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Exakt so sind da auch meine Erfahrungen mit Vodafone.
Apple hat auf Gewährleistung nur das Gerät repariert, dass in ihrem eigenen Onlinestore erworben wurde.
Auch nach dem Ablauf der Garantie würde ich immer zuerst versuchen direkt über Apple zu gehen, es ist sehr wahrscheinlich, dass die die Sache schnell und problemlos aus Kulanz regeln.
Der Händler könnte theoretisch auch einfach sagen, dass das Problem beim Verkauf noch nicht bestand und dann wird man von der Beweislastumkehr 6 Monate nach Kauf gebissen.
Und genau das könnte auch Apple sagen.
Zumal... wenn das Gerät nicht direkt von Apple stammt, was genau hat Apple dann damit zu tun?
Garantie = Hersteller
Gewährleistung = Händler
Kulanz hin oder her, aber da musst Du schon SEHR viel Glück haben, das Apple sich mit einem Gerät befasst, das woanders erworben wurde.
Wie gesagt, bezieht sich nur auf die Gewährleistung, nicht auf die Garantie.
Weil Apple jeden Besitzer eines i-Irgendwas oder eines Mac-Dingens als ihren Kunden sehen, anders als bei anderen Firmen, wo der deutsche Support schon keine Hand an ein Gerät aus den USA anlegt.
Und damit meine ich natürlich die Garantie, die bei Apple normalerweise nicht einfach 366 Tage nach Kauf plötzlich als nicht mehr existent wahrgenommen wird.
Vielleicht sollte man Garantie und Gewährleistung getrennt betrachten; das sind ja auch zwei vollkommen unterschiedliche Dinge. Die Garantiebedingungen bestimmt Apple, auf deren Webseite kann man die Details nachlesen (siehe auch AppleCare). Die Gewährleistung betrifft den Verkäufer, der muss dann nicht zwangsläufig Apple sein, und der Gesetzgeber diktiert hier die Bedingungen.