Intel Sicherheitsprobleme - rechtliche Implikationen?

DaishoCB

Lieutenant
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Nun sind ja schon wieder Intel-Sicherheitsluecken wie Sand am Meer vorhanden. Nach meinem Verstaendnis lassen sich diese alle durch MicroCode updates beheben und es bedarf keiner BIOS updates wie zu Zeiten von Specter.

Meine Frage, hat man hier als Kunde noch Ansprueche? Zaehlt ein MicroCode update als Nachbesserung? Wie sieht es mit der verminderten Leistung aus?

Die Fruehrung des Nachweises ist ja recht simple, da der Fehler ja im ChipDesign liegt und hinreichend dokumentiert ist.

Was sagt das fachkundige Publikum?
 
Das fachkundige Publikum in Form meiner Person sagt: Du hast nur Gewährleistungsansprüche auf zugesicherte Eigenschaften und alle Deine aufgeführten Mängel (=Sicherheitslücken) zählen nicht zu den zugesicherten Eigenschaften.
Zugesicherte Eigenschaften sind zum Beispiel Taktrate, Speicherdurchsatz usw. und die sind trotz updates alle noch oberhalb der beworbenen Leistungswerte.
 
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Zudem ist dir keinerlei Schaden entstanden und somit kann auch kein Schadenersatz geltend gemacht werden. Bevor das die nächste Frage wird...

Die Frage ist auch, inwieweit das für dich, als AMD Ryzen Benutzer, relevant ist.
 
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Das ist eben der Punkt, weil der 434.1.2 sagt
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1.
wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2.
wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Ich erwarte das eine CPU keine Sicherheitsluecken hat welche z.B. dazu fuehren kann das Passwoerter etc. ausgelesen werden koennen. und durch das ich nun diese MicroCode updates fahren "muss" entgeht mir Leistung, was besonders bei Spielen halt problematisch ist.

Es trifft auf mich zu weil mein Laptop eine Intel CPU hat :-)
 
Wo entgeht dir Leistung nachweisbar? Welcher Schaden entsteht dir dadurch nachweisbar? Ist die FPS Zahl in spielen vereinbarte Beschaffenheit der CPU, die dir Intel zusichert? Kannst du Spiele damit nicht mehr spielen oder irgendeine sonstige Software nicht mehr nutzen?

Ich mein, du musst uns nicht glauben und kannst gerne einen Anwalt konsultieren.
 
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Da es auch kein Preisabschlag auf die CPUs gibt wegen der Sicherheitslücke hast du noch nicht einmal einen finanziell nachweisbaren Schaden.

Anders bspw. Dieselfahrzeuge ... die sind ja zusätzlich durch die Fahrverbote im Preis gefallen.
 
Ich könnte mir schon vorstellen, dass man hier Mängel haben kann.

Die Rechtsfolgen sind aber für den Laien nicht vorteilhaft.
 
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Ich lege mal dar wie ich es verstehe und Ihr sagt mir dann wo Ihr glaub das mein Denkfehler liegt :D

1) Intel bewirbt seine CPUs unter anderem mit Benchmarks und sagt das man mit CPU(System) X eine gewisse Anzahl an Punkten haben kann (und zeigt dadurch z.B. warum Intel besser ist als AMD weil die 'weniger' haben) die nennen das Leistung / Performance
2) Es ist also nur billig, dass ich die Beschaffenheit einer Ware von Intel ebenfalls an Leistung / Performance (gemessen z.B. in FPS oder Punkten in einem Benchmark) festmache
3) Nun wurde diese Leistung (Punkte im Benchmark/ FPS) gemindert ... ergo sehe ich hier einen Mangel.

Wie gesagt, vielleicht verstehe ich das auch falsch, aber so sehe ich als Kunde es, welcher immer artig die Benchmark balken von Intel vorgesetzt bekommt. Die machen das ja sogar in der News... artig Balken fuer versch. Szenarien und um wieviel die Leistung einbricht ...
 
