Impressum Pflicht? Was beachten bei zweisprachiger Homepage?

ettan

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Hallo Leute,

ich hoffe mir kann jemand einen Tipp geben. Ich habe für einen Freund der in Schweden lebt eine Homepage mit Wordpress gebastelt. Er bietet Sprachkurse, Übersetzungen und Dolmetscherdienste an. Die Seite ist auf Deutsch und auf Schwedisch, jeweils zum umschalten. Was muss ich da beachten bezüglich Impressum, etc. Wir möchte ungern eine Abmahnung bekommen. Muss zum Beispiel ein Impressum rein? Kennt jemand die Gesetzeslage in Schweden?

Hier ein Link zu der Seite (deutsche Version): http://hansdahl.ermers.de/de/
 
Irgendwo hab ich letztens gelesen, dass Firmen die bei Facebook eine Seite haben, ein Impressung angeben müssen.
Da wurden nämlich welche deswegen verklagt.

Daher würde ich auf Nr.-Sicher gehen und auf jedenfall eine Impressung angeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf Facebook brauchst du ein Impressum und auf deiner normalen Webseite ebenfalls. Und zwar sobald du kommerziell tätig wirst. ( Wird er ja wenn er seine Sprachdienste anbietet ) Auch normale Webseitenbetreiber könnten Impressumpflichtig werden z.B. wenn sie über Werbeeinblendungen Geld verdienen.

Das ist natürlich keine Rechtsberatung, aber ein Impressum würde ich schon mit einbauen. ( Über Aufbau und Inhalt bitte selbst informieren )
 
Habe mal ein Impressum hinzugefügt. Ob die Seite jetzt gewerbsmäßig betrieben wird, sei dahin gestellt. Es werden keine Dienstleistungen direkt angeboten und es findet sich auch nirgends ein Preis für Dienstleistungen. Theoretisch kann er die Sprachdienste ja auch kostenlos anbieten.
Bin ich mit dem Impressum unter Kontakt jetzt in Deutschland ausreichend abgesichert oder fehlt sonst noch was?
Hat wer eine Ahnung wo ich was rausfinde wie das in Schweden geregelt ist?
 
Suxxess schrieb:
Auf Facebook brauchst du ein Impressum und auf deiner normalen Webseite ebenfalls. Und zwar sobald du kommerziell tätig wirst.
Das stimmt so nicht. Die aktuelle Rechtsauslegung ist: "nicht privat genutzt"... Nicht privat heißt in diesem Falle: Öffentlich bzw. von öffentlichem Interesse.
Von der Impressumspflicht ausgenommen sind lediglich Teile des Deep Webs (z.B. hinter einem Passwort) und Baustellenseiten/Domainblocker. Außerdem könnten evtl. Demo-Seiten (Layout-Demos) noch ausgenommen sein.

Öffentliche Seiten wie z.B. Blogs, selbst ohne Werbeeinblendungen, kostenpflichtige Dienste oder Werbung für kostenpflichtige Dienste, sind NICHT privat sondern gewerblich. Daumenregel: Wenn jemand anderes dieselben Dienstleistungen kostenpflichtig anbietet bzw. woanders kostenpflichtige Dienstleistungen beworben werden, dann ist die Seite gewerblich und impressumspflichtig.

ettan schrieb:
Bin ich mit dem Impressum unter Kontakt jetzt in Deutschland ausreichend abgesichert oder fehlt sonst noch was?
Hat wer eine Ahnung wo ich was rausfinde wie das in Schweden geregelt ist?
Ich frag mich grad, wie die Rechtssprechung hinsichtlich des Links zum Impressum ist. "Impressum" sowie "Über uns/mich" sind anerkannte Impressums-Links. "Info" hingegen ist ungültig (was unter anderem mit zu den Problemen mit Facebook-Abmahnungen geführt hat). Ob "Kontakt" zulässig ist, darauf würde ich es nicht blind ankommen lassen. Nenn den Link lieber Kontakt & Impressum.

