Inkassobriefen (Forderungen) von vor 5 Jahren - War minderjährig

Das OLG Düsseldorf hat schon vor Jahren entschieden, dass gelegentlicher Rechtsrat durch Laien unter lebensnaher Betrachtung nicht als geschäftsmäßig zu betrachten ist. Auch wenn das noch vor dem Inkrafttreten des RDG war, so gilt ja grundsätzlich, dass das RDG die Bestimmungen zur Rechtsberatung allgemein gelockert und nicht verschärft hat und somit der Grundsatzcharakter des OLG-Urteils fortbesteht.

Gerade für Foren trifft das in vollem Maße zu, denn dort geht es nicht um eine Tätigkeit als Rechtsberater, sondern um einen Meinungsaustausch; im Übrigen ist unentgeltliche Rechtsberatung zwischen Personen, die sich bekannt sind, nach RDG erlaubt und in sofern gehört angebliche oder tatsächliche Rechtsberatung in einem Forum wie hier zu völlig unproblematischen Handlungen, sofern dahinter nicht eine brufsmässige Tätigkeit steht.

Es bedarf desdhalb keineswegs des verklausulierten Meinungsaustausches, wie er hier im Thread teilweise als notwendig postuliert wurde.
 
Da kommst ja auch nicht darauf an - entscheidend ist immer, was die Gerichte letztlich beschließen werden; und gerade in Foren wäre es ein unsägliches Unterfangen letztlich nachweisen zu müssen, ob betroffene und anonymisierte Forenteilnehmer sich kannten oder nicht ! Wen sollte so was denn jucken ? Wo es hier letztlich ohnedies nur um unverbindliche Aussagen geht. So einen Aufwand wird keiner treiben und auch kaum einen Richter finden, der das verurteilt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Weil sie eben nicht unverbindlich sind. Das dient dem Schutz des "Kunden". Der fragt nach, bekommt wie hier absolute Aussagen, die aber falsch sind, wähnt sich im Recht und strebt daraufhin ggf. einen Rechtsstreit an den er verliert und es ihm teuer kommt. Ein Anwalt hätte ihm es korrekt erklärt und er vom Rechtsstreit abgesehen.Um solche Sachen geht es. Hier sind derartig viele Hobbyanwälte unterwegs und zu großem Teil sind die Aussagen falsch oder zumindest nicht so klar, wie es gern dargestellt wird`(auch weil oft nur einseitige oder unvollständige Details zur Sachlage angegeben werden). Und die Rechtslage ist absolut klar: Rechtsberatung ohne Zulassung ist nur in der Familie oder Bekannten wenn überhaupt erlaubt. In einem Forum muss nicht bewiesen werden, dass die Leute sich nicht kennen. Davon ist auszugehen! Warum sonst sollten sie per FOrum kommunizieren, wenn sie sich kennen?
 
@ de la Cruz

Vor Gericht wirst du ziemlich schnell darlegen müssen, dass deine Rechtsauffassung korrekt ist bzw. ihr euch kanntet. Ist das fair? Nein. Hilft dir das? Nein.

"Jucken" könnte das z. B. den, den du (u. U. falsch) beraten hast und der dich nun aufgrund deiner "Beratung" in Regress nehmen möchte.

@ Mustis

RDG erlaubt Rechtsberatung auch unter z. B. Nachbarn. Das ist gerade in der heutigen Zeit natürlich eine erhebliche Öffnungsmöglichkeit. Gleichwohl sollte man diese nicht dadurch überstrapazieren, dass man darunter auch (sehr große und öffentliche) Foren umfasst.
 
Mustis schrieb:
Weil sie eben nicht unverbindlich sind. Das dient dem Schutz des "Kunden". Der fragt nach, bekommt wie hier absolute Aussagen, die aber falsch sind, wähnt sich im Recht und strebt daraufhin ggf. einen Rechtsstreit an den er verliert und es ihm teuer kommt.

Und mit Anwalt gewinnst du jeden Rechtsstreit? Ernsthaft? Also alle Anwälte gewinnen vor Gericht, das ist deine Aussage.:rolleyes:

Mustis schrieb:
Ein Anwalt hätte ihm es korrekt erklärt und er vom Rechtsstreit abgesehen.

