Info zur Umweltplakette

*Freak*

Lieutenant
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Feb. 2009
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Hi,

meine Stadt Münster schreibt vor, dass ab 2010 die Innenstadt nur noch mit einer Plakette befahren werden darf.

Nun, weiß ich jetzt nicht, wie ich da vorgehen muss, um eine Plakette zu bekommen. Meine Eltern wissen es nicht und ich auch nicht wirklich, da ich erst seit wenigen Stunden meinen Führerschein habe und mich mit der Materie nicht auseinander gesetzt habe.

Ich habe von meinen Eltern einen Citroen C5 Kombi HDI mit 136 ps (noch kein Face-Lift) von 2002 geschenkt bekommen. Der Kombi dürfte wohl mind. die Gelbe Plakette bekommen oder? Citroen war ja mit dem Rußpartikelfilter ziemlich schnell dabei...

Wie muss ich jetzt vorgehen?

Falls das Thema schon existiert, kann der Thread geschlossen werden...
 
Einfach zur nächsten KFZ Werkstatt fahren, den KFZ-Schein vorlegen, bezahlen (ca. 5€), die Plakette an die
Scheibe kleben, weiterfahren und glückliche sein.
 
danke :) Hätte jetzt nicht gedacht, dass es so einfach ist ^^
 
Ich würde da gerne mal eine Zusatzfrage stellen...

Muß man die Plakette aufkleben oder reicht es, diese sichtbar ins Auto zu legen, bzw. bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen? Ich will nicht noch einen Aufkleber haben (Lichttests, Herstellerrufnummer für Notfälle, Versicherungsaufkleber...) Die A-Säule ist eh schon so breit.
Hat da jemand vielleicht einen Gesetzes- oder Verordnungstext?
 
Ich denke mal die muss aufgeklebt werden, ansonsten kann man sie ja in jedes beliebige Auto legen was man gerade fährt.

Du kannst doch aber ein paar von den anderen Aufklebern entfernen, z.B. Lichttest, Herstellernummer und den Versicherungsaufkleber. Wichtige Telefonnummern für Vericherung etc liegen bei mir im Handschuhfach - muss ja nicht jeder wissen bei wem ich versichert bin.
 
Man kann sie nicht in jedes Auto legen, denn es steht ja das Kennzeichen drauf ;)

Ich finde es grad nicht, aber das Nichtbesitzen einer Plakette wird ebenso wie die inkorrekte Montage mit 40€ und 1 Punkt bestraft. Die Plakette muss geklebt werden, dass sie sich beim wieder entfernen von der Windschutzscheibe unweigerlich zerstört - wie eine Mautvignette. Anders als deine Versicherungsaufkleber, Notrufnummern oder diese noch hässlicheren und nervigeren Lichttestaufkleber, ist diese in gekennzeichneten Bereichen Pflicht - alle anderen nicht.
 
166MHz schrieb:
Du kannst doch aber ein paar von den anderen Aufklebern entfernen...

Werde ich auch mal bei Gelegenheit machen, ist immer nur so aufwändig, weil die nicht so gut abgehen und die Reste mühsam entfernt werden müssen.

niz schrieb:
Ich finde es grad nicht, aber das Nichtbesitzen einer Plakette wird ebenso wie die inkorrekte Montage mit 40€ und 1 Punkt bestraft. Die Plakette muss geklebt werden, dass sie sich beim wieder entfernen von der Windschutzscheibe unweigerlich zerstört - wie eine Mautvignette.

Ich habe auch eine Plakette, aber nur vorne drinliegen.
Gerade weil die nicht übertragbar ist, kam mir halt die Frage ob das Anbringen überhaupt notwendig ist. Entfernt werden muß sie ja eigentlich nie. Daher (eigentlich) sinnfrei, oder?
 
Dann kann sie ja geklebt werden :D
 
Lichttests, Herstellerrufnummer für Notfälle, Versicherungsaufkleber.

Mach doch erstmal den ganzen Mist runter, dann haste nur noch eine Plakette darufkleben!
Die dann unten links in's Eck und gut ist!

Wobei...es gibt ja auch Leute die stehen iwie auf Plaketten...die haben dann die komplette Schweizer Vignetten von anno dazumal bis heute auf ihrer Windschutzscheibe kleben! So was würde mich auch stören!
 
Hast natürlich recht Drachton!

Meinte auch "unten rechts"! Nicht nachgedacht und einfach mal was hingeschrieben!^^ :p
 
Danke an Euch.

Da werde ich sie nachher auch anbringen.
Ich dachte nur, es gäbe was schriftliches, definitives, dazu.
 
Mein Vater hatt die Plakette lamieniert(in so folie eingeschweist)^^ und auch nur vorne drinne liegen seit einführung .

Und es hat noch keiner was gesagt;)
 
muss geklebt werden, sonst könnte man die plakette inkl kennzeichen ja auch ins nächste auto übernehmen, welches vielleicht garkeine kriegen würde.

soviel ich weiss ist nicht angeklebt = selbe strafe wie keine plakette
 
Sie muß definitiv aufgeklebt werden. Ansonsten ist die Strafe genauso hoch als ob keine Plakette vorhanden wäre.
 
Die Verordnung nennt sich genau: Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge

Dort steht in §3, Absatz 2 (Zitat): .... Zur Kennzeichnung
eines Kraftfahrzeugs ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der
Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass
sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.

Nachzulesen hier: http://www.bmu.de/files/luftreinhaltung/feinstaub/application/pdf/verordnung_emissionsarm.pdf

Somit ist die Plakette definitiv von innen an die Frontscheibe zu kleben. Ich hoffe, dass ich das hiermit aufklären konnte. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Super, vielen Dank.
Genau das, was ich gesucht habe.
Mittlerweile klebt sie auch schon. :D
 
Als ich für mein Auto die Plakette geholt hab' hat der Typ die selbst dran gemacht, er meinte wär Vorschrift das die es selbst festkleben *schulterzuck*
 
Und beim Abmachen meiner letzten, natürlich angeklebten Plakette habe ich gesehen, dass die sich tatsächlich so zerstört, dass man sie nicht wieder ankleben kann.
 
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