Was die Schweden tun, das findest du am ehesten raus, indem du ein paar schwedische Gesetzbücher wälzt oder dich an einen schwedischen Rechtsbeistand wendest. Oder check ein paar schwedische Webentwickler-Foren, da weiß sicher jemand mehr (und sie kosten weniger als Anwälte).
 
Wenn ich nur der schwedischen Sprache mächtig wäre... Um mich in schwedischen Foren einzulesen müsste ich erst selbst einen Sprachkurs machen ;)
Kontakt sollte reichen, so steht es jedenfalls auf diversen Rechtsanwalt-Seiten zum Thema Impressum (OLG München Az. 29 U 2681/03).
 
Es würde ja auch unheimlich schmerzen noch den Punkt Impressum einzufügen? Du fragst, bekommst von User Daaron eine kompetente Antwort und weißt es trotzdem besser.......dann brauchst auch nicht fragen und die Menschen um Rat fragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, war ja nicht böse gemeint. Ich bin sehr dankbar für die Tipps. Der Link von e-Laurin hat mir ja auch schon weiter geholfen und da habe ich das mit dem Impressum gelesen. Impressum ist ja jetzt Dank Eurer Hilfe da und sollte unter Kontakt wohl auch für jeden leicht zu finden sein. Für die Gerichte reicht das scheinbar so.
 
Ich würde auf jeden Fall ein Impressum separat einbinden. Ist ja nicht böse gemeint......
 
Trotzdem stimmen die Einwände, du berufst dich auf ein Urteil des OLG, dies hat jedoch jurstisch im nächsten Verfahren keinerlei Relevanz, da anders als in Amerika man sich vor Gericht nicht rechtskräftig auf vorherige Urteile berufen kann. Du kannst dann zwar auf das OLG-Urteil hinweisen, aber wenn der zuständige Richter eine andere Meinung zu dem Thema hat, darf er das OLG-Urteil komplett übergehen. Du bist also alleinig an die Gesetze aus dem TMG gebunden und an Entscheidungen des BGH.

Von daher wäre ich sehr vorsichtig mich auf solch ein Urteil zu verlassen, die nächste Abmahnung sieht das ggf. nicht so und der zuständige Richter auch nicht, der sich nur an das Gesetz oder BGH-Entscheidungen halten wird...
 
OK, Ihr habt mich überzeugt. Hab's geändert. In Schweden scheint das alles etwas einfacher zu sein. Dazu noch eine Frage: welches Recht gilt denn hier überhaupt? Deutsches oder Schwedisches Recht? Ich vermute da die Webseite als Subdomain in Deutschland gehostet ist, gilt deutsches Recht. Der Betreiber ist aber ein Schwede, dort ist auch sein Gewerbe angemeldet. Muss ich als Inhaber der Domain eigentlich haften?
 
Hier gilt das Herkunftslandprinzip: Es gilt die Rechtsordnung des Sitzes des Betreibers der Seite, also schwedisches Recht (diese Aussage gilt nur für die europäische Union).

Wenn Besitzer der Domain und Betreiber der Domain verschieden sind, wird das ganze etwas schwieriger. Für die Webseite gilt schwedisches Recht, für die Domain deutsches Recht.
 
Ok, Danke für diese wertvolle Info! Dann bräuchte ich streng genommen gar nicht unbedingt ein Impressum, sofern das schwedische Recht so was nicht ebenfalls vorschreibt. Ist auch egal, jetzt ist es da und wird wohl auch da bleiben.
 
Wichtig für ein Facebook Impressum ist zudem, dass es in maximal zwei Klick, besser noch direkt erreichbar ist. Und zwar sowohl für PC-/Notebook-User als auch für Smartphone-/Tablet-User. Da immer mehr User über Smartphines etc surfen, sollte man das unbedingt beachten
 
dann kommt unter Garantie n Arsch auch noch auf die Idee, mit nem Textbrowser oder Screenreader das Impressum zu suchen und dich dann abzumahnen....
 
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