iPad 3 aus der Schweiz importieren. Risiken?

Ok, dann korrigere ich meine Aussage noch mal:

Also 8% Mehrchen in der Schweiz...

529CHF*0,92=486,68CHF
486CHF entsprechen 403,53€
403,53*1,19=480,20€

Nach wie vor exklusive Zollgebühren, die man auch noch draufrechnen muss.

Außerdem selbst ohne Zollgebühren nicht günstiger, denn in Deutschland kostet das iPad ja 479€.

Nach wie vor das Fazit: Nicht sinnvoll! (und wir gehen ja hier immer von der legalen Variante aus)

MfG Tim

edit: Wobei mich bei diesem Thema ja noch eins interessieren würde, wenn ich also in Deutschland in einen Laden gehe, etwas kaufe und das dann "zur Ausfuhr anmelde", muss ich keine MwSt bezahlen? Wie wird das denn kontrolliert?
 
Ich glaub praktisch gesehen machen die Schweizer es so, dass Sie die MwSt. erst entrichten.

Anschließend wird das Dingen bei Einfuhr in der Schweiz angemeldet, ggf. verzollt und dann entsprechend (an der Grenze oder beim nächsten einkauf bin mir grad nicht mehr sicher) die deutsche Mährchensteuer erstattet und anschließend die Schweizer drauf gerechnet.

(BTW kleiner Rechenfehler oben. Du musst die 592/108*100 rechnen, nicht mal 0,92. Denn der eigentliche Produktpreis sind ja 100% und mit Steuer 108%. Bei Deiner Rechnung wäre der Produktpreis 92% und mit Steuer 100%. Ist aber nicht weiter wichtig, da der Preis so eher noch steigt ;) )

Da war mal ein Artikel auf SPON, wenn ich den nochmal finde kann ich Dir den schicken!

EDiT:

Gefunden!

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,780201,00.html

An Kunden wie Alice Wasserfallen merken die Lörracher, dass sich etwas verändert hat. Die Schweizerin steht an der Kasse des Schuhgeschäfts und lässt sich das mit der Mehrwertsteuer erklären. Sie bekommt diese nämlich erstattet - wenn sie beim nächsten Einkauf ein abgestempeltes Formular des Zolls mitbringt.

Allerdings brauch man glaube ich einen Beleg des deutschen Zolls, dass die Ware in Non-EU Gebiet verbracht wurde. Keinen Importbeleg des schweizerischen Zolls. Aber ich bin mir da, wie gesagt, nicht ganz sicher. Aus der Schule meine ich mich aber zu Erinnern das ein Verbringungsnachweis ausreicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin mind. 1-2x pro Monat auf der deutschen Seite zum Einkaufen (Lörrach, Rheinfelden, Freiburg im Br.)
Kaufe in Deutschland, zahle den normalen Preis inkl. Mwst. Lasse mir dort an der KAsse ein Mehrwertsteuer-Rückerstattungs-Formular geben (das macht so ziemlich jeder Laden in Grenznähe).
Am Zoll, wenn ich zurück in die Schweiz fahre, abstempeln lassen (Ausfuhr, auf deutscher Seite)
Mit dem hübschen Zettelchen hole ich mir dann beim nächsten Besuch in Deutschland in den Läden wieder die 19% zurück (zahlen die meist Bar aus).

Übrigens sind die Händler nicht gezwungen, die Mehrwertsteuer zurückzuerstatten. Selbst mit Zollstempel ist das der Goodwill der Händler.

Aber zurück zum Thema: Wenn du es ohne Verzollung nach Deutschland mitnehmen wolltest, wäre es sinnvoll, die Verpackung nicht im Auto dabei zu haben. Aber das soll keine Aufforderung sein, sondern nur eine Hyphothese :D

Wenn du Steuer und Zoll bezahlst, was du als guter Bürger natürlich machen wirst, lohnt sich das ganze nicht (du musst ja auch rüber fahren usw)
 
Guten Abend.

Vielen Dank für Ihre Ratschläge, Hinweise, Tipps, etc.! Sie waren mir eine große Hilfe :)

Tariq
 
D4L4!L4M4 schrieb:
Wobei mich bei diesem Thema ja noch eins interessieren würde, wenn ich also in Deutschland in einen Laden gehe, etwas kaufe und das dann "zur Ausfuhr anmelde", muss ich keine MwSt bezahlen? Wie wird das denn kontrolliert?
Im Laden zahlst du natürlich den vollen Preis. Du kannst aber einen Tax Free-Wisch verlangen, den du dann ausfüllen musst. Bei der Ausreise bekommst du dann einen Stempel vom Zoll drauf und beim nächsten Tax Free-Schalter bekommst du dann die Mehrwertsteuer zurück. So funktioniert das. Selbstverständlich wird das nur akzeptiert, wenn man seinen festen Wohnsitz nicht in Deutschland hat.
 
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