Kann ich mein Geld zurückfordern?

A456B123

Ensign
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206
Hi,

ich hab seit Mitte Dezember von hardwareversand.de einen Spiele-PC. Der PC lief ca. bis Mitte November, jedoch kommen seit dem ständig BS.

Ich hab sämtliche Teile am PC bereits ausgetauscht (CPU, Mainboard, RAM 2mal, Netzteil), Softwarefehler hab ich auch vergebens gesucht (Betriebssystem neu installiert, Updates gemacht, im BIOS herumgespielt, Treiber installiert). Den PC hab ich komplett 2mal zu hardwareversand.de zum reparieren geschickt.

Ich will jetzt nicht auf die Tränendrüse drücken, sondern einfach nur fragen ob ich mein Geld zurückfordern kann?

mfg

A456B123
 
"ich hab seit Mitte Dezember von hardwareversand.de einen Spiele-PC. Der PC lief ca. bis Mitte November,"

bitte was?
 
Du musst den Händler 3 mal den gleichen Fehler nach bessern lassen. Danach kannst dein Geld zurück bekommen.

@ impressive

soll tatsächlich sowas wie ein Jahr geben ;)
 
Innerhalb der Gewährleistung (Beseitigung von Mängeln die seit dem Kauf bestehen) kannst du nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, der Verkäufer hat die Möglichkeit entweder ein Ersatzgerät zu liefern, oder Nachzubessern.
Wenn er 2x nachgebessert hat, darfst du vom Kauf zurücktreten.

Wenn du das belegen kannst (wirst ja wohl eine Art Quittung dafür haben) dann solltest du den PC problemlos zurückschicken können ;)
 
musst dich beeilen ...
Beim Kauf von Verbrauchsgütern (=beweglichen Sachen) geht das Gesetz (§476 BGB) grundsätzlich davon aus, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.

normaler weise hat man aber gem. BGB ein recht darauf ... umgangssprachlich sagt man ... der Händler hat 2 "versuche" den Sachmangel zu beheben danach muss er das geld zurück geben
 
Vielleicht Dezember 09 bis Mitte November 10 ? was ist dann aber von November 10 bis Mai 11 Oo passiert
 
Frostball schrieb:
Innerhalb der Gewährleistung (Beseitigung von Mängeln die seit dem Kauf bestehen) kannst du nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, der Verkäufer hat die Möglichkeit entweder ein Ersatzgerät zu liefern, oder Nachzubessern.
Wenn er 2x nachgebessert hat, darfst du vom Kauf zurücktreten.

Wenn du das belegen kannst (wirst ja wohl eine Art Quittung dafür haben) dann solltest du den PC problemlos zurückschicken können

Hier noch der Paragraph dazu ;)
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html

Im Übrigen hast du nach 6 Monaten die Beweispflicht, dass es ein Gewährleistungsfall - der Mängel also vom Kauf an vorhanden ist - ist.
In den Ersten 6 Monaten müsste der Händler beweisen, dass der Mängel erst nach dem sogenannten Gefahrübergang aufgetreten ist.
 
Spiele-PC schrieb:
Hi, ich hab seit Mitte Dezember von hardwareversand.de einen Spiele-PC. Der PC lief ca. bis Mitte November, jedoch kommen seit dem ständig BS.
Evtl. meinte er ja einfach Dezember 2009 und dann November 2010.
 
So wie es aussieht ist das Gerät 11 Monate alt?!

Naja.. nach 6 Monaten greift die Beweislastumkehr... so müsstest du Hw-versand beweisen, dass sie mist gebaut haben...

nun hast du schon ziemlich viel dran rungespielt und getauscht..

keine ahnung wie du da noch dein geld zurückbekommen könntest...
 
Servus.

Als Käufer obliegt dir erstmal die Wahl bei der Nacherfüllung, also ob Nachgebessert oder Nachgeliefert werden soll.
Aus der Nachlieferung kommt der Händler nur raus, wenn er beweisen kann, daß ihm ein nicht unerheblicher finanzieller Schaden durch eine Nachlieferung entsteht.
Hat man jedoch einmal sich zur Nachbesserung entschlossen, hat man kein Anspruch mehr auf eine Nachlieferung.

