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Ich habe ein Gewerbe. Aber eben in Berlin und nicht in Brandenburg. Denke das kann ich dafür schlecht nutzen, das war ja Szenario 2 in meinem Anfangspost.
Ich denke, das Nutzungsprofil von Gewerbekunden ist ein anderes.
Wenn die als Bedingung einen Handelsregister oder Gewerbeschein haben wollen, sieht es schlecht aus.
Nein, wird er nicht:
§263 StGB
"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß ...."
Es ist gängige Praxis, dass z.B. der Arbeitgeber dem Mitarbeiter einen Internetanschluss zu Hause stellen kann.
Dann ist der Arbeitgeber Anschlussinhaber mit Rechnungsadresse auf seinen Sitz und die Anschlussadresse ist aber die private Adresse des Mitarbeiters.