Internetausfall wegen Baustelle, Rechte?

Zorro-Z

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Hallo,
nach langem lesen, will ich auch mal was posten ;).
Aus Interesse würde ich gerne folgendes wissen wollen. Weiß jemand wie es sich verhält wenn z.b. vor der Tür eine Baustelle entsteht und daraufhin in der eignen Wohnung das Telefon und Internet ausfällt?

Baustelle bezieht sich auf den Ausbau des Netzes eines anderen Provider.
Eigner Provider stellt eine Störung im Netzwerk fest (überspannte Kupferleitung) und muss einen Techniker rausschicken.

Hat man hier das Recht auf umgehende Störungsbeseitung des anderen Provider? Das ganze ist deshalb ärgerlich weil sich der Fall übers Wochenende zieht.

Ich perönlich vermute mal stark, nein. Aber da ich es nicht weiß Frage ich hier mal nach.

Und eine weitere Frage hätte ich. Angenommen man hat DSL 16000 bekommt aber nur etwa 8000 bis 10000 rein. Hat man hier irgendein Recht? Ich weiß das die Betreiber meist mit "bis zu werben", trotzdem Frage ich mich gibts da irgendwas Richtlerich Entscheidungen wenn die Leitung fast 50% des vereinbarten nicht erfüllt?
Und wie kann man sich am besten davor Schützen, das man nach Vertragsabschluss keine böse Überraschung bekommt?

Ich hoffe es weiß jemand bescheid ob aus eigner Erfahrung oder eben weil er sich mit der Thematik gut auskennt.

Gruß Zorro-Z
 
Da deine beiden Punkte sehr häufig vorkommen hat jeder Provider sich dagegen 100% rechtlich abgesichert.

Und für Schadensersatz für die defekte Leitung musst du auch erst mal geldwerte Verluste NACHWEISEN können.
 
1. Nein, nur als Firmenkunde hats du ein Anrecht auf 24H Entstörung wenns im Vertrag steht. als Privater 7 Tage (oft)

2. Nein bis zu 16mbit ist immer nur bis zu ..... von 6mbit bis 16mbit ist alles legitim.
 
Telefonleitungen gerade bei mehrer Leuten z.B. wenn eine ganze Straße betroffen wäre werden extrem schnell behoben.

Und eine weitere Frage hätte ich. Angenommen man hat DSL 16000 bekommt aber nur etwa 8000 bis 10000 rein. Hat man hier irgendein Recht?
Nein du hast bis zu 16.000 wie viel dir zusteht steht in den AGB's deines Anbieters.
 
Und wie kann man sich am besten davor Schützen, das man nach Vertragsabschluss keine böse Überraschung bekommt?

Bspw. bei den Nachbarn schauen wieviel diese Tatsächlich bekommen ;)
 
zu 2. gabs da nicht mal ein Urteil, in dem gesagt wuede da bei einer zu hohen differernz ( meine waren soagar 50%), der provider arglistige täuschung des kunden unterstellt wurde?

da dieser sehr genau weiß was über die leitung geht und er nicht einfach viel mehr verkaufen darf, obwohl es nie gelifert werden kann.
 
zu Punkt 1: dachte ich mir. Naja kann das Unternehmen eben machen was es will, bist als Kunde/Verbraucher der Blöde. Schade.

zu Punkt 2: ja das mit der Klausel bis zu ist mir bekannt. Aber eben was bereits Hirschwolf sagt, gabs da nicht mal ein Urteil. Kann ja nicht sein das der Provider mit 16000 wirbt und dir am Ende nur 6000. Ich mein auch das da mal ein Urteil es gab, leider finde ich nichts, daher meine Frage ob da nicht wer es genauer weiß. Ich meine in dem Urteil hieß es dann das der Kunde eben ein anrecht hat den Betrag zu kürzen oder gar auf den günstigeren Tarif umzuspringen ohne Nachteile.
 
zu 1) bei Business-Tarifen hast du da sicher bessere Chancen... du wirst da aber wohl beweisen müssen, dass du deshalb finaziellen Schaden hattest, bei privaten Anschlüssen dürfte da nichts drin sein.

