Internetseiten, Avatare, Links, Impressumspflicht und vieles mehr

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Onkelhitman

Gast
Ich schreibe dies nun nicht in rechtliches weil es ansich nur private Webseiten betrifft. Auch hier ist leider das Problem mit dem Wort "privat".

Ich habe so einige Fragen zu dem Thema, leider werden diese im Internet sehr schwammig in hitzigen Diskussionen ausgefechtet und bringen einen nicht weiter. Daher habe ich diesen Thread aufgemacht, um hier ein wenig zu sammeln und nachher eine kurze Zusammenfassung zu schaffen.

Folgende Fragen stellen sich mir:
Wir gehen immer von Mister Y aus, dieses hier sind Fallbeispiele.

1. Mister Y betreibt eine Internetseite. Diese ist für ihn und seine Freunde, seine Verwandten, später vielleicht für eine Spiele-Gemeinschaft. Er betreibt deswegen eine Internetseite mit einem Forum, einem Gästebuch und einen Chat. Muss er ein Impressum haben?

2. Mister Y betreibt eine Internetseite und benutzt Links zu Bspws. Youtube. Ist er verpflichtet jeglichen Link jederzeit auf Veränderung oder rechtliche Bedenken anzusehen? Dabei ist gemeint, dass das hochgeladene Video nachträglich vom Urheber entfernt wird. Der Link existiert ja weiterhin. Kann Mister Y in Folge der Mitstörerhaftung belangt werden? Oder passiert dies erst, wenn er vom Rechteinhaber dazu aufgefordert wird den Link zu entfernen und dies verweigert?

3. Mister Y betreibt eine Internetseite und setzt einen Link zu einer beliebigen Webseite. Nach 2 Jahren wechselt diese Webseite den Besitzer und nun werden dort Inhalte bereitgestellt, welche als illegal oder Verfassungsschutzmäßig (extrembeispiel!) eingestuft werden. Mister Y merkt davon erst einmal nichts. Kann er deswegen zur Verantwortung gezogen werden?

4. Mister Y betreibt eine Internetseite. Dort treten oben genannte Fälle auf, jedoch stellt nicht er die Links zur Verfügung, sondern ein Forenmitglied hat sie gepostet. Kann er für diese Links immer noch zur Verantwortung gezogen werden?

5. Mister Y ... Er möchte einen Avatar benutzen. Dazu nimmt er seine Lieblingsserie aus dem Fernsehen und schneidet ein Foto einer fiktiven Fernsehserie aus, ändert die Größe auf 100x100 Pixeln und setzt dieses als Avatar ein. Darf er das? Dürfen die Forumsmitglieder seiner Seite dies und wie soll er kontrollieren, ob sie rechtlich unbedenklich sind und keinerlei Verstoß beinhalten?

Das war es erst einmal was mir da so einfällt zum Thema. Ich denke mal das ist nicht uninteressant für Leute, die eine Webseite betreiben. Vielleicht könnte auch CB aus ihrer Sicht schreiben was es schon so für Fälle gibt, obwohl natürlich weder Namen fallen müssen, noch direkt rechtliche Fragen beantwortet werden. Sondern nur sachlich was passiert ist und wie dieses Problem gelöst werden konnte. Natürlich hört sich das alles ein wenig überzogen an. Leider ist es so, dass man für jeden Furz einen über die Rübe bekommt, weswegen es vielleicht doch interessant wäre, was erlaubt ist, und was evtl. in einer Grauzone existiert.

Gruß
Onkelhitman
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi!
Das sind alles gute und vor allem wichtige Fragen wenn man eine Webseite machen möchte.
Leider bin ich kein Experte, aber ich habe einen Link der dir eventuell helfen könnte.

http://www.e-recht24.de/

LG
 
also wie ich das sehe braucht eine website kein impressum (aber kostet ja nicht viel zeit da noch ne kontaktmail drunter zumachen).
zu Punkt 4 da ist Mister Y meiner meinung nach aus dem schneider... wenn ein Forum mehrerer Hundert User hat welche Täglich einen Beitrag posten kann man als Normalermensch ja nicht jeden Beitrag überprüfen und jeden link der jemals gepostet wurde.
Das mit dem Avatar stellt denke ich mal ein größeres problem dar aber wenn Mister Y einfach das bild ausm Google nimmt dann müsste das Passen...
 
Ich habe so einige Fragen zu dem Thema, leider werden diese im Internet sehr schwammig in hitzigen Diskussionen ausgefechtet und bringen einen nicht weiter. Daher habe ich diesen Thread aufgemacht, um hier ein wenig zu sammeln und nachher eine kurze Zusammenfassung zu schaffen.

Das wird doch hier wieder nur in Diskussionen ausarten?!

Jeder, der sich damit im größeren Umfang beschäftigt, der sollte auch mal nen Buch zu Rate ziehen. (Ja, die Teile gibt es noch).
Eine (gerne auch umfangreichere) Zusammenfassung finde ich sehr gut, dann aber auch mit Quellenangaben und nicht nur auf Mitgliederposts gestützt. Da kannst du dir die Arbeit direkt sparen.
 
Nico25394 schrieb:
also wie ich das sehe braucht eine website kein impressum

Einfach zu sagen eine Website braucht keine Anbieterkennzeichnung ist schlichtweg falsch, naiv und alles andere als richtig.

Das ganze Thema ist komplexer als es oft scheint und wenn man ganz sicher gehen möchte, sollte man sich mit der Materie vernünftig auseinandersetzen oder ein Fachanwalt zu Rate ziehen.
 
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Keine Frage. Wenn ich jedoch einen Anhaltspunkt habe, kann ich weiter recherchieren. Jedoch fehlen mir dazu einfach noch die Paragraphen die so etwas regeln könnten. Wie geschrieben, die Diskussion ist mir lieber, daraus kann man dann immer noch genug ziehen um weitere Recherchen zu betreiben. Leider geht es wie beschrieben, meist auf persönliche Angriffe über. Also einfach nicht anecken, dann klappts auch.

@Nico25394
Kontaktmail ist selbstverständlich. Aber muss Mister Y seinen Namen mit Adresse dort hineinschreiben oder nicht?

Ebenso ein Bild aus Google. Ist eine Verlinkung zu einem Youtube-Video, einem Bild aus Google schon eine evtl. rechtsverletzung oder nur wenn Mister Y sich weigert diese auf Anfragen zu entfernen?
 
Wie Gajel schon geschrieben hat, ist das Thema einfach zu komplex als dass es man es hier mit ein paar Stichpunkten behandeln könnte. Und problematisch ist das allemal, denn wir sind alle nur Laien. Was wenn sich mal jemand, nachdem es Ernst geworden ist, auf unsere Laienmeinungen beruft?

Es gibt aber ein sehr schönes und vor allem kostenloses Skript, welches sich dem ganzen Themengebiet Internetrecht widmet:

http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Internetrecht_Oktober_2011.pdf

Geschrieben und aktualisiert wird es von Prof. Dr. Thomas Hoeren von der Uni Münster. Ich denke dass ist ein sehr guter Anlaufpunkt, wenn man Fragen zu diesem Thema hat.

Edit:
Das Skript richtet sich zwar primär an geschäftliche Nutzer, aber die meisten Fragen die du aufgeworfen hast beziehen sich auf das Urheberrecht. Damit geht in dem Skript ab Seite 113 los.
 
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