Hayda Ministral
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brainDotExe schrieb:Die TAL ist ursprünglich für den entbündelten Zugang reguliert.
Es war ursprünglich alles reguliert was Telekom als marktbeherschendes Unternehmen besaß. Auch der Glasfaserzugang, weswegen ja 2006 die lieben Mitbewerber auch gejubelt haben als Telekom sich endlich entschloß für Milliardenbeträge FTTH zu schaffen dass sie ihnen dann für 'n Appel und 'n Ei weiter vermieten musste. Die TAL war natürlich der Bereich wo das noch am ehesten offensichtlich als sinnvoll erschien, aber betroffen war wie gesagt jeder Zugang zum Kunden.
Nun gehts bei Vectoring des Mitbewerbers aber zwar um Telekoms TAL, aber den alleinigen Zugriff des Mitbewerbers auf die TAL. Und der alleinige Zugang des Wettbewerbers zu einer TAL wiederum war vorher dort wo er bestand nie ein Problem.
Deshalb meine Verwunderung über die getroffene Entscheidung. Bitte diese Verwunderung nicht mit einem Widerspruch verwechseln, die lieben Mitbewerber mindestens da wo sie ein Quasi-Monopol haben in die Pflicht zum Bitstrom zu nehmen halte ich für eine gute Sache.