Genau daher war ja meine Frage nach dem "die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."
 
Welcher Hersteller sichert denn die von Dir gewünschten Werte bei seinen Produkten zu, was zu einer allgemeinen Erwartungshaltung führen könnte/würde, sofern diese Hersteller zusammen einen Marktanteil deutlich größer 50% haben sollten?

Außerdem mischst Du in Deiner Argumentation nachlassende Performancewerte mit Sicherheitsbedenken.
Wer zwingt Dich denn, die Updates zu installieren, die angeblich die Leistung messbar ausbremsen?
Sind die Leistungseinbußen auf Hardware- oder Softwareanpassungen Dritter zurück zu führen?
 
Ein Hersteller muss sich seine Werbung zurechnen lassen.

Gleichwohl ist Ansprechpartner hier der Verkäufer, nicht der Hersteller.
 
Eine Minderung reicht doch als vorteilhafte Rechtsfolge.
Wobei eher kein Sachmangel vorliegt.
 
Sehe das wie Idon. Sachmangel kann das trotzdem sein. Gewährleistetes Produkt ist ein fehlerfreies entsprechendes leistungsstarkes Produkt. Wo noch (Mess)Toleranz greift und ab wann der Sachmangel beginnt, ist eine andere Frage.
Aber ein unsicheres Produkt muss man nicht dulden und auch kein wesentlich langsameres. D.h. nicht 1, 2 oder vielleicht 5% langsamer, aber zb bei 10% würde ich vermutlich schon deutlich eher beim Sachmangel sein, insbesondere wenn dieser durch eigenes Verschulden des Herstellers verursacht wurde.
Ich muss auch kein Auto fahren, dass unsicher ist, weil das Rad eiert aber dennoch fährt. Und wenn der Hersteller 5l Verbrauch angibt, dann liegt noch kein Sachmangel vor, wenn ich 5,1 l verbrauche, wenn es aber 8l sind, dann sieht das schon anders aus, auch wenn das Auto sonst Tipptopp ist. Die Rechtsprechung geht bei einem Auto sogar schon bei einem Mehrverbrauch von 10,35% von einem Sachmangel aus.
https://www.haufe.de/recht/weitere-...rte-eines-kfz-eins-sachmangel_210_169496.html

Dennoch macht eine Klage meines Erachtens nur im konkreten Einzelfall Sinn.
 
Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit negativ abweicht.

die Ist-Beschaffenheit ist: das ding hat Sicherheitslücken.

die frage ist also, wie es um die soll-beschaffenheit bestellt ist. dabei ist grundsätzlich zunächst maßgeblich, was der käufer mit dem verkäufer vereinbart hat. über sicherheitslücken wird beim kauf einer cpu / eines pc's wohl üblicherweise nichts vereinbart., § 434 I S. 1 BGB

weiter ist die sache frei von sahmängeln, wenn sie sich für die nach dem vertrag vorausgesetzte verwendung eignet, § 434 I S. 2 Nr. 1 BGB. auch diese wird bei so einem kaufvertrag wohl idr nicht vereinbart.

also bleibt die sache frei von sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche verwendung eignet und eine beschaffenheit aufweist, die bei sachen der gleichen art üblich ist und die der käufer nach art der sache erwarten kann, § 434 I S. 2 Nr. 2 BGB.

die gewöhnliche verwendung einer CPU ist wohl, dass sie rechenaufgaben richtig ausführt und ausgibt. das tut sie ja. auch in der geschwindigkeit, die in den werbe-benchmarks vorgegeben wird: denn das nachträgliche aufspielen eines microcode-updates ändert ja ebenso wenig an der beschaffenheit der cpu bei gefahrübergang, wie eine nachträgliche veränderung des programmcodes eines betriebssystems durch dritte, auch wenn diese darauf abzielt, die in frage stehenden sicherheitslücken zu schließen.
man könnte noch da einhaken, ob eine solche lücke bei sachen der gleichen art üblich ist. da stellt sich schon das erste problem, was ist unter "gleicher Art" zu verstehen. Jede CPU? Jede X86-CPU? Jede Intel-CPU? Jede Sockel 1151 CPU? Jeder Core i7 9900k? ich habe grade keinen kommentar hier, jedenfalls kann man die leiter hier problemlos mal bis zur sprosse "jede sockel 1151 cpu mit HT" hochklettern: jede 1151 cpu (jedenfalls mit HT) hat diese lücke. also ist die lücke bei sachen der gleichen art üblich.
Aber selbst wenn man "nur" auf "jede cpu" abstellt: Die freiheit von sicherheitslücken generell ist für microelektronische bauteile sicherlich keine beschaffenheit, die üblich ist und vom käufer erwartet werden kann.


und bevor noch jemand das produkhaftungsgesetz auspackt:
"§ 1
(1) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist. "
Ergänzung ()

DaishoCB schrieb:
3) Nun wurde diese Leistung (Punkte im Benchmark/ FPS) gemindert ... ergo sehe ich hier einen Mangel.

maßgeblicher zeitpunkt für das vorliegen eines sachmangels ist der gefahrübergang.
wenn du nachträglich ein microcode-update aufspielst, das zwar die sicherheitslücke behebt, aber leider auch die rechenleistung ausbremst, dann ändert das nichts an der beschaffenheit der cpu zum zeitpunkt des gefahrübergangs. zumal das ja auch "freiwillig" geschieht.

wenn die cpu langsamer wird, weil etwa microsoft seinen windows-kernel angepasst hat, dann ist das etwas, das ohnehin nicht relevant sein kann für die frage, ob ein sachmangel vorliegt.
denn selbst wenn man die werbeaussage "benchmarkergebnis XY unter windows 10" gem. § 433 I S. 3 BGB zur beschaffenheit der sache zählt, ist doch klar, dass sie sich nur auf die zu diesem zeitpunkt vorliegende windows-version beziehen kann. und diese version enthält eben nicht das sicherheits-update, das die cpu ausbremst. ;)



alles nur meine laienmeinung.
 
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Idon schrieb:
Ein Hersteller muss sich seine Werbung zurechnen lassen.

Gleichwohl ist Ansprechpartner hier der Verkäufer, nicht der Hersteller.
Welcher namhafte Händler hat denn jemals mit einer perfekten und unknackbaren Intel-CPU geworben?
Mir fällt da keiner ein, habe aber auch ganz sicher nicht den Marktüberblick?

Ist es denn nicht eher so, dass rein erfahrungs- und statistikgemäß Jeder davon ausgehen muss, dass es kein solches Produkt gibt?
Kommuniziert z. Bsp. M§ nicht ehrlich offen, dass sie nicht in der Lage sind, solche Produkte anzubieten?
 
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Das war eine allgemeine Aussage. Ich subsumiere hier, im Gegensatz zu anderen, nicht - wenngleich ich wohl zu einem anderen Ergebnis käme.
 
Von der Fragestellung ausgehend stelle ich fest, würde es eine „wie auch immer formulierte“ Haftung für Hardware und Softwarehersteller geben wäre mutmaßlich die Qualität der Produkte besser.
Intel allein steht hier zwar in der Kritik, allerdings lässt sich die Problematik in großen Teilen auch auf andere elektronische Produkte übertragen. Meiner Meinung nach wird viel zu viel Hardware und Software ausgeliefert, die dann irgendwie „von selbst“ beim Kunden reifen soll. Oder auch nicht, letztlich hängt jeder Nutzer vom „good will“ des Herstellers ab. Garantierter Softwaresupport von mindestens x-Jahren wäre ein guter Anfang.
 
Wie in vielen Bereichen liegt das Problem schlicht darin, dass die meisten Kunden weder ihre Rechte kennen, noch diese wahrnehmen.

Das hat nichts damit zu tun, dass alles ordnungsgemäß abläuft. Wirklich nicht.
 
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Weder Intel noch Händler werben doch mit Geschwindigkeiten?
 
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