Hirschwolf schrieb:
zu 2. gabs da nicht mal ein Urteil, in dem gesagt wuede da bei einer zu hohen differernz ( meine waren soagar 50%), der provider arglistige täuschung des kunden unterstellt wurde?

da dieser sehr genau weiß was über die leitung geht und er nicht einfach viel mehr verkaufen darf, obwohl es nie gelifert werden kann.

Da steht überall "bis zu", von daher ist es keine arglistige Täuschung....
 
Auch wenn mir die Klausel so bekannt ist, ist meine Meinung darf diese nicht vollkommend zum frei Fahrtschein werden. Für mich persönlich auch wenn diese wohl nicht im Einklang zum Gesetz sein wird, ist das Betrug, denn es ist dem Provider möglich mir zu sagen welche Leistung ich beziehen kann.

Ich kaufe ja auch nicht im Supermarkt Nudeln mit der Aufschrift bis zu 500g ;).
Aber halt nur meine Meinung.
 
dann musst du eben im Vorfeld nachfragen...


auf Internet hat man kein Grundrecht,
auf Strom schon.

dennoch wird der Strom bei Bauarbeiten immer wieder abgestellt und es ist legitim.
dann wird es wohl auch legitim sein, denn das Internet mal fehlt!
 
Zorro-Z schrieb:
Auch wenn mir die Klausel so bekannt ist, ist meine Meinung darf diese nicht vollkommend zum frei Fahrtschein werden. Für mich persönlich auch wenn diese wohl nicht im Einklang zum Gesetz sein wird, ist das Betrug, denn es ist dem Provider möglich mir zu sagen welche Leistung ich beziehen kann.

Wenn du im Vorfeld nachfragst, wird er es dir sicher mitteilen. Dazu musst du es aber messen lassen.
Und bei der Telekom ist die Auskunft genau.

Zorro-Z schrieb:
Ich kaufe ja auch nicht im Supermarkt Nudeln mit der Aufschrift bis zu 500g ;).
Aber halt nur meine Meinung.

Du kaufst an der Tankstelle aber auch kein Benzin mit der Aufschrift: "1 Liter reicht für 10 km".
Die machen auch keine Angaben, weil es abhängig vom Auto ist.
 
auf Internet hat man kein Grundrecht

stimmt nicht so ganz. Die Eu sieht das etwas anders.


supastar schrieb:
Du kaufst an der Tankstelle aber auch kein Benzin mit der Aufschrift: "1 Liter reicht für 10 km".
Die machen auch keine Angaben, weil es abhängig vom Auto ist.

der Vergleich hinkt. Wenn ich 1 Liter kaufe dann krieg ich auch 1 Liter. Du hättest insofern Recht wenn ich eine 1 Mbit Leitung habe, es nicht gewährleistet werden kann vom Provider das ich mit der mir vollen Geschwindigkeit überall runterladen kann. Aber nicht dein Beispiel, das passt überhaupt nicht zusammen.
 
Agbs lesen, da steht bestimmt nicht drin, dass du Anrecht auf 100% Netzabdeckung im Jahr hast, bei der Telekom sind es 97%, was in etwas 14 Tagen Ausfall entspricht und danach darfst du die Rechnung für die Ausfalltage kürzen.

Zu der bis zu X Sache, wenn die Provider damit nicht auf der sicheren Seite wären, hätte bestimmt schon jemand geklagt und gewonnen. Ich finde die Regelung auch nicht so prickelnd, aber jedes Mal wieder die gleiche Frage zu stellen nervt schon
 
Mir ist bewusst wo sowas steht, dennoch hab ich es hinterfragt ob es etwas nicht gibt was ich nicht vielleicht kenne. Vielleicht gibts künftige Änderungen von den ich nichts weiß.

aber jedes Mal wieder die gleiche Frage zu stellen nervt schon

bei so einem großen Forum wird das nicht untypisches sein wenn sich ein Thema wiederholt. Meist reicht es sich die Überschrift oder den ersten Post durchzulesen um zu Entscheiden lese ich weiter und beteilige mich dran oder eben nicht, damit erspart man sich das "es nervt".
 
