K&M problem

ocz.meister

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Feb. 2008
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Ich habe vor 2 Monaten meine defekte GK eingeschickt und habe eine Gutschrift erhalten. Vor einem Monat habe ich dort angerufen und der Mitarbeiter dort sagte mir, der Verrechnungsscheck wurde bereits vor einer Woche an mir versandt, was nicht der Fall ist da ich nichts bekommen habe. Darauf hin habe ich ihn gebeten mir den scheck erneut zukommen zu lassen. Inzwischen ist schon ein weiterer Monat vergangen und es passiert nichts, keine Spur von dem scheck. Ich war ja auch 4 Wochen krank und lag im Kra-haus, deswegen konnte ich dort nicht anrufen.

ich habe auch schon mal schlechte erfahrung mit k&m gehabt. Die haben mir eine RMA Karte an falscher adresse verschickt und ich musste fast 3 Wochen länger auf die Ware warten.

Ich werde auf jeden fall noch mal anrufen aber eine Frage hätte ich noch an euch.
Darf jede diesen Scheck einlösen? Wenn ein Verrechnungsscheck von jedem eingelöst werden kann, dann verstehe ich denn Sinn eines Verrechnungsschecks nicht ganz. Ich dachte ein Verrechnungsscheck sei eine sichere Methode per Post Geld zu verschicken, da nur derjenige der auf dem Verruchnungsscheck steht diesen einlösen kann. Dachte ich zumindest. Wenn es nicht so ist, dann wäre echt ka... weil in unserm Studentenwohheim 300 man wohnen und da ist ab und zu schon mal schiefgegangen mit der Zustellung der Post.
 
ach so das kann also zurückgebucht werden? dann ist ja kein Problem megr
 
@jace
Genau anders herum. Im Scheckgesetz findest Du die gesetzlichen Bestandteile eines Scheck, vor allem "die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen". Ein Barscheck ist bei Sicht fällig. Du legst ihn bei der Bank vor und bekommst das Geld.

Beim Verrechnungsscheck ("nur zur Verrechnung") wird das Geld nicht bar ausgezahlt, sondern Deinem Konto gutgeschrieben. Das hat den Vorteil, dass man den Geldfluss später nachvollziehen kann. Deshalb verschickt man Schecks auf dem Postweg als V-Schecks.

Ist im Scheck eine bestimmte Person mit dem Zusatz "oder Überbringer" oder mit einem gleichbedeutenden Vermerk als Zahlungsempfänger bezeichnet, so gilt der Scheck als auf den Inhaber gestellt.

Wenn der Zusatz "oder Überbringer" durchgestrichen ist oder fehlt, handelt es sich um einen Orderscheck, der nur an die Person ausgezahlt wird, die auf dem Scheck als Empfänger genannt ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/scheckg/gesamt.pdf

Im hier vorliegenden Fall kann die Firma anhand ihrer Kontoauszüge sehen, ob die Schecks eingelöst worden sind. Falls ja, ist das Konto bekannt. Die könnten den Betrag doch auch einfach überweisen.
 
man kann Verrechnungsschecks auch auszahlen lassen. dann wird halt Personummer und alle weiteren Daten bei bzw. von der Bank notiert

also egal wie es läuft, K&M wird immer am Ende wissen, wo das Geld geblieben ist
 
Zuletzt bearbeitet:
@keshkau

Wie andersrum?

Wenn ich nen Barscheck von jemanden klaue, kann ich ihn ganz einfach einlösen ohne, dass die meinen Perso sehen wollen?


Ich bin jedenfalls recht verwirrt.

Barscheck auszahlen.
Verrechnungsscheck auf ein Konto und damit sicherer, weil man bei Verlust ja sieht, wer sich das Ding gekrallt hat.
Das hab ich doch geschrieben..
 
Zuletzt bearbeitet:
Verrechnungsschecks auch auszahlen lassen
Aber nur bei Deiner Bank, das Geld wird dann Deinem Konto gutgeschrieben, Du kannst es aber sofort mitnehmen, wenn Dein Konto gedeckt ist oder Du es überziehen kannst, sonst wartest Du bis der Scheck eingelöst ist. Verrechnungsschecks dienen nur zur Verechnung auf einem anderen Konto, daher auch der Name.

@Jace
Wenn ich nen Barscheck von jemanden klaue, kann ich ihn ganz einfach einlösen ohne, dass die meinen Perso sehen wollen?
Wenn Du der Bank bekannt bist, also ein Konto dort führst wohl nicht, ansonsten wohl. Einen Barscheck kannst Du ja auch nur bei der Bank auszahlen lassen, welche ihn ausgestellt hat. Du kannst einen Barscheck der Volksbank ja nicht bei der Sparkasse einlösen, dann wird der erst wieder Deinem Konto gutgeschrieben, das Geld wird Dir aber sofort ausgezahlt, da kein Valuta drauf ist.
 
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