de la Cruz
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Das OLG Düsseldorf hat schon vor Jahren entschieden, dass gelegentlicher Rechtsrat durch Laien unter lebensnaher Betrachtung nicht als geschäftsmäßig zu betrachten ist. Auch wenn das noch vor dem Inkrafttreten des RDG war, so gilt ja grundsätzlich, dass das RDG die Bestimmungen zur Rechtsberatung allgemein gelockert und nicht verschärft hat und somit der Grundsatzcharakter des OLG-Urteils fortbesteht.
Gerade für Foren trifft das in vollem Maße zu, denn dort geht es nicht um eine Tätigkeit als Rechtsberater, sondern um einen Meinungsaustausch; im Übrigen ist unentgeltliche Rechtsberatung zwischen Personen, die sich bekannt sind, nach RDG erlaubt und in sofern gehört angebliche oder tatsächliche Rechtsberatung in einem Forum wie hier zu völlig unproblematischen Handlungen, sofern dahinter nicht eine brufsmässige Tätigkeit steht.
Es bedarf desdhalb keineswegs des verklausulierten Meinungsaustausches, wie er hier im Thread teilweise als notwendig postuliert wurde.
Gerade für Foren trifft das in vollem Maße zu, denn dort geht es nicht um eine Tätigkeit als Rechtsberater, sondern um einen Meinungsaustausch; im Übrigen ist unentgeltliche Rechtsberatung zwischen Personen, die sich bekannt sind, nach RDG erlaubt und in sofern gehört angebliche oder tatsächliche Rechtsberatung in einem Forum wie hier zu völlig unproblematischen Handlungen, sofern dahinter nicht eine brufsmässige Tätigkeit steht.
Es bedarf desdhalb keineswegs des verklausulierten Meinungsaustausches, wie er hier im Thread teilweise als notwendig postuliert wurde.