Grüßle ~Shar~
 
A456B123 schrieb:
Ich hab sämtliche Teile am PC bereits ausgetauscht (CPU, Mainboard, RAM 2mal, Netzteil), Softwarefehler hab ich auch vergebens gesucht (Betriebssystem neu installiert, Updates gemacht, im BIOS herumgespielt, Treiber installiert). Den PC hab ich komplett 2mal zu hardwareversand.de zum reparieren geschickt.

Schön ung gut mit gesetzlicher Gewährleistung und Beweislastumkehr etc...
Dass Du an dem Rechner Komponenten ausgetauscht hast wird Dir wahrscheinlich in Sachen Garantieansprüche das Genick brechen. Auch das Du am BIOS "rumgespielt" hast, würde ich lieber nicht erwähnen, soweit nicht aktiv danach gefragt.

Grüße
13inch
 
A456B123 schrieb:
Ich will jetzt nicht auf die Tränendrüse drücken, sondern einfach nur fragen ob ich mein Geld zurückfordern kann?

Nein, kannst du nicht und vor allem was willst du jetzt noch zurückgeben ? - OK, das Gehäuse wäre noch übrig^^

Wenn du immer noch Probleme mit dem PC hast, dann können wir dir aber bei der Beseitigung dieser gerne weiter helfen...
 
Hi,

also der PC wurde Dez. 2010 gekauft. Im Forum hab ich bereits nachgefragt, hab zwar viele gute Vorschläge bekomme, aber nichts hat geholfen (ich würde nie mit meinem Wissen am BIOS herumpfuschen^^).

Also wenn ich bei hw.de auf reklamieren gehe kommt die Option "Geld zurück" noch, ich werds einfach mal probieren.

Vielen Dank für eure Hilfe

mfg

A456B123
 
Also es sind jetzt mehr als 6 Monate um und du hast immer noch keinen funktionierenden Computer?
...ich hätte mir noch ein wenig länger Zeit gelassen.

Was hat HW Versand gemacht? Was sagen die Jungs zu den Vorwürfen, dass die Mühle immer noch nicht geht.
Wenn die Mühle jedes Mal aus dem selben Grund nicht will, hast du gute Chancen dein Geld zurück zu bekommen.
Wenn es jedes Mal etwas anderes ist, hast du nun nach mehr als 6 Monaten Pech gehabt. (Beweislastumkehr im Gewährleistungsfall nach 6 Monaten)
 
Na klar doch. Wenn einmal der PC auf Grund von Lüfterproblemen abschmiert und einmal auf Grund einer Speicherinkompatibilität, macht das wohl einen Unterschied. (Händler hat verschieden Probleme behoben)
Oder?
 
Nein, der Händler hat zwei mal den Arbeitsspeicher ausgetauscht, ein mal CPU und ein mal Mainboard. Der Fehler hat sich seit den Reperaturen nicht geändert.
 
Zuletzt bearbeitet:
es muss nicht "der gleiche" oder gar "der selbe" fehler (in bezug auf die erworbene ware) sein. k.a. woher dieses märchen kommt... auf jeden fall bekommt man diesen unsinn nicht so leicht tot ;)
 
Servus.

Yep, es geht rein darum, daß durch die Nachbesserung eine komplett mängelfreie Ware ausgeliefert wird.
Es können drei verschiedene Mängel sein oder dreimal der gleiche, das spielt anschließend für den Rücktritt vom Kaufvertrag keine Rolle.

Grüßle ~Shar~
 
Jein.

Grds. soll der Verkäufer zwei Mal versuchen dürfen, den bei der "ersten Andienung" vorhandenen Mangel zu beseitigen. Als fehlgeschlagen gilt die Nachbesserung demzufolge, wenn der Mangel weiterhin besteht oder durch die Nachbesserung ein anderer Mangel entsteht.

Wird allerdings der Mangel erfolgreich behoben und tritt danach ein anderer Mangel auf, für den wegen 476 ebenfalls vermutet wird, dass er bereits bei Gefahrübergang bestand, dann steht dem Verkäufer m.E. auch hier wieder das "Recht" der zweimaligen Nachbesserung zu.

Davon unbeschadet bleibt natürlich das Wahlrecht des Käufers aus 439 I.
 
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