Kann ein im Vorfeld rechtsungültiger Vertrag rechtsgültig gemacht werden?

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methadron

Commander
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Ahoi,

ich habe mal eine Frage und möchte bitten, dass die Beantwortung dieser nicht mit "ich glaube", "könnte sein", etc beginnt.

Fall:

Jugendlicher 17 Jahre wohnt auf Grund der Ausbildung nicht zu Hause sondern zur Miete. Mietvertrag musste zur Rechtsgültigkeit vom gesetzlichen Vormund unterschrieben worden sein.
Nun möchte der Jugendliche den Mietertrag kündigen und schreibt dem Vermieter eine Kündigung. Bis hier hin klar, nicht rechtsgültig.
Nun schreibt der Vormund dem Vermieter einen Brief, in dem er NICHT erneut kündigt, sondern nur erklärt, dass er mit der Kündigung einverstanden ist.

Meine Frage wird die rechtsungültige Kündigung nun wirksam oder bedarf es einer neuen Kündigung?

Es handelt sich hierbei um eine Frage in einer Klausur, also bitte auch keine Tipps als "sprich doch mit dem Vormund, etc"
 
jemandem zu sagen in einem Unterforum welches Wirtschaft, RECHT und Forschung heißt zu sagen, dass rechtliche Fragen nicht erwünscht sind, ist nicht mal ansatzweise witzig...
 
Ich glaube, dass es sein könnte, dass du die Lösung in den §§ 104 ff. + 182-184 BGB findest.

Es könnte auch sein, dass die Mitschriften aus dem Unterricht dieses Thema behandeln.

Und nebenbei bemerkt:

Falls die Fragestellung wirklich so lautet, wie beschrieben, dann ist der Fragesteller wohl kein/e Fachmann/-frau, i.Ü. ist sie missverständlich formuliert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein... wenn ihm jemand diese Frage konkret beantwortet ist das eine Rechtsberatung und sowas dürfen nur Anwälte gegen Bares... in Foren ist sowas nicht erlaubt.

Das Forum heißt unter anderem Recht... nicht Rechtsberatung.
 
Danke Doc...
Und Mitschriften bzw. Arbeitsblätter kannst du bei dem Dozenten komplett vergessen
 
Zuletzt bearbeitet:
Es dürfte schon am Begriff der Rechtsdienstleistung fehlen, denn hierfür muss eine konkrete, fremde Angelegenheit vorliegen, was eine (fiktive) Prüfungsfrage schon gar nicht sein kann.

Aber die Grundsatzproblematik ist sicherlich interessant, insbesondere da es hier immer wieder ganz schlaue Leutchen gibt, die zu tatsächlich konkreten Einzelfällen ihre konkreten (natürlich meist absolut unqualifizierten) Empfehlungen abgeben.
Das sind dann wohl tatsächlich Grenzfälle...
 
Hier findet nur ein Gedankenaustausch statt.
Konkrete Empfehlungen oder Beratungen finden hier nicht statt.
Etwas anderes wirst du hier nicht hören. Alle, die hier antworten sind Laien.

Wenn du eine richtige Aussage haben willst, wende dich an einen Anwalt.
Und da du die Worte "ich glaube" und "könnte sein" ausschließt und wir auch Probleme bekommen könnten,
ist an dieser Stelle auch Schluss.


Uns ist das zu heiß, sorry.
 
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