Inkassobriefen (Forderungen) von vor 5 Jahren - War minderjährig

iRalle

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Hi

Ich hatte bisschen Langeweile und habe eine fiktive Geschichte ausgedacht:

Also ich habe wo ich 15-16 war bisschen scheiße gebaut, sprich unter falschen Namen bei einigen Versandhäusern bestellt mit der Intention, dieses nie zu bezahlen. Nun bin ich umgezogen und bekomme von den Firmen Inkassobriefen.

Da ich Ausbildung im Einzelhandel gemacht habe, wurde uns beigebracht, dass die Eltern bei < 18 jährigen den Vertrag anfechten und somit annullieren können. Geht das auch in diesem Fall? Da ich ja zu dem Zeitpunkt unter 18 war. Eine Strafe habe ich, glaube ich, auch nicht zu erwarten, da das denke ich mal verjährt ist.

Ich weiß, dass hier eine Rechtsberatung erlaubt ist, deshalb weise ich ausdrücklich darauf hin, dass dies ein fiktiver Fall ist!
 
Wenn die Sachen schon mehr als fünf Jahre zurückliegen und kein Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid vorliegt, sind die Forderungen verjährt und können nicht mehr eingetrieben werden.

Anfechtung ist also hier kein Thema mehr !
 
Zuletzt bearbeitet:
Regelmäßige Verjährungsfrist sind 3 Jahre zum Ende des Jahres wo die Forderung entstanden ist. Beispiel 01.04.2014 Forderung entstanden -> 31.12.2014 + 3 Jahre = 01.01.2017 verjährt.

Wenn dies auf dein Fall zutrifft, dann einfach auf die Verjährung hinweisen.

Bei erfolgreicher Anfechtung eines Vertrags wird der Vertrag rückabgewickelt. Sprich, du gibst die Ware zurück und der Händler gibt dir das Geld zurück. Da du nie Geld bezahlt hast, musst du die Ware zurückgeben. Weiterhin steht dem Händler eine Entschädigung für die Nutzung sowie Wertverlust der Sache zu.

Anfechtung heißt nicht, dass du die Ware behalten darfst und nichts bezahlen musst ... ;)
 
Nur wenn die Geschäfte von Deinen Eltern rückgängig gemacht wurden, sind sie nicht rechtskräftig.
Wie lange das möglich ist, dafür gibt es keine gesetzlichen Regeln.
 
Ab 14 bist du strafrechtlich schuldfähig.
Vielleicht lernt ihr in eurer Ausbildung auch noch wann die Frist zu laufen beginnt. Erst wenn der Gläubiger weiß, wer du bist. Bei falschem Namen wird das etwas schwierig.
 
Viel wichtiger finde ich da, dass Missverständnis aufzuklären, dass ein nichtiger Vertrag = Rückabwicklung des Vertrags heißt.

Aus meiner Zeit als Banker kann ich mich noch erinnern, da gab Kunden fleißig auf Nichtigkeit des Kredit-Vertrags geklagt haben mit der Hoffnung kein Geld mehr zurückzahlen zu müssen. Den ging es wirklich nicht in den Kopf, dass dann die Kreditsumme dann mit einmal fällig wird. :freak:
 
Ja aber wie ist das mit den Inkassogebühren? Muss ich die dann auch bei einer Anfechtung zahlen?
 
Du musst doch gar nicht anfechten - hast Du das nicht verstanden, was Dir oben erklärt wurde ?

Die Forderungen sind verjährt und Du kannst dem Gläubiger oder in dessen Vertretung den Inkassofritzen Verjährung entgegenhalten ! Für die Einforderung verjährter Forderungen musst Du auch keine Inkassogebühren berappen !
 
Abgesehen von der zivilrechtlichen Verjährung der Forderungen...

iRalle schrieb:
Da ich Ausbildung im Einzelhandel gemacht habe, wurde uns beigebracht, dass die Eltern bei < 18 jährigen den Vertrag anfechten und somit annullieren können.

... entweder hast Du da nicht richtig aufgepasst und Dir das so zusammengereimt oder man hat es falsch erklärt: u.U. ist die Willenserklärung eines Minderjährigen bei einem Geschäft schwebend unwirksam und muss von der Genehmigung der Eltern "ersetzt" werden. Anfechtung ist was anderes.