Was glaubst du eigentlich, wovon Anwälte leben? Sicher nicht davon, von Rechtsstreitigkeiten abzuraten.
 
@ kisser

Jedenfalls haften Anwälte für ihre Aussagen mit ihrer Versicherung. Wer als Anwalt weiterhin immer wieder negativ bei der Anwaltskammer auffällt, z. B. durch Beschwerden von Mandanten, wird mit Konsequenzen rechnen müssen.
 
Worüber soll sich ein Mandant denn beschweren? Dass er einen Prozess verloren hat? Da in der Regel eine der Parteien vor Gericht unterliegt wären also 50% der Anwälte haftbar? Wofür?

Im übrigen geht die Diskussion hier so langsam am Thema vorbei, denn die Frage ist nicht, ob Rechtsberatung in Foren erlaubt ist, sondern ob eine Diskussion wie diese hier eine Rechtsberatung darstellt. Meine Meinung dazu habe ich hier schon kund getan.
 
Ja, aber das müsste dann ja auch wieder ein Gericht klären und auch da wird ja wieder eine Patei Verlierer sein.;)
Puren Blödsinn darf ein Anwalt natürlich nicht erzählen, aber ob die Gesetzte immer so eindeutig sind und sich nicht im Nachherein herausstellt, dass es doch Blödsinn war....
 
Du verstehst doch nicht im Ansatz worauf ich und Idon hinauswollten. Das zeigt doch schon deine Antwort auf meinen Post. Natürlich gewinnt man mit nem Anwalt nicht immer. Steht aber auch nicht in meinem Post, auch wenn du mit voller Absicht das dort reininterpretieren willst. Da steht, dass jemand, der hier sich "beraten" fühlt, obwohl er falsche und nur bedingt richtige Aussagen bekommen hat, einen Rechtsstreit anstrebt und dann natürlich verliert, weil er sich auf eine faktisch falsche Aussage stützte. Das wird ihm mit einem Anwalt weitaus seltener passieren und wenn doch, kann er unter Umständen haftbar gemacht werden.

Die (übliche) VT um ein Argument zu haben zieht dann auch nicht. Ein Anwalt wird keinen Rechtsstreit empfehlen, wenn er keine Erfolgschancen sieht und wenn er welche sieht wird er diese auch mitteilen und ein Anwalt wird trotzdem nicht auf eine Klage drängen. Tut ers nicht, wird er nämlich nicht mehr lange Kundschaft haben und es bei weitem nicht so, dass Anwälten heute die Mandanten hinterherrennen. Ein Anwalt verdient auch abseits der eigentlichen Rechtsstreitigkeiten vor Gericht Geld.

@Idon
Klar gab es eine gewisse Öffnung. Das ändert nichts dran, dass Forenteilnehmer seltenst Bekannte sein werden bzw. sonstig durch das Gesetz abgedeckt sind oder ein GEricht beweisen müsste, dass dem nicht so ist.
 
Idon schrieb:
@ kisser

Jedenfalls haften Anwälte für ihre Aussagen mit ihrer Versicherung. Wer als Anwalt weiterhin immer wieder negativ bei der Anwaltskammer auffällt, z. B. durch Beschwerden von Mandanten, wird mit Konsequenzen rechnen müssen.

Hahaha ! Große Volksbelustigung !

Kennst Du einen Anwalt, der schon mal für seine fehlerhafte Handlungen belangt wurde und dafür haftete ? Wenn es dabei nicht um eine ganz, ganz große Sache geht, die auch noch spektakulär in der Öffentlichkeit landet, wirste nicht mal einen Anwalt finden, der bereit ist, einen anderen Anwalt zu verklagen.

Und genauso ist es bei den Gerichten: Da wirst Du auch keum einen Richter finden, der einen Anwalt verurteilt ! Eine Krähe hackt doch der anderen kein Auge aus ! Welcher Richter wird denn normalerweise schon mal wegen seiner Rechtsbeugungen angeklagt ? Da fändset Du im Übrigen auch keinen Anwalt, der bereit wäre, gegen einen Richter vorzugehen - obwohl die meisten Richter heutzutage das Recht fast nach Belieben rauf- und runterbeugen !

