Internetradio- rein rechtlich gesehen

Du mußt die Verwertungsrechte an den Stücken erwerben, was i.d.R. durch die Abgaben an die Verwertungsgesellschaft (GEMA) abgegolten wird. Hast du keine Verwertungsrechte an den Stücken, begehst du eine Urheberrechtsverletzung.

greetings, Keita
 
theoretisch muss der Anbieter, dass mit dir absprechen - rechtlich trifft den Anbieter die Schuld, nicht den DJ
(alle Angaben ohne Gewähr)
 
Zuletzt bearbeitet:
So würde ich das eigentlich auch sagen ;) aber ich lass da besser die Finger davon !
 
http://www.streammusik.de/infos/senden/gema_gvl.htm schrieb:
Jeder der Musik von CD oder mp3 in das Web streamt, muß Gebühren für die Musikrechte an die zuständigen Gesellschaften zahlen. Gerade in Deutschland sind hier wiederum empfindliche Gebühren angesetzt. Das im letzten Jahr die GVL die Kosten und Auflagen weiter verschärfte, machte es für viele Streamradios nicht leichter den Sendebetrieb aufrecht zu halten.

Als zukünftiger Betreiber eines Webradios sollte man wissen, das Gebührenpflicht bei zwei Gesellschaften besteht, deren Sinn und Verwendung der erzielten Einnahmen nur schwehr zu verstehen ist.

Der Betreiber muss also doppelt, an die GVL und GEMA nicht gerade geringe Gebühren entrichten.
 
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