Strafrechtlich biste in Hinblick auf Betrug noch gut dabei, wenn 5 Jahre noch nicht verstrichen sind.
Bloss Inkasso != Strafrecht.
 
Zunächst ... der Vertrag ist von deiner Seite nie erfüllt worden (hast ja nicht gezahlt), daher ist auch das Ziel des Vertrag (Eigentumswechsel der Ware) nicht erreicht ... die Ware gehört noch dem Händler.
Was das bedeutet, haben andere schon geschrieben.

Bei der Verjährung sollte man etwas vorsichtig sein ... denn wie bereits gesagt, die Frist läuft erst dann an, wenn der Gläubiger weiß, an WEN er die Forderung stellen muss.

In deinem fiktiven Beispiel hast du ja unter falschem Namen bestellt ... eine Mahnung oder Zahlunserinnerung konnte also nicht zugestellt werden (der Adressat wäre ja nicht der richtige gewesen) ... oder sie ist bei jemandem gelandet, dessen Daten du verwendet hast (in dem Fall nenne ich dich mal ebenfalls fiktiv ein großes Arschloch).
Durch die Lieferadresse war der Weg zu deiner Identifikation aber wahrscheinlich nicht so besonders weit, denn die ware hast du ja wahrscheinlich erhalten.

Je nachdem, wie es genau gelaufen ist, hat der Prozess, der letztlich zu deiner Identifikation geführt hat, einigen Aufwand gekostet ... und viel Zeit beansprucht.
Das könnte komplizierter sein, als es zunächst scheint ... allerdings gibt es ein paar Anhaltspunkte.

Welche Posten führt der Inkassobrief auf (wie setzt sich die Gesamtforderung zusammen)?
Werden da z.B. Verzugszinsen aufgeschlagen? ... an denen kann man sehen, wie lange das Verfahren schon läuft.
Werden Forderungen wegen eines "Auffindungsverfahrens" geltend gemacht?
Und wenn ja, gibt es Belege, aus denen ersichtlich wird, WANN, dieses Verfahren abgeschlossen war.

Egal ob verjährt oder nicht, ich würde den Fall definitiv mit einem Anwalt besprechen ... und das möglichst flott, denn das Inkasso-Unternehmen wird irgendwann ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten ... und dann wirds RICHTIG teuer.
Egal wie es gelaufen ist, ein Anwalt sollte dir zumindest sagen können OB und WIE du da wieder rauskommen kannst.

Ich kann mir allerdings auch keinen Händer vorstellen, der dumm genug wäre auf "cash before delivery" zu verzichten. Sowas machen doch nur "Opfer".
Ich würde als Händler jedenfalls auf meiner Ware sitzenbleiben, bis mein Konto einen Eingang in passender Höhe mit passendem Verwendungszweck verbucht.

Natürlich alles rein hypothetisch ... ist ja ein fiktiver Fall.
 
Zuletzt bearbeitet:
DerOlf schrieb:
Ich kann mir allerdings auch keinen Händer vorstellen, der dumm genug wäre auf "cash before delivery" zu verzichten. Sowas machen doch nur "Opfer".
Ich würde als Händler jedenfalls auf meiner Ware sitzenbleiben, bis mein Konto einen Eingang in passender Höhe mit passendem Verwendungszweck verbucht.

Naja, Zahlung auf Rechnung ist ja nun nicht so sonderlich exotisch.
 
Ist es nicht unerheblich, ob es ein "fiktiver" Fall ist oder nicht? Rechtsberatung bleibt Rechtsberatung, zumal man ja gern mal von fiktiven Fälle auf reale Fälle überträgt. Ich denke nicht, dass man das aushebeln kann, in dem man unnachprüfbar behauptet, es sei fiktiv. Dan wäre das Verbot ziemlich witzlos...
 
@Mustis
schau mal in diverse Rechtsforen, das geht sehr wohl. Man muss es nur entsprechend formulieren (Person A und B usw.).