Idon schrieb:
Vor Gericht wirst du ziemlich schnell darlegen müssen, dass deine Rechtsauffassung korrekt ist bzw. ihr euch kanntet. Ist das fair? Nein. Hilft dir das? Nein.

Näää, also gelle, noch ist es so, dass bei Gericht Schuld bewiesen werden muss und nicht die Unschuld ! Und das wird auch so bleiben ! Da gibts nur in ganz, ganz beschränktem Umfang Ausnahmen von, wie etwa bei der Beweislastumkehr im Sachmängelrecht !


Idon schrieb:
"Jucken" könnte das z. B. den, den du (u. U. falsch) beraten hast und der dich nun aufgrund deiner "Beratung" in Regress nehmen möchte.

Du machst wirklich Witze ! Um in Regress genommen zu werden, müsste schon mal eine berufsmässige entgeltliche Tätigkeit vorliegen; für persönliche Ratschläge wurde noch keiner verurteilt, schon gar nicht, wenn der Beratschlagte weiß oder wissen musste, dass es sich nur um Ratschläge unter Laien handelt, wie das bei solchen Diskussionen in einem Forum Gang und Gäbe ist !


Idon schrieb:
RDG erlaubt Rechtsberatung auch unter z. B. Nachbarn. Das ist gerade in der heutigen Zeit natürlich eine erhebliche Öffnungsmöglichkeit. Gleichwohl sollte man diese nicht dadurch überstrapazieren, dass man darunter auch (sehr große und öffentliche) Foren umfasst.

Nun, das oben erwähnte Urteil des OLG Düsseldorf bezieht sich ausdrücklich auf Internetforen und dadurch sind rechtliche Ratschläge unter Teilnehmern hier abgedeckt - und das OLG-Urteil wurde durch das RDG auch in keiner Weise eingeschränkt.

Wie gesagt, hier verwechseln wohl viele berufsmässige Rechtsberatung durch einschlägige Juristen mit rechtlichen Ratschlägen unter Laien.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Idon
Klar gab es eine gewisse Öffnung. Das ändert nichts dran, dass Forenteilnehmer seltenst Bekannte sein werden bzw. sonstig durch das Gesetz abgedeckt sind oder ein Gericht beweisen müsste, dass dem nicht so ist.[/QUOTE]

Wie gesagt, die Einschränkung auf "Bekannte" ist für Internetforen durch das OLG-Urteil negiert und es gibt auch überhaupt keine Legaldefinition für "Bekanntsein"; allein wenn ich mich in einem Internetforum mit jemandem anderen unterhalte, ist der schon ein Internet-Bekannter von mir !

Mustis schrieb:
Hier wurde keine Urteile benannt oder verlinkt...

Sollte ja kein Problem sein, selbst danach zu googeln, wenn Du den genauen Urteilstext sehen willst !
 
Zuletzt bearbeitet:
Schön das du das so siehst, ist aber keine Rechtsgrundlage und egal wie oft du es ansprichst, wie heißt den nun dieses ominöse Urteil?
 
Hör doch bitte auf mir Worte in den Mund zu legen. Natürlich spielt es eine Rolle ob er sich beraten fühlt, wenn es um den Schutz der Rechtssuchenden geht. es ging in dem Zusammenhang doch nicht darum, ob einer hier für haftbar gemacht werden kann. und nur dafür ist relevant, ob Rechtsberatung vorliegt oder nicht.

@de la Cruz
Also wieder mal nur Geschwafel... Wer seine Quellen nicht zeigen will, weiß schon warum. Ich kann mir durchaus denke, welches Urteil du hier meinst, nur deckt es schlicht nicht das ab, was du hier weismachen willst. Überdies hat das OLG kein Urteil gefällt, sondern einen Beschluss (nämlich die Ablehnung der Berufung). Das Urteil selbst hat das LG Düsseldorf getroffen. Soviel zu deinem "Fachwissen".
 