Zorro-Z schrieb:
bei so einem großen Forum wird das nicht untypisches sein wenn sich ein Thema wiederholt. Meist reicht es sich die Überschrift oder den ersten Post durchzulesen um zu Entscheiden lese ich weiter und beteilige mich dran oder eben nicht, damit erspart man sich das "es nervt".

Hmm gerade bei einem so großen Forum sollte dann die Suche helfen, bevor man wieder und wieder die gleiche Frage stellt.

und AGB Änderungen würden dir schriftlich mitgeteilt werden :D
 
@methadron
Wenn du mir schon so unterstellst das ich die Suche nicht benutzt habe, zeig mir bitte ein Theard der die Frage so wie ich diese Gestellt habe beinhaltet?
Klugsch... kann jeder.

und AGB Änderungen würden dir schriftlich mitgeteilt werden :D
okay sagt alles aus, Troll unterwegs.
Da bist du bei Legaue of Legends im Forum deutlich besser aufgehoben.
 
Bei der Telekom hast du 24h Entstörungsgarantie, gegen Aufpreis sind 8h möglich.
Ja, auch als Privatkunde.
 
Zorro-Z schrieb:
Wenn ich 1 Liter kaufe dann krieg ich auch 1 Liter.
Nein. Du bekommst 1 Liter unter den gegebenen Temperaturbedingungen, während die Eichung der Tankanlage ggf. sich auf einen anderen Temperaturwert bezieht. Somit ist dein Tank im Sommer z.B. schneller voll (kalter Kraftstoff aus dem Erdtank -> warmer Tank -> Ausdehnung anyone?)

Von daher passt der Vergleich, denn du bekommst 1 Liter bei den gestellten Bedingungen. Weichen deine persönlichen Umstände von den gestellten ab, bekommst du eben weniger - oder mehr ;)

Und können wir bitte jetzt mal aufhören über Dinge zu jammern, die seit Jahrzehnten ausdiskutiert sind? Wenn du die 16000er nicht bezahlen willst, weil du eh "nur" 8000 bekommst, hol dir einen 6000er-Anschluss. Der ist billiger und du hast deine Leistung sicher(er).

Oder besser noch: Zurück zu 14400 baud. Dann muss man sich hier dieses sinnlose Zeug nicht antun -.-
 
ich verstehe nicht, warum der TE nun unsachlich wird.
Es ist alles genau hier http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/39457.pdf zu finden.
Entstörfrist: 24h, wenn die Störung vor Freitag 20:00 gemeldet wurde innherhalb von 24h, Freitags nach 20:00 Frist ab Montag 00:00.
Breitbandkorridor bei 16000er Leitung: 6304kb/s - 16000 kb/s.
Mittlere Verfügbarkeit 97% im Jahr.
Sollte der Provider nicht die Telekom sein, werden ähnliche Werte auch in den AGBs des Providers stehen.

Ich hoffe es weiß jemand bescheid ob aus eigner Erfahrung oder eben weil er sich mit der Thematik gut auskennt.
Hast du doch von mir bekommen, ich habe drei Jahre im Telefonsupport der Telekom gearbeitet, aber meine Hilfe war nicht richtig?

Du hast vor Vertragsabschluss so gut wie keine Möglichkeit genau gesagt zu bekommen, was bei dir ankommt, es sei denn der Vormieter war bei dem gleichen Provider.
Die DSL Geschwindigkeit errechnet sich anhand der Leitungslänge je weiter du vom DSLAM entfernt bist, um so langsamer wird die Leitung. Da aber kein Provider die Kosten eingeht, jede Leitungslänge im Vorfeld zu errechnen, gibt es eben die "bis zu" Angabe
 
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