K&M storniert bestellung

Hanfyy

Commander
🎅Rätsel-Elite ’12
Registriert
Feb. 2010
Beiträge
2.308
Hi,

ich habe heute um 13:24 Uhr bei k&M online was bestellt.

Zugang über gh.de

Um 14Uhr kam dann eine Mail, dass die bestellung storniert wurde, weil noch kein Geld eingegangen sei.
Zahlungsart Vorkasse, überwiesen über onlinebanking um 13:29 selbstverständlich auch ausgedruckt.

Wollen die nur nicht die billigeren gh preise akzeptieren oder wieso machen die das?
Hat wer Erfahrungen?

Lg
Hanfy
 
Tja,

unwahrscheinlich, würde eher auf EDV-Fehler tippen. Der Laden ist eigendlich zu groß, als dass da einer genug Interesse für aufbringt.

Rein rechtlich, wenn Du zuvor eine Bestellbestätigung bekommen hast, dann kannst Du auf Erfüllung pochen. Zumindest solange die ganze Geschichte nicht wie ein offensichtlicher Fehler aussieht. Ohne Bestellbestätigung kannst Du nur noch freundlich nachfragen.

LG spam23
 
Hanfyy schrieb:
Hi,
...

Wollen die nur nicht die billigeren gh preise akzeptieren oder wieso machen die das?
Hat wer Erfahrungen?

Denk ich eher auch nicht, hab bei denen diese Woche auch etwas über Geizhals bestellt und dann bekam ich ne Mail das er Artikel zu dem Preis 4 Arbeitstage für mich bereit liegt ( da ich ihn in der Filiale selbst abhole )

Würd einfach mal bei denen am Mo. freundlich nachfragen.

Gruss Bernd
 
Rein rechtlich, wenn Du zuvor eine Bestellbestätigung bekommen hast, dann kannst Du auf Erfüllung pochen
nein kann er nicht. Die Bestellbestätigung heißt nur dass deine Bestellung beim Shop eingegangen ist, NICHT dass der Shop diese auch Angenommen hat.

Auf gut deutsch: Einer Bestellbestätigung hat nichts zu sagen, damit wisst ihr nur dass euer Auftrag bei denen angekommen ist


Wollen die nur nicht die billigeren gh preise akzeptieren oder wieso machen die das?
Hat wer Erfahrungen?

War es ein Preisfehler? Ne Auftragsbestätigung bedeutet nix. In den AGB steht auch immer drin Kaufvertrag kommt erst zustande bei Lieferung.

Bevor dass nicht geschehen ist hast du keinen gültigen Vertrag mit dem Händler. Der kann dir also alles mögliche schreiben, auch dass Außerirdische die Ware geklaut haben, da ist er dir keine Rechenschaft schuldig
 
Zuletzt bearbeitet:
Innerhalb von 30 Minuten zu stornieren nur weil das Geld noch nicht da ist, halte ich ja für sehr komisch. Würde auf EDV fehler tippen.
 
Viel wichtiger ist mir eigentlich dass ich mein geld zurück bekomm xD
 
@Rach78

Jein, wenn es lediglich eine Eingängsbestätitgung ist, dann hast Du natürlich Recht. Ist wohl meistens der Fall, bzw. es wird durch zusätzliche Sätze ausgeschlossen.

Steht dort aber explizit und ausschließlich Bestellbestätigung, dann sollte das schon rechtsbindend sein.

Ich fürchte allerdings, dass dies in der Praxis keine Bedeutung hat. Die Shops werden da wohl schon schlau genug sein. Und daher, ziehe ich meine Aussage zurück und gebe Dir Recht.

Also hilft nur freundlich nachfragen.


LG spam23
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist mir eigentlich egal ;) hab bei k&m bestellt weil ich oft gutes gehört hab und sie unter den billigeren anbietern waren.

naja blebt wohl nix übrig außer nach zu haken ... son mist
 
Rach78 schrieb:
In den AGB steht auch immer drin Kaufvertrag kommt erst zustande bei Lieferung.

Wenn kein wirksamer Vertrag besteht, auf welcher Grundlage entfalten dann die AGB rechtliche Wirkungen?
 
spam23 schrieb:
@Rach78

Jein, wenn es lediglich eine Eingängsbestätitgung ist, dann hast Du natürlich Recht. Ist wohl meistens der Fall, bzw. es wird durch zusätzliche Sätze ausgeschlossen.

Steht dort aber explizit und ausschließlich Bestellbestätigung, dann sollte das schon rechtsbindend sein.

Ich fürchte allerdings, dass dies in der Praxis keine Bedeutung hat. Die Shops werden da wohl schon schlau genug sein. Und daher, ziehe ich meine Aussage zurück und gebe Dir Recht.

Also hilft nur freundlich nachfragen.


LG spam23

Eine Bestellbestätigung bestätigt eben nur den Eingang der Bestellung und begründet i.d.R. keinen Vertrag.
 
Wenn kein wirksamer Vertrag besteht, auf welcher Grundlage entfalten dann die AGB rechtliche Wirkungen?
Hä hast du schonmal im Internet bestellt? Wenn du eine Bestllung aufgibst musst du die AGB akzeptieren, dort steht dann was drin wie ein Kaufvertrag kommt erst zustande bei Lieferung. Ist doch ganz eindeutig. Bei Bestellung lässt sich der Shop von dir seine AGB schon bestätigen, falls du das nicht tust kannst du doch gar keine Bestellung platzieren.

Angenommen du schreibst deinem Kumpel ne SMS "möchte mit dir heut abend was machen" daraufhin antwortet er dir "hab deine SMS bekommen". In dem Fall habt ihr doch auch keine feste Verabredung.
Er hat dir nur gesagt dass er deine Nachricht bekommen hat.
Anderes Beispiel Sendebericht beim Fax. Ist also eher nur ne technische Rückmeldung dass mit der Technik alles geklappt hat, deswegen werden die Mails auch automatisch verschickt kurz nach der Bestellung
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann geb ich dir auch mal ein Beispiel.

Nehmen wir an ich schreibe: Für 50€ kann man meinen Computer kaufen.
Jetzt schreibt mir jemand: Also für 50€ nehm ich den.
Und ich schreibe zurück: Alles klar, habe dein Gebot erhalten, hier sind meine AGB und meine Kontonummer und alles was du zum überweisen brauchst.

Dann überweist mir der Kerl 50€ und ich mache gar nichts mehr. Warum auch? Laut meinen AGB ist der Artikel erst gekauft, wenn ich ihn versandt habe. Da ich ihn nicht versende, ist kein Kaufvertrag zu Stande gekommen. Und jetzt behalte ich das Geld erstmal noch ne Weile und kassiere Zinsen, der Überweiser kann ja nichts mehr machen außer mich mit E-Mails und Telefonaten bombardieren. Aber ist mir doch Schnuppe.

Wenn ich die Masche mit genug Leuten mache, und dann noch die Verklage, die mich als Betrüger hinstellen (immerhin befolge ich nur meine AGB, man könnte mir ja eine Frist setzen zur Rücküberweisung des Geldes), bin ich in einem Monat reich....
 
Rach: Dass eine Bestellbestätigung keine Annahmeerklärung ist, ist mir auch klar. Danach habe ich aber auch nicht gefragt. Wenn das alles so klar ist, beantworte doch meine Frage mal bitte ;)
 
Das AGB beim Zustandekommen von Verträgen zunächst keine unmittelbare Geltung entfalten können ist obergerichtlich entschieden und denklogisch auch klar.

Allerdings kommen sie dann doch mittelbar im Rahmen der Auslegung von Erklärungen zur Anwendung, so kann eine automatisierte Erklärung des Verkäufers wohl dann nicht als Annahme ausgelegt werden, wenn seine AGB (von denen der Kunde vorher Kenntnis nehmen konnte) bestimmen, dass ein Vertrag immer erst mit Lieferung der Kaufsache zustande kommt.
 
in der ganzen zeit in der er hier auf antworten gewartet hat, hätte er auch einfach mal da anrufen und fragen können was da los is..
 
@KL0k: Danke für deine Hilfe :) Emails sind schon raus und per telefon ist am we dort niemand zu erreichen.
 
hm, das ist natürlich blöd. ich weiss nicht wie du das handhabst, aber wenns ums geld geht, klär ich sowas mittlerweile lieber direkt mit nem menschen und lass mir das im nachhinein nochmal schriftlich bestätigen. da kann man dann direkt aufdecken was los is, alternativen ausloten usw. wennde bis heut abend keine reaktion auf die mail hast, sollteste auf jeden nochmal anrufen.
 
Was hier für ein Drama um die AGBs gemacht wird.....ist doch wurscht....mal ganz krass ausgedrückt....wenn K&M die Leistung nicht erbringt muss K&M das Geld zurücküberweisen ganz einfach....egal was in den AGBs drin steht...schließlich hat der Bürger auch noch Rechte die unter anderem im BGB vorhanden sind und die liegen bekanntlich über den AGBs der Händler es sei den der Kunde hat durch die AGBs der Händler einen Mehr nutzen als im BGB

Beispiel: BGB 2 Wochen Widerrufsrecht! AGBs eines Händler: 30 Tage Widerufsrecht!
 
Zurück
Oben