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Mustis schrieb:
Hör doch bitte auf mir Worte in den Mund zu legen. Natürlich spielt es eine Rolle ob er sich beraten fühlt, wenn es um den Schutz der Rechtssuchenden geht. es ging in dem Zusammenhang doch nicht darum, ob einer hier für haftbar gemacht werden kann. und nur dafür ist relevant, ob Rechtsberatung vorliegt oder nicht.

Wegen Gefühlen wird niemand verurteilt ! Es wird immer lachhafter, was Du da schreibst ! Und außerdem verwechselst Du weiter einen Meinungsaustausch zu rechtlichen Fragen unter Forumsteilnehmern mit einer Rechtsberatung im Sinne des RGB.



Mustis schrieb:
@de la Cruz
... Wer seine Quellen nicht zeigen will, weiß schon warum. Ich kann mir durchaus denke, welches Urteil du hier meinst, nur deckt es schlicht nicht das ab, was du hier weismachen willst. Überdies hat das OLG kein Urteil gefällt, sondern einen Beschluss (nämlich die Ablehnung der Berufung). Das Urteil selbst hat das LG Düsseldorf getroffen. Soviel zu deinem "Fachwissen".

Siehste, Du bläst nur heiße Luft aus ! Kennst das Urteil, aber versuchst dagegen mit der Postulat Stellung zu nehmen, dass es Dir die Quelle von mir nicht dezidiert bekannt gegeben worden sei ! Dir geht es gar nicht um den Sachverhalt, sondern darum mir irgendwie und auf welche Weise es so aussehen zu lassen, als hätte ich Unrecht !

Genauso ist es mit Deinem Hinweis, dass das OLG nur Berufungsinstanz war ! Was soll denn dieser Schwachsinn ! Gültigkeit hat imme die letzte Instanz !
 
1 Absatz. nix verstanden... Es geht hier nicht um Verurteilung oder einen Straftatbestand. Das ist doch nicht so schwer zu verstehen?

2. Absatz Heiße Luft ist deine freie Interpretation. In dem Urteil ging es um allgemein gefasste Rechtsdarstellung zum publizistischen Zwecke und nichts anderem! Wo du genau du deine Interpretation herausziehst kann ich nicht beurteilen, deswegen solltest du deine Quelle angeben. Man kann nicht über ein Thema diskutieren, wenn der eine lieber nebulös diffus bleibt statt Tacheles zu reden. Braucht man auch nicht, wenn man konkrete Argumente hat. Hast du offensichtlich nicht. Du berufst dich auf einen Beschluss, nennst es Urteil (mag für dich irrelevant sein, sollte aber auch in einer Diskussion ordentlich benannt sein, einfach weil es etwas anderes und nicht das selbe ist, grade in der Juristerei sind Details alles.), gibst nicht an aus welchem Teil du deinen Schluss ziehst erwartest aber das andere dir in deinen Aussagen glauben schenken. Unseriös, ganz einfach. und deswegen ist jetzt Schluss, auf einer derartig dilettantischen Basis diskutier ich nicht.
 
Mustis schrieb:
.... nix verstanden... Es geht hier nicht um Verurteilung oder einen Straftatbestand. Das ist doch nicht so schwer zu verstehen?

Ha ha ha ! Nur Du verstehst nix: Auch in einem Zivilprozess wird man verurteilt ! Steht dann auch groß darüber: "Urteil/Endurteil im Namen des Volkes" .... "Der Beklagte wird verurteilt ...." !


Mustis schrieb:
Du berufst dich auf einen Beschluss, nennst es Urteil (mag für dich irrelevant sein, sollte aber auch in einer Diskussion ordentlich benannt sein, einfach weil es etwas anderes und nicht das selbe ist, grade in der Juristerei sind Details alles.)

Jooo ... aber jedes Urteil kommt dadurch zustande, dass ein Gericht einen entsprechenden "Beschluss fasst" !

Nur eines ist sicher: Du bist bestimmt kein Jurist, nach dem, wie Du dich zu gerichtlichen Formalitäten als totaler Ignorant hier ausweist !
 
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