Hallo,
nach langem lesen, will ich auch mal was posten
.
Aus Interesse würde ich gerne folgendes wissen wollen. Weiß jemand wie es sich verhält wenn z.b. vor der Tür eine Baustelle entsteht und daraufhin in der eignen Wohnung das Telefon und Internet ausfällt?
Baustelle bezieht sich auf den Ausbau des Netzes eines anderen Provider.
Eigner Provider stellt eine Störung im Netzwerk fest (überspannte Kupferleitung) und muss einen Techniker rausschicken.
Hat man hier das Recht auf umgehende Störungsbeseitung des anderen Provider? Das ganze ist deshalb ärgerlich weil sich der Fall übers Wochenende zieht.
Ich perönlich vermute mal stark, nein. Aber da ich es nicht weiß Frage ich hier mal nach.
Und eine weitere Frage hätte ich. Angenommen man hat DSL 16000 bekommt aber nur etwa 8000 bis 10000 rein. Hat man hier irgendein Recht? Ich weiß das die Betreiber meist mit "bis zu werben", trotzdem Frage ich mich gibts da irgendwas Richtlerich Entscheidungen wenn die Leitung fast 50% des vereinbarten nicht erfüllt?
Und wie kann man sich am besten davor Schützen, das man nach Vertragsabschluss keine böse Überraschung bekommt?
Ich hoffe es weiß jemand bescheid ob aus eigner Erfahrung oder eben weil er sich mit der Thematik gut auskennt.
Gruß Zorro-Z
nach langem lesen, will ich auch mal was posten

Aus Interesse würde ich gerne folgendes wissen wollen. Weiß jemand wie es sich verhält wenn z.b. vor der Tür eine Baustelle entsteht und daraufhin in der eignen Wohnung das Telefon und Internet ausfällt?
Baustelle bezieht sich auf den Ausbau des Netzes eines anderen Provider.
Eigner Provider stellt eine Störung im Netzwerk fest (überspannte Kupferleitung) und muss einen Techniker rausschicken.
Hat man hier das Recht auf umgehende Störungsbeseitung des anderen Provider? Das ganze ist deshalb ärgerlich weil sich der Fall übers Wochenende zieht.
Ich perönlich vermute mal stark, nein. Aber da ich es nicht weiß Frage ich hier mal nach.
Und eine weitere Frage hätte ich. Angenommen man hat DSL 16000 bekommt aber nur etwa 8000 bis 10000 rein. Hat man hier irgendein Recht? Ich weiß das die Betreiber meist mit "bis zu werben", trotzdem Frage ich mich gibts da irgendwas Richtlerich Entscheidungen wenn die Leitung fast 50% des vereinbarten nicht erfüllt?
Und wie kann man sich am besten davor Schützen, das man nach Vertragsabschluss keine böse Überraschung bekommt?
Ich hoffe es weiß jemand bescheid ob aus eigner Erfahrung oder eben weil er sich mit der Thematik gut auskennt.
Gruß Zorro-Z