Ob das hier vorliegt kann ich allerdings nicht beurteilen, andererseits wurde auch keine explizite Rechtsberatung gegeben. Allgemeine Hinweise auf Gesetze bzw. Verjährung, einen Anwalt nehmen(!) usw. sind wohl kein Problem.
 
Rechtsforen unterstelle ich jetzt aber auchmal entsprechendes fachpublikum. Ich meinte auch nicht, dass es generell verboten sei, es aber sicher nicht ausreicht einfach zu sagen, der fall sei fiktiv.

Der verweis auf verjährungsfristen etc. ist mit sicherheit rechtsberatung. Vorallem in kombination mit aussagen wie „ist doch eindeutig etc.“ daraus ergibt sich eine klare rechtsauslegung. Wenn der te dann auch noch in ich form schreibt, statt eben wenigstens in form von person a und b etc. und offentsichtlich einen sehr konkreten fall hat (zusendung der inkassoschreiben nach umzug) klingt das nicht sehr fiktiv.
 
Die "eindeutige Verjährung" ist auch nur die laienhafte Feststellung, dass 5 Jahre deutlich länger als 3 Jahre sind und die Regelverjährung irgendwas mit 3 Jahren beträgt.
Wie gesehen, ist das mit der Verjährung im Einzelfall auch nicht so einfach zu bestimmen.
 
Mustis schrieb:
R
Der verweis auf verjährungsfristen etc. ist mit sicherheit rechtsberatung.

Das glaube ich nicht. Die Gesetzestexte sind für jedermann frei zugänglich. Da ohnehin jeder Bürger die Gesetze kennen sollte (denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht), kann eine Verweis auf das entsprechende Gesetz keine Rechtsberatung darstellen.

Siehe auch https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__2.html Absatz (1) und Absatz (3) Satz 5 (<- Ist das jetzt Rechtsberatung? ;))
 
Sie werden hier aber auch gedeutet (und das leider eben nicht unbedingt richtig). War ja auch nur ein Hinweis. Rechtsberatung ist nicht unbedingt, was gesagt wird, sondern wozu. Normal ist Rechtsberatung, wenn einer konkreten Person zu einem konkreten Fall geholfen wird. Hier ist der Fall nur deshalb nicht konkret ggf., weil der TE sagt es sei fiktiv, wofür es abseits davon aber keine wirklichen Anhaltspunkte gibt. Und in dem Fall (konkrete Person mit konkretem Fall) ist auch das heraussuchen und Darlegens sowie Interpretierens ("ist ja eindeutig" und "Verjährung liegt vor") von Gesetzen Rechtsberatung was im familiären Rahmen erlaubt ist, nicht aber in einem öffentlichem Forum.
 
Mustis schrieb:
Und in dem Fall (konkrete Person mit konkretem Fall) ist auch das heraussuchen und Darlegens sowie Interpretierens ("ist ja eindeutig" und "Verjährung liegt vor") von Gesetzen Rechtsberatung was im familiären Rahmen erlaubt ist, nicht aber in einem öffentlichem Forum.

Beim Heraussuchen und Darlegen stimme ich dir nicht zu, beim Interpretieren oder Deuten hingegen schon.

Einfaches Bsp.: "Meine Graka ist nach drei Monaten kaputt, was kann ich tun?"
-> kein Einzelfall, sondern allgemeine Darlegung der Gesetze
-> Verweis auf die Paragraphen des BGB zur Sachmängelhaftung = ok

-> Schreibe dem Verkäufer bösen Brief mit Verweis auf Paragraphen = NICHT ok, da konkrete (Rechts)Beratung zur weiteren Vorgehensweise
 
_killy_ schrieb:
Regelmäßige Verjährungsfrist sind 3 Jahre zum Ende des Jahres wo die Forderung entstanden ist. Beispiel 01.04.2014 Forderung entstanden -> 31.12.2014 + 3 Jahre = 01.01.2017 verjährt.

Am 01.01.2018 wäre die Forderung verjährt.
 
Um das Thema verjährung zu klären.

Sind denn die 3 Jahre zum Jahresende schon um iRalle?

Sprich, war das ganze vor dem 31.12.2013 oder erst nach dem 1.1.2014?
 
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