Kann das Versandrisiko doch auf den Käufer abgewälzt werden?

Lunge

Lieutenant
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Sep. 2008
Beiträge
771
Einen schönen Ostermontag wünsche ich euch.

Ich habe eine Frage an die Experten unter euch. Ich habe hier mal gelesen das das Versandrisiko nicht an den Käufer abgewälzt werden kann. Ich habe über ebay bei einem gewerblichen Händler etwas für ~30 Euro gekauft. In der Artikelbeschreibung steht, das ich dies auch per normalen Brief versenden lassen kann, dieser dann allerdings nur bis 10 Euro versichert ist. Was passiert wenn der Brief dann verloren geht oder der Inhalt kaputt geht? Wer trägt dann die Schuld? Ich, weil ich die günstigere Versandart gewählt hatte, oder der Verkäufer?

Hier mal ein Auszug daraus:
02,50 EUR für einen Großbrief bis 10 EUR Wert und 0,5 kg Gewicht (keine Haftung, keine Versicherung, kein Versandnachweis)
03,90 EUR für einen Einschreibebrief bis 100 EUR Wert und 0,5 kg Gewicht (25EUR Haftung, keine Versicherung, Versandnachweis)
05,00 EUR für ein Paket bis 500 EUR Wert und 2,0 kg Gewicht (500EUR Haftung, keine Versicherung, Versandnachweis)
# 08,00 EUR für ein Paket bis 500 EUR Wert und 10,0 kg Gewicht (500EUR Haftung, keine Versicherung, Versandnachweis) Wenn Ihnen der Versand mit 3,90 zu teuer ist, haben Sie eigenständig die Wahl dies mit 2,50EUR im Standardbrief zu wählen! Die 3,90 sind bei uns keine Verpflichtung sondern nur eineEmpfehlung zu Ihrer Sicherheit gegen das Verlustrisiko...!
# Verlust eines registrierten Versandes haften wir nur bis zur angegebenen Höhe - Alles was darüber hinaus geht, liegt in Ihrem Risikobereich!

Das gleiche würde mich intressieren wenn ich z.B. für mehr als 500 Euro bestellen würde, ich das Paket wähle und dann der Inhalt kaputt geht. Muss ich dann etwa dafür aufkommen? Oder ist der Text einfach nichtig und wenn etwas passiert, dann ist der Händler dran obwohl ICH ja die günstigere Versandart gewählt habe und der Händler mir ja auch was anderes angeboten hat?!

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, der Händler trägt das Versandrisiko. Er hat dafür zu sorgen, dass die Ware heil und unbeschadet bei dir ankommt.
 
Bei gewerblichen Handel, trägt der Händler das Risiko.
Privat ist es andersherum.
 
guggst Du:


Vertraglich kann man alles oder nichts ändern oder Regeln, abweichend folgender gesetzlicher Regel:



"§ 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf

Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. September 2007)

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich."

Das Risiko trägt also der Empfänger

Allerdings hat er einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Spediteur, also z.B. der Post. Diesen muß ER allerdings auch geltend machen. Der Versender hat Mitwirkungspflichten. (Auskünfte u.ä.)

Ansonsten wären wohl so ziemlich 99,99% aller Versandbestimmungen bei e-bay und Co. ungültig, wenn der Händler das Risiko tragen müsste. Ich als Händler würde dann nichts mehr versenden wollen. Deswegen verlangen die allermeisten ja auch einen versicherten Versand um Streitereien aus dem Weg zu gehen. Bei unversichertem Versand trägt der Käufer das Versandrisiko.

Gruß *michi*
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du unversicherten Versand wünscht, dann trägst du natürlich auch das Risiko dafür.
 
Nein, bei einem Verbrauchsgüterkauf trägt immer der Verkäufer das Risiko, § 447 ist nicht anwendbar, vgl. 474 II. Diese Regelung ist weder individuell noch per AGB abbedingbar.
 
@kisser: Ich wünsche es nicht, der Verkäufer bietet es mir ja an. Wenn er es garnicht anbieten würde, dann würde ich es ja auch nicht auswählen. Denn wenn ich sowieso nicht Haftbar bin, dann kann ich auch den unversicherten Brief wählen der nicht nur günstiger ist, sondern den ich auch garantiert nicht bei der Post abholen darf. Das wäre nämlich beim Einschreiben der Fall, wenn ich nicht Zuhause bin. Und darum geht es mir eigentlich nur. Nicht zur Poststelle fahren zu müssen und mit 20 anderen Leute, 30 min dort warten zu müssen. :rolleyes:

Danke spraadhans, werde jetzt auch den unversicherten Brief wählen.
 
Jop, jederzeit gerne. Ärgerlich, dass hier immer wieder mit Halb- bzw. Nichtwissen geglänzt wird.
 
Recht haben und Recht bekommen sind allerdings 2 paar schuhe.
wenn der Verkäufer das schon extra erwähnt, dann darf man sich schon mal auf eine Lange Diskussion mit dem Verkäufer einstellen.

Ich würde dann doch wo anders Kaufen....
 
Nun ja, er will das ja über Ebay abwickeln und kann dort wahrscheinlich mit Paypal bezahlen. Sollte dann nichts bei ihm ankommen, wird er einen Fall bei Paypal eröffnen, in dessen Verlauf der Verkäufer keinen Versand der Ware nachweisen kann. Und dann wird dem Käufer ganz schnell recht gegeben und er bekommt das Geld erstattet. Habe das schon mehrfach erlebt.
 
spraadhans schrieb:
Jop, jederzeit gerne. Ärgerlich, dass hier immer wieder mit Halb- bzw. Nichtwissen geglänzt wird.

Ärgerlich aber andererseits gibt es dafür auch Anwälte, die auch Geld verdienen möchten ;)
 
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