begangen wurden wird die entsprechende Behörde Auskünfte anfordern und wohl bei hinreichendem Verdacht auch bekommen.

Alles in allem: Nicht mehr dein Bier.
Mach dir keinen Riesenkopf, verweise die evtl. auftauchenden Inkassounternehmen auf das Aktenzeichen und fertig.

Ratsuchende2023 schrieb:
Wir haben auch einen Verdacht, haben aber nichts in der Hand.

Brauchst du für eine Verdachtsäußerung auch nicht. Nur wenn du gezielt jemanden beschuldigst.

Beispiel: Handy wird in der Uni vom Tisch geklaut, du nennst alle die in Reichweite um dich rum saßen: Alles gut. Du sagst es war die Sandra, kannst das aber nicht beweisen: Nicht gut.
 
nope. anzeige gegen unbekannt.
IP Adressen sind nicht ausreichend um jemanden zu identifizieren. Das ist in der Politik noch nicht ganz angekommen, ist aber nicht so.
Ratsuchende2023 schrieb:
sie bei gmail.com angelegt. Da es sich nicht einfach um Vorname.Nachname handelt, kann das kein Zufall sein.
liefen die bestellungen via amazon? Da passiert das relativ oft mit aehnlichen email adressen Kontos zu uebernehmen. Die hatten da auch mal einige Zeit einen Bug, den sie einfach Jahre lang nicht geschlossen haben.
Mir haben zwischendurch 2 nicht Techies erzaehlt wie sie versehentlich fremde Amazon Konten gekapeert haben und das der Support von Cases dieser Art schon wusste.


Alles in allem: Bei emails nachdenken, keine Smart Geraete, Software, Router, Betriebssysteme, Smartphones nutzen, die keine Sicherheitsupsdates mehr bekommen. Bei emails nachdenken bevor man was anklickt
Nur so kann man sich schuetzen.
Das schreibe ich an der stelle u.a weil sehr viele beim geraetekauf, egal ob router handy oder sonst was sagen "mir egal ob der sicherheitsupdates bekommt"
 
Ratsuchende2023 schrieb:
Also z.B. den Sitz der IP Adresse oder ähnliches
Ratsuchende2023 schrieb:
Email Adresse etwas über den Ersteller


Nein.
M.W. nur wenn das im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens angefragt wird.

Da Du eh schon Anzeige erstattet hast, nicht mehr Dein Ding.
Wenn Inkasso aufschlaegt verweise die auf das Aktenzeichen.
 
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madmax2010 schrieb:
Alles in allem: Bei emails nachdenken, keine Smart Geraete, Software, Router, Betriebssysteme, Smartphones nutzen, die keine Sicherheitsupsdates mehr bekommen. Bei emails nachdenken bevor man was anklickt
Nur so kann man sich schuetzen.
Und überall wo es möglich ist 2FA nutzen - wenn verfügbar nicht per SMS sondern eine sicherere Methode
 
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Ratsuchende2023 schrieb:
Anzeige wurde bereits nach der ersten Mahnung erstellt, und alle weiteren wurden auch an die Polizei gegeben.

Besteht die Möglichkeit, anhand der Email Adresse etwas über den Ersteller herauszufinden?

Vielen Dank und Viele Grüße!
du kannst nichts machen. Kein Provider wird die Datenschutzbestimmungen die sie einhalten müssen für deine persönlichen Bedürfnisse aushebeln. Lege es ad akta
 
Erstens wird niemand vor deiner Tür stehen und zweitens wenn Inkasso kommt einfach widersprechen, selbst wenn die ein gerichtliches mahnverfahren ansetzen. widersprechen. fertig. die müssen das beweisen. wichtig ist aber dass du widersprichst sonst darfst du das alles am ende zahlen wenn die einen vollstreckungstitel erwirken. dann wird dein konto gepfändet oder gesperrt.

du kannst auch direkt bei den versandhäusern einspruch einlegen , dann kommt es nichtmal zum inkasso.

und ja das ist alles sehr komisch. jemand bestellt auf den namen deines pflegebedürftigen vaters. nicht das das am ende die gierige schwiegermutter ist.

Polizei wird rein gar nichts machen. Anzeige ist dennoch gut um den Versandhäusern zu beweisen, dass du es ernst meinst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist es nicht naheliegend dass es jemand ist der vom Umzug weiss und eure Email kennt? War es ein Mehrparteienhaus? Kannte ein Nachbar aus dem Haus eure Mail?
Kann mich aber nur den anderen anschließen. Mit der Anzeige bist du fein raus sofern früh genug gestellt. Das deckt heutzutage grob alles ab. Identitätsdiebstahl ist doch heutzutage keine Seltenheit mehr.
Gruss
 
Vergesst nicht die Schufa zu informieren, dass auch mögliche Einträge bei denen wieder entfernt werden.
Trotzdem ist ein bleibender Schaden bezüglich der Bonität nicht auszuschließen.
 
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