methadron
Commander
- Registriert
- Okt. 2010
- Beiträge
- 2.078
Ahoi,
ich habe mal eine Frage und möchte bitten, dass die Beantwortung dieser nicht mit "ich glaube", "könnte sein", etc beginnt.
Fall:
Jugendlicher 17 Jahre wohnt auf Grund der Ausbildung nicht zu Hause sondern zur Miete. Mietvertrag musste zur Rechtsgültigkeit vom gesetzlichen Vormund unterschrieben worden sein.
Nun möchte der Jugendliche den Mietertrag kündigen und schreibt dem Vermieter eine Kündigung. Bis hier hin klar, nicht rechtsgültig.
Nun schreibt der Vormund dem Vermieter einen Brief, in dem er NICHT erneut kündigt, sondern nur erklärt, dass er mit der Kündigung einverstanden ist.
Meine Frage wird die rechtsungültige Kündigung nun wirksam oder bedarf es einer neuen Kündigung?
Es handelt sich hierbei um eine Frage in einer Klausur, also bitte auch keine Tipps als "sprich doch mit dem Vormund, etc"
ich habe mal eine Frage und möchte bitten, dass die Beantwortung dieser nicht mit "ich glaube", "könnte sein", etc beginnt.
Fall:
Jugendlicher 17 Jahre wohnt auf Grund der Ausbildung nicht zu Hause sondern zur Miete. Mietvertrag musste zur Rechtsgültigkeit vom gesetzlichen Vormund unterschrieben worden sein.
Nun möchte der Jugendliche den Mietertrag kündigen und schreibt dem Vermieter eine Kündigung. Bis hier hin klar, nicht rechtsgültig.
Nun schreibt der Vormund dem Vermieter einen Brief, in dem er NICHT erneut kündigt, sondern nur erklärt, dass er mit der Kündigung einverstanden ist.
Meine Frage wird die rechtsungültige Kündigung nun wirksam oder bedarf es einer neuen Kündigung?
Es handelt sich hierbei um eine Frage in einer Klausur, also bitte auch keine Tipps als "sprich doch mit dem Vormund, etc"