Illegal?

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Ich hatte mit meinem Freund einen "Rechtsstreit", weil wir wieder mal über die Raubkopierer herzogen. Er ist nun der Meinung, dass der Besitz, also auch das downloaden, nicht strafbar ist, sondern nur das Verbreiten. Ich hingegen glaube, dass man sich schon strafbar macht, wenn man Lieder dieser Art nur auf dem PC hat.

Wer hat nun Recht?
 
Naja man kann ja sagen die Lieder auf dem PC sind sicherheits kopieren.

Aber mit Emule und dem ganzen Zeug , Games , Movies und Musik dlen , ist strafbar.
 
Das Wort sagt es bereits. "Raubkopien" sind gestohlen.
Dass Du wegen Besitz von Raubkopien verklagt wirst, ist aber eher unwahscheinlich. (aber möglich)
 
Mann darf schon seit einiger Zeit nichteinmal mehr "Sicherheitskopien" besitzen. Auch alleine schon der Besitz von Raubkopien ist strafbar, allerdings nicht so wie die Verbreitung oder gar der Handel mit selbigen.
Xtreme
 
Moment.

Das umgehen des Kopierschutzes aktiv ist tatsächlich untersagt. Das downloaden keineswegs bzw wird dies unter Juristen derzeit noch diskutiert.
Anders verhält sich das wenn man offensichtlich illegales (Filme vor verffentlichung etc.) runterlädt.

http://www.heise.de/ct/05/05/156/

oder
Der Upload in das Internet oder eine Musiktauschbörse für eine Vielzahl von Nutzern ist illegal und wird gemäß § 106 Urhebergesetz mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft.
Die Diskussion geht vereinfacht in die Richtung, dass das, was illegal angeboten wird, auch nicht rechtmäßig kopiert werden kann. Durch den Download wird das Musikstück vervielfältigt, so dass ebenfalls eine Strafbarkeit gemäß § 106 Urhebergesetz gegeben ist. Die Befürworter, die den Download von MP3-Dateien als legal ansehen, argumentieren in erster Linie damit, dass § 53 Urhebergesetz vom Wortlaut nicht auf die Legalität des Ausgangsmaterials abstellt. Soweit im Rahmen der Privatkopie gemäß § 54 Urhebergesetz eine Vergütungspflicht durch eine Abgabe auf Tonträger vorgesehen ist, sei dies kein Argument, die Illegalität der Privatkopie im Fall des Internetdownloads anzunehmen, da sich § 54 Urhebergesetz lediglich an die Hersteller der entsprechenden Geräte wendet.

http://www.internetrecht-rostock.de/mp3-recht.htm

Das ganze ist ein schwieriges Thema und eigtnlich hat keiner Recht :D
 
Salu,

whisper-X- schrieb:
Mann darf schon seit einiger Zeit nichteinmal mehr "Sicherheitskopien" besitzen.
ach ja ? Seit wann denn und auf welcher Rechtsgrundlage ist denn das begründet ?
 
das es so ist mit den sicherheitskopien wusste ich auch, warum allerdings nicht :D
na ja jedenfalls ist es doch so das du im grunde nicht viel befürchten musst solange du nichts verkaufst oder verteilst, wie auch immer.
es ist nämlich immernoch so das die telekom oder welcher provider auch immer, deine ip nicht rausrücken darf :)
hendrik :freaky:
 
roflkopter schrieb:
es ist nämlich immernoch so das die telekom oder welcher provider auch immer, deine ip nicht rausrücken darf :)
Das ist einfach Unsinn. Besteht begründeter Verdacht, so rückt der Provider alle deine Daten raus. Da war doch letztens erst die Meldung von dieser Anwaltskanzlei, die über 20.000 Anzeigen erstattet hat.
 
13.000 anzeigen waren das.
aber was die gemacht haben kam nicht vom provider, sondern dort hat eine schweitzerische firma ein programm "entwickelt" (uuuhh wie schwer :D ) um die ip von leuten die das proggy saugen herauszufinden.
die infos, wer hinter der ip steckt, wurde jedoch nicht von providern ausgegeben sondern von der firma selber, soweit ich das mitbekommen habe.
kürzlich stand außerdem auf t-online.de das provider die ips nicht rausrücken dürfen und das es bald einen sogennanten "eigenbedarf" (kennt ihr vllt auch woanders her ^^) an gebrannten cds und mp3s aufem pc geben soll.
näheres weiß ich jedoch nicht ich kann den artikel bei t-online auch leider nichtmehr finden, da das ganze schon ca 2 wochen her ist.
hendrik :freaky:
 
Nein, die Firma selbst kann die Infos ja gar nicht haben. Die hat ausschließlich der Provider. Wenn diese Anwaltskanzlei Anzeige erstattet gegen einen IP-Inhaber, dann fragt die Staatsanwaltschaft beim Provider nach. Dieser gibt die Daten dann selbstverständlich raus. Würden die das nicht machen, so könnte ja jeder straffrei alles mögliche im Internet machen. ;)
 
Green Mamba, es ist aber wirklich immer noch so dass die Provider die Daten aus Datenschutzgründen nicht rausrücken.

Ich hab bevor ich dass hier gepostet hab bei einem Verwandten angefragt, der bei einem großen Provider (Name bleibt erstmal unbekannt) in solch einer Abteilung Arbeitet.

Vorraussetzung für die Herausgabe von Daten ist ein Schwerwiegendes Verbrechen (alla Bombendrohungen per Internet, dann wenns ein Stalker auf irgendeinen Promi abgesehen hat ect.)
Raubkopien zählen NOCH nicht dazu, er hat gesagt zu 98 % werden die Daten nicht rausgegeben, auch wenn sie nach der neuen EU Richtlinie ja länger gespeichert werden.

Er meinte aber dass dass in nächster Zeit bald Gesetzlich Geregelt und geändert wird.

mfg
 
jo buchi der text ist ziemlich interessant.
ich hatte das damals nur in ner zeitschrift gelesen, aber hier stehen deutlich mehr details!

auszug aus dem text:
In den Anzeigen führt die Anwaltskanzlei den Namen der angebotenen Software, die IP-Adresse, die emule-Nutzkennung des Anbieters und den Zeitpunkt des Angebots an. Auf welche Weise Logistep diese Daten ermittelt hat, geht nach Auskunft des Kripo-Beamten nicht daraus hervor. Es sei also nicht garantiert, dass beispielsweise der Timestamp immer korrekt sei. Nur dann aber könne die Staatsanwaltschaft mit hinreichender Sicherheit feststellen, welcher Nutzer im genannten Zeitraum die IP-Adresse vom Zugangsprovider zugewiesen bekommen hat

daran sieht man das diese firma nicht über namen von usern verfügt und diese auch nicht bekommt, obwohl es hier relativ klare beweise gibt, das die person die hinter der ip steckt, eine verbotene datei runtergeladen hat.
also: provider rücken NOCH nichts raus :)

hendrik :freaky:

EDIT:
nur ums klarzustellen... ich hasse leute die sich sachen saugen, das kostet so viele arbeitsplätze jedes jahr das man das, wie ich finde, nicht verantworten kann ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also nochmal langsam!
Die Anwaltskanzlei Logistep ermittelt die Daten:
- IP
- Zeitpunkt
- eMule Nutzerkennung
Und erstellt damit eine Anzeige. Was glaubst du wie diese Anzeige an die richtige Person gelangt? Richtig, weil der Provider der Staatsanwaltschaft die Adresse der entspr. Person gibt. ;)
 
vllt werden alle anzeigen gegen unbekannt gestellt und man erhoft sich dadurch, das der provider die adressen freigibt :)
hendrik :freaky:
 
Green Mamba schrieb:
Hier stand mal ein überflüssiges Zitat!
Warum es gelöscht wurde?


Dass kann ich dir leider nich erklähren, vielleicht wird dass auch noch von Provider zu Provider unterschiedlich gehandhabt.

Ich weiß nur was mir mein Bekannter gesagt hat und ich glaube nicht dass er mir schmarn erzählt.

mfg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn der Provider die Daten hat, und die hat er in den meisten Fällen, wenn diese zur Aufklärung einer Straftat benötigt werden, so hat der Provider keine andere Möglichkeit als diese herauszugeben. Die Staatsanwaltschaft ist nicht irgenwer, es ist nunmal die Staatsanwaltschaft. Wenn die wollen, zieht sich der Provider auch die Hose aus wenns sein muss. Wenn diese Infos nicht herausgegeben würden, so könnte jeder Raubkopien und Kinderpornos veröffentlichen, sogar von seinem eigenen Server zu hause, und die Staatsanwaltschaft könnte nichts dagegen machen. Leute, denkt doch mal nach! ;)
Es gab mal einen Fall in den USA, wo sich ein Provider geweigert hat. Tut aber nichts zur Sache, da wir hier andere Gesetzte haben.

PS: Ließ nochmal die Regeln bzgl. Zitaten. ;)
 
also ich weiss dass runterladen erlaubt ist..wenn man die original cd zu hause hat..aber das verbreiten strafbar ist
 
Selbst das ist illegal, da diese Kopie aus einer offensichtlich illegalen Quelle kommt. Daher ist das auch (unverständlicherweise) verboten.
 
naja wenns dann so ist, ist es halt so kann man nicht ändern... sauge sowieso nichts..... ist mir zu risiko haft da jeder was anderes sagt was das recht darüber sein soll
 
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