Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Die Informatik ist im Wandel und ein schnelllebiges Geschäft. Was heute neu ist, ist morgen alt. Cloud Computing wirst du in seiner heutigen Form nicht im Handbuch von 2009 finden. ISDN dagegen schon. Je nachdem was die IHK also in der Prüfung abfrägt, wirst du die neuere Auflage brauchen. Allerdings sind Prüfer dazu angehalten auch Lösungen (meistens kannst du ja was abschreiben) von älteren Jahrgängen gelten zu lassen.
Allgemein gilt: mach die alten Prüfungen so oft durch, bis du dich sicher fühlst :-)
Habe 2005 eine Ausbildung zum IT-SE gemacht. Habe es einmal komplett gelesen und einiges bleibt immer hängen. Das ist sicherlich nicht nachteilig, wenn du dir die neuste Ausgabe holst. Für Bücher, die der Bildung dienen, gebe ich gerne Geld aus.
Ich klinke mich auch mal in das thema ein
Also ich schreib auch im Mai Abschlussprüfung und werd mir auf jeden fall noch eins besorgen. 1. Zahlt es sowieso mein Betrieb, 2. Hat es einfach einen psychologischen Wert
Mal als Info nebenbei: Unserer Lehrer hat gesagt, dass er mit einer anderen Klasse die Prüfung von 2011 nach IT-Handbuch-Inhalten untersucht hat. Die sind auf das Ergebnis gekommen, dass in dieser Prüfung insgesamt 40% der Punkte allein mit Informationen aus dem IT-Handbuch erreichbar waren. Das ist natürlich schon ein guter Wert, aber wirklich durchziehen kann man das in der Prüfung sowieso nicht, da einfach zu wenig Zeit vorhanden ist.
Hat jemand zuverlässige Infos, ob die 7. Auflage auch bis zur Prüfung die aktuellste bleiben wird oder kommt da vorher noch die 8. Auflage raus? Ich hab leider keine Infos dazu gefunden....
Wenn ich mal Zeit hab ruf ich evtl. beim Verlag an
Die Prüfung ist sicherlich eh schon erstellt.
Heißt also was jetzt noch ins IT-Handbuch kommt wurde zumindest nicht von der Prüfungsfragestellern gesehen (die suchen aber ja teilweiße auch extra Sachen raus, die net drinstehen)
meine ausbildung ist zwar schon ein paar jahre her (2005), aber ich hatte damals kein neues IT-Handbuch und ich habe das ding auch kaum gebraucht, wozu gibt es schließlich internet; in der prüfung war es aber bei der einen oder anderen aufgabe doch ganz nützlich, da hatte ich mir das aktuelle modell ausgeliehen; ich bin der meinung für berufsschule ist es ausreichend nicht die neuste auflage zu haben
Habe gerade beim Eintrag gelesen, dass Cloud-Computing im IT-Handbuch sein soll?
Kann mir vielleicht einer sagen, wo genau ich das finde? Habe das ganze Teil schon auf den Kopf gestellt..leider erfolglos...oder kann das sein, dass das da gar nicht drin steht?
Also in Auflage 7 2011 (ist soweit ich weiß die neueste) find ich im Inhaltsverzeichnis nichts zu Cloud Computing.
Übringes: Bei uns darf man sich unter bestimmten Umständen Erweiterungen ins Buch schreiben (stand auf dem Schreiben der IHK)
kollege hat die neueste auflage, ich die vorangegangene, also die unterschiede sind wirklich gering.
am wichtigsten die 2 neuen seiten über VLAN und virtualisierung.
auf der westermann seite gibts auch ein verzeichnis welche seiten neu sind bzw wo etwas geändert wurde.
zum hochgepriesenen prüfungsthema 2012 cloud computing steht auch im neuen it handbuch kein wort (ausserdem sollte man sich die paar vor/nachteile auch ohne buch zusammenreimen können!)
hab mal ne frage:
morgen hab ich die schriftliche abschlussprüfung...
man darf ja in fach und kernquali das it-handbuch verwenden...
darf man das auch im wiso teil verwenden? eig alle sagen nein... aber als ich mir mal alte prüfungen angeschaut hab stand auf dem deckblatt vom wiso teil Hilfsmittel: IT-Handbuch, Taschenrechner
was stimmt denn jetzt? darf mans verwenden ja oder nein?
man darf ja auch notizen ins handbuch schreiben? welche?
also lösungswege is klar das man die nicht reinschreiben darf...
Ich glaube 2011 ist das letzte Jahr wo das IT-Handbuch noch als Hilfsmittel zugelassen ist. Ab 2012 wird das Buch gestrichen, weil ja angeblich zuviel Zeit beim recherieren drauf geht.
Notizen innerhalb vom Buch oder Lösungswege sind nicht zugelassen. Meine Erfahrung - die Prüfer schauen sich nicht Bücher an aber ich würde mich nicht darauf verlassen. Ein Täuschungsversuch ist immerhin - durchgefallen -
Zur Not einfach mal bei der Berufsgenossenschaft nachfragen.
Was für Ergänzungen erlaubt sind hängt von der zuständigen IHK ab. Bei mir (IHK Dortmund) waren vor 2 Jahren eingeklebte Zettel als Markierungen erlaubt, handschriftliche Ergänzungen im Buch nicht.
also in der einladung steht drinnen, man darf "fähnchen" reinkleben.. also zettel als markierung...
und es steht sogar nen beispiel drinnen, was man reinschreiben darf:
wenn man z.b. ausgabe 2009 vom handbuch hat und es steht kein usb 3 ist und es steht schon in der neuen ausgabe drinnen, darf man sich etwas zu usb 3 